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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Glossaries

Term Definition
Barprämie

Prämie, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird (Bruttoprämie plus Zuschläge abzüglich allfälliger Rabatte).

Barwert

Der bei Vertragsabschluss mittels des Technischen Zinssatzes diskontierte Betrag sämtlicher künftiger Zahlungen des Kunden bzw. Leistungen des Versicherers.

BB

Abkürzung für 'Besondere Bedingungen' (zu den AVB)

Begünstigte/r

Person, die im Rahmen einer Begünstigung als anspruchsberechtigt hinsichtlich des Versicherungsanspruchs bezeichnet wird.

Begünstigung

Die Begünstigung ist eine Verfügung über den Versicherungsanspruch. Sie stellt eine besondere versicherungsrechtliche Institution dar. Eine Begünstigung ist nur in der Personenversicherung möglich. Die Begünstigung ist grundsätzlich unabhängig vom Erbrecht. Der Versicherungsnehmer ist befugt, einen Dritten als Begünstigten zu bezeichnen (Art. 76 Abs. 1 VVG). Der Begünstigte wird dadurch aber keineswegs Vertragspartei. Er schuldet deshalb auch keine Prämien (Leben), hat aber im Versicherungsfall verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen, da er Anspruchsberechtigter ist. Der Versicherungsnehmer kann die Begünstigung, die er ausgesprochen hat, jederzeit widerrufen, sofern er auf das Widerrufsrecht nicht verzichtet hat (Art. 77 Abs. 2 VVG). Begünstigt werden können sowohl natürliche wie juristische Personen oder beliebige Institutionen. Die Begünstigung wird normalerweise bereits im Antrag festgelegt und von dort in die Police übernommen. Oft enthalten auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Begünstigungsregel, die gilt, falls nichts anderes bestimmt wird. Besteht keine Begünstigung, so fällt beim Tod des Versicherten die Versicherungsleistung in die Erbmasse. Da die Begünstigung entscheidend ist für die Leistung im Ereignisfall und zu den besonderen rechtlichen Privilegien der Lebensversicherung im Bereich der Familien-Vorsorge gehört, lohnt es sich, diese mit dem Lebensversicherungsfachmann offen und gründlich zu besprechen und von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob sie noch den Vorstellungen und Bedürfnissen im gegenwärtigen Zeitpunkt entspricht. In der beruflichen Vorsorge und in der gebundenen Selbstvorsorge wie auch bei Freizügigkeitspolicen ist die Begünstigung nur beschränkt möglich.

Begünstigungsklausel

Verfügung des Versicherungsnehmers, an wen Todesfall- und allenfalls auch Erlebensfalleistungen auszurichten sind.

Beirat

Der Beirat kann als 'Vormund minderen Grades' bezeichnet werden. Er wird einer Person zum Schutz ihrer Vermögensinteressen zur Seite gestellt, deren Handlungsfähigkeit damit teilweise eingeschränkt wird. Ein Beirat ist zu bestellen, wenn eine schutzbedürftige Person ihre wirtschaftliche Existenz oder die ihrer unterstützungsberechtigten Angehörigen gefährdet.

Beistand

Ein Beistand wird bestellt, wenn einer Person für bestimmte Rechtsgeschäfte oder zur Vermögensverwaltung eine Hilfsperson zur Seite gestellt werden muss. Der verbeiständeten Person verbleibt indessen die volle Handlungsfähigkeit.

Belehnung

Bezug einer Vorauszahlung zu lasten der Versicherungsleistungen im Rahmen des Rückkaufswertes. Diese Vorauszahlung muss jährlich vorschüssig verzinst, aber nicht zwingend zurückbezahlt werden. Wird sie es nicht, so zieht man die Belehnung/den Vorbezug/die Vorauszahlung bei Fälligkeit der Leistung vom frei werdenden Betrag ab.

Beraubung

Beraubung ist eine Art des Diebstahls. Dabei wird unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer oder mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen (je nach AVB) ein Diebstahl begangen. Als Beraubung gilt auch Diebstahl, der bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Tod, Ohnmacht oder Unfall des Opfers begangen wird.

Berufliche Vorsorge

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer.Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.Versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem bestimmten minimalen AHV-Lohn pro Arbeitgeber.Die wichtigsten Leistungen des BVG: Ausrichtung von Alters-, Witwen- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten.

Berufskrankheit

Als Berufskrankheit gilt eine Krankheit, die ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit oder anlässlich der Ausübung des Berufs durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht wurde.

Berufsutensilien

In der Hausratversicherung sind häufig auch Gegenstände miteingeschlossen, die dem versicherten Personenkreis gehören, aber beruflich genutzt werden (Werkzeug, Computer, Arbeitskleidung, etc.).

Besondere Bedingungen

Zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden in der Police allfällige individuelle Vereinbarungen als Besondere Bedingungen (BB) aufgeführt, die z.B. Zusatzversicherungen oder Ein- und Ausschlüsse besonderer Risiken betreffen.

Betrieb

Ein Motorfahrzeug ist in Betrieb, wenn es sich im Verkehr befindet und/oder sich seine besonderen Eigenschaften (Motor, Kraft, Masse, Geschwindigkeit und eventuell Licht und Lärm) auswirken.

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Versichert ist die Haftpflicht, die sich aus dem Betrieb eines Unternehmens aufgrund rechtlicher Bestimmungen ergibt (Anlagenrisiko, Betriebsrisiko, Produktrisiko).Versichert sind Betriebsinhaber und deren Mitarbeiter.

Betriebsgefahr

Die Gefahr aus dem Betrieb eines Motorfahrzeugs besteht im wesentlichen darin, dass durch den Motor Bewegung einer grossen Masse ermöglicht werden.

Beweislast
Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet; er hat die Beweislast.
Bindefrist

Gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum, die der Kunde nach Unterzeichnung des Antrages dem Versicherer gegenüber einhalten muss.

Bonität

kreditwürdigkeit

Quelle: 15.meyerslexikon

Bonus

Bonus ist eine Form von Überschussbeteiligung; die Überschussanteile werden beim Bonussystem zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.

Bonussystem

Das Bonussystem ist vor allem in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie in der Motorfahrzeug-Vollkaskoversicherung bekannt. Dieses System erlaubt es, die Prämie zu reduzieren. Wird die Police durch keinen Schadenfall belastet, so wird dem Halter ein Bonus (Rabatt) gewährt. Schon nach einem unfallfreien Jahr setzt das Bonussystem ein.

BPV

Abkürzung für Bundesamt für das Privatversicherungswesen'.

Branche

Als Branche werden die Versicherungszweige bezeichnet, die je ein spezielles Risiko einschliessen, wie z. B. die Unfallversicherung oder in der Hausratversicherung die Branchen Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch.

Brand

Ein Brand ist ein Schadenfeuer, das ohne einen bestimmungsgemässen Herd entsteht oder diesen verlässt, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden anrichtet.

Brand-Verhütungsdienst

Beim Brandverhütungsdienst für Industrie und Gewerbe handelt es sich um eine Fachgruppe, die in Betrieben Risikoanalysen durchführt, sowie spezielle und allgemeine Empfehlungen für die Brandverhütung ausarbeitet.

Bruchschaden

Von einem Bruchschaden spricht man, wenn der Schaden an einem Glas, Spiegel oder glasähnlichen Material nicht nur oberflächlich, sondern durchgängig ist.

Bruttoprämie

Bruttoprämie = Nettoprämie plus Kostenzuschläge.

BSV

Abkürzung für 'Bundesamt für Sozialversicherung'.

Bundesamt für Privatversicherungswesen

Das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) ist die vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde über die privaten Versicherungsgesellschaften eingesetzte Behörde. Es prüft die materielle Sicherstellung der versicherten Ansprüche sowie Bedingungen und Tarife der einzelnen Gesellschaften. Ebenso genehmigt es die Pläne für die Überschussbeteiligung der Versicherten. Das BPV gibt aber auch Auskünfte über die Korrektheit der Berechnung von Prämien (Leben) und Prämien (Nicht-Leben), Rückkaufswerten und Überschussanteilen. Das BPV ist dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. Sein Betrieb wird durch die beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften finanziert.

Bundesamt für Sozialversicherung

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist analog dem Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherungen eingesetzt. Es untersteht dem Eidg. Departement des Innern (EDI).

BVD

Abkürzung für 'Brand-Verhütungs-Dienst für Industrie und Gewerbe'.

BVG

Abkürzung für  'Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge' vom 25. Juni 1982). Siehe auch berufliche Vorsorge.