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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 438 Einträge gefunden
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Lexikon

Begriff Definition
Rentenbonus

Bei aufgeschobenen Renten sammelt sich während der Aufschubszeit nach dem ersten Versicherungsjahr der sogenannte Rentenbonus an, der dann (nach der Aufschubszeit) in Form einer Bonusrente (zusammen mit der Grundrente und der Überschussrente) ausbezahlt wird.

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Rentenwert

Einmaleinlage für eine sofort beginnende Rente.

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Risiko

Als Risiko bezeichnet man die Möglichkeit des Eintrittes eines bestimmten Ereignisses, das einen Schaden verursacht oder einen Bedarf auslöst. Der Eintritt dieses Ereignisses ist dabei ungewiss und zufällig. Wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens des versicherten Ereignisses und die Schadenhöhe von den an der Versicherung beteiligten Personen nicht beeinflusst werden können, sprechen wir von einem objektiven Risiko. Die Gefahren, die sich jedoch aus dem Verhalten der an der Versicherung beteiligten Personen ergeben, sowie besonders auch der Umstand, dass der Eintritt des Versicherungsfalles und die Höhe der Leistung vom Interesse der beteiligten Personen an dieser Leistung beeinflusst werden können, werden als subjektive Risiken bezeichnet.

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Risiko-Versicherung

Bei einer Risikoversicherung wird der Versicherer überhaupt nicht leistungspflichtig, wenn sich das versicherte Risiko während der Vertragsdauer nicht verwirklicht hat. Im Gegensatz zu einer Erlebensfall-Versicherung, ist sie nicht mit einem Sparvorgang verbunden.

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Risikoprüfung

Prüfung des medizinischen Zustandes und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, um entscheiden zu können, ob eine Versicherung überhaupt, und wenn ja, ob zu normalen oder zu erschwerten Bedingungen, angenommen werden kann.

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Rückgewähr
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Rückgriff

Rückgriff (oder Regress) bedeutet Rückforderung von einem anderen Ersatzpflichtigen.

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Rückkauf

Der Rückkauf ist eine besondere Art, den Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer vorzeitig aufzulösen. Das Rückkaufsbegehren des Versicherungsnehmers bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrages. Der Versicherer hat den Rückkaufswert zu ermitteln und zu entrichten. Voraussetzung ist, dass die Prämien (Leben) für drei Jahre oder mindestens für 1/10 der vereinbarten Prämienzahlungsdauer entrichtet worden sind.

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Rückkaufswert

Rückkaufswert besitzen nur Versicherungen, die mit einem Sparvorgang verbunden sind und daher ein Deckungskapital ansammeln. Der Rückkaufswert wird aufgrund des Deckungskapitals berechnet. Auf jeden einzelnen Lebensversicherungsvertrag, der an der Bildung eines Deckungskapitals beteiligt ist, entfällt ein bestimmter Anteil, der Rückkaufswert genannt wird. Warum werden nicht einfach die eingezahlten Prämien (Leben) zurückerstattet? Von jeder für eine vermögensbildende Versicherung bezahlten Prämie legt die Gesellschaft einen wesentlichen Teil als Sparprämie zinstragend an. Einen anderen Teil der Prämie benötigt sie für die Risikodeckung, einen weiteren Teil für die laufenden Kosten. Die im Vertragsabschluss entstehenden, einmaligen Abschlusskosten werden auf alle folgenden Prämien verteilt; sie sind daher erst am Ende der Prämienzahlungsdauer getilgt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten die Regeln, nach denen der Rückkaufswert berechnet wird. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Zweifelsfall die Richtigkeit der Berechnung durch das Bundesamt  für Privatversicherungswesen unentgeltlich überprüfen zu lassen. Wichtig: Es gibt bessere Möglichkeiten, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Versicherungen neuen Verhältnissen anzupassen.

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Rückversicherung

Bei der Rückversicherung geht es darum, das versicherte Risiko in einem bestimmten Verhältnis auf Erst- und Rückversicherer zu verteilen. Der Versicherer, der den Vertrag mit dem Publikum abschliesst, wird als Erstversicherer bezeichnet. Wenn er einen Teil seines Geschäftes an den Rückversicherer abgibt, handelt er als Zedent; der das Risiko übernehmende Rückversicherer ist der Zessionar. Denjenigen Teil des Risikos, den der Erstversicherer selbst trägt, nennt man Eigenbehalt, denjenigen Teil, den er weitergibt, Zession oder zweites Risiko.

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