Versicherungsglossar
Begriffe aus der Welt der Versicherungen
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Fahrhabe | Fahrhabe ist ein anderer Ausdruck für bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen gelten. |
| Fahrnisbauten | Unter Fahrnisbauten versteht man Bauten, die nicht als Dauereinrichtung erstellt wurden (Kaninchenstall, Bienenhäuschen, Geräteschuppen,...). |
| Fahrzeug | Fahrzeug ist jedes Ding, das fährt. Darunter fallen Motor- und andere Fahrzeuge (z.B. Fahrräder). |
| Fehlerhafte Beschaffenheit | Fehlerhafte Beschaffenheit eines Fahrzeugs liegt z.B. dann vor, wenn eine Handbremse nicht mehr funktionstüchtig ist oder wenn Öl ausfliesst.Führt eine fehlerhafte Beschaffenheit zu einem Schaden, so haftet der Halter auch ohne Verschulden. Es handelt sich hier um eine (milde) Kausalhaftung. |
| Festgeld | Auf Termin, d.h. auf einen bestimmten festen Verfalltag bei einer Bank angelegtes kurz- oder mittelfristiges Guthaben, das eine höhere Verzinsung abwirft als z.B. ein Sichtguthaben. |
| Festhypothek | Hypothek mit festem, unveränderlichen Zinssatz während der gesamten zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt in der Regel drei bis acht Jahre. Die Hypothek ist während der Laufzeit von beiden Seiten unkündbar. Für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er während der Laufzeit seine Zinsbelastung im voraus kalkulieren und budgetieren kann. |
| Feuer |
'Feuer' bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind (siehe auch Feuerversicherung). Der Begriff 'Feuer' wird auch als Abgrenzung zum Brand verwendet. Als Feuer wird dann ein Nutzfeuer bezeichnet.
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| Feuerversicherung | Die Feuerversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse und abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge. Ebenfalls versichert ist das Abhandenkommen infolge von Feuer. |
| Firmen-Kollektiv-Versicherungen | Versicherungen, mit denen ein Unternehmen sein Personal gegen bestimmte Risiken bei einer Versicherungsgesellschaft kollektiv versichert. |
| Folgeprämien | Alle der Eintrittsprämie folgenden periodischen Prämien. |
| Freie Vorsorge | Unter freier Vorsorge verstehen wir alle Vorkehren, die im Hinblick auf die private Vorsorge getroffen werden. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw. |
| Freizügigkeit | Das Recht des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, ohne Rücksicht auf Aufnahmebeschränkungen z.B. betreffend Alters- oder Gesundheitszustand, von einer Versicherungsunternehmung in eine andere überzutreten. (z.B. Krankenkassen, Pensionskassen beim Wechsel der Arbeitgeber). |
| Freizügigkeitsleistung | Freizügigkeitsleistung ist grundsätzlich das bei Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalles bestehende Altersguthaben. Das neue Freizügigkeitsgesetz führt den im obligatorischen Bereich bereits verwirklichten Grundsatz der vollen Freizügigkeit auch für die überobligatorischen Vorsorgelösungen weiter. Die ganze Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ist zwingend auf die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen. |