Versicherungsglossar
Begriffe aus der Welt der Versicherungen
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Raiffeisenbank | Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis. |
| Rechtsschutz-Versicherung | Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen den Schaden (finanzieller Aufwand), der aus der Inanspruchnahme einer Rechtshilfe entsteht.Die Leistung der Rechtsschutzversicherung erfolgt in der Form von Dienstleistungen oder in Form einer Entschädigung.Häufig wird unterschieden zwischen Privat-, Verkehrs-, oder Berufs-Rechtsschutzversicherung. |
| Regionalbank | Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden. |
| Regress | Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen aus verschiedenen Rechtsgründen für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden verursacht, für den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages aufzukommen hat. Soweit der Versicherer dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, kann jener die geleistete Zahlung vom Schädiger zurückfordern. In der Sachversicherung ist das Regressrecht des Versicherers nur gegeben, wenn der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers verursacht wurde. |
| Rendite | Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode. |
| Rente |
Als Rente bezeichnet man eine periodisch wiederkehrende Leistung. Sie kann zeitlich begrenzt sein: Todesfall-Zeitrente, Erwerbsausfallsrente; sie kann auch auf die Lebenszeit der versicherten Person geschuldet sein: Altersrente.
|
| Rentenbonus | Bei aufgeschobenen Renten sammelt sich während der Aufschubszeit nach dem ersten Versicherungsjahr der sogenannte Rentenbonus an, der dann (nach der Aufschubszeit) in Form einer Bonusrente (zusammen mit der Grundrente und der Überschussrente) ausbezahlt wird. |
| Rentenwert | Einmaleinlage für eine sofort beginnende Rente. |
| Risiko | Als Risiko bezeichnet man die Möglichkeit des Eintrittes eines bestimmten Ereignisses, das einen Schaden verursacht oder einen Bedarf auslöst. Der Eintritt dieses Ereignisses ist dabei ungewiss und zufällig. Wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens des versicherten Ereignisses und die Schadenhöhe von den an der Versicherung beteiligten Personen nicht beeinflusst werden können, sprechen wir von einem objektiven Risiko. Die Gefahren, die sich jedoch aus dem Verhalten der an der Versicherung beteiligten Personen ergeben, sowie besonders auch der Umstand, dass der Eintritt des Versicherungsfalles und die Höhe der Leistung vom Interesse der beteiligten Personen an dieser Leistung beeinflusst werden können, werden als subjektive Risiken bezeichnet. |
| Risiko-Versicherung | Bei einer Risikoversicherung wird der Versicherer überhaupt nicht leistungspflichtig, wenn sich das versicherte Risiko während der Vertragsdauer nicht verwirklicht hat. Im Gegensatz zu einer Erlebensfall-Versicherung, ist sie nicht mit einem Sparvorgang verbunden. |
| Risikoprüfung | Prüfung des medizinischen Zustandes und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, um entscheiden zu können, ob eine Versicherung überhaupt, und wenn ja, ob zu normalen oder zu erschwerten Bedingungen, angenommen werden kann. |
| Rückgewähr | Rückgewähr siehe Prämienrückgewähr |
| Rückgriff | Rückgriff (oder Regress) bedeutet Rückforderung von einem anderen Ersatzpflichtigen. |
| Rückkauf | Der Rückkauf ist eine besondere Art, den Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer vorzeitig aufzulösen. Das Rückkaufsbegehren des Versicherungsnehmers bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrages. Der Versicherer hat den Rückkaufswert zu ermitteln und zu entrichten. Voraussetzung ist, dass die Prämien (Leben) für drei Jahre oder mindestens für 1/10 der vereinbarten Prämienzahlungsdauer entrichtet worden sind. |
| Rückkaufswert | Rückkaufswert besitzen nur Versicherungen, die mit einem Sparvorgang verbunden sind und daher ein Deckungskapital ansammeln. Der Rückkaufswert wird aufgrund des Deckungskapitals berechnet. Auf jeden einzelnen Lebensversicherungsvertrag, der an der Bildung eines Deckungskapitals beteiligt ist, entfällt ein bestimmter Anteil, der Rückkaufswert genannt wird. Warum werden nicht einfach die eingezahlten Prämien (Leben) zurückerstattet? Von jeder für eine vermögensbildende Versicherung bezahlten Prämie legt die Gesellschaft einen wesentlichen Teil als Sparprämie zinstragend an. Einen anderen Teil der Prämie benötigt sie für die Risikodeckung, einen weiteren Teil für die laufenden Kosten. Die im Vertragsabschluss entstehenden, einmaligen Abschlusskosten werden auf alle folgenden Prämien verteilt; sie sind daher erst am Ende der Prämienzahlungsdauer getilgt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten die Regeln, nach denen der Rückkaufswert berechnet wird. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Zweifelsfall die Richtigkeit der Berechnung durch das Bundesamt für Privatversicherungswesen unentgeltlich überprüfen zu lassen. Wichtig: Es gibt bessere Möglichkeiten, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Versicherungen neuen Verhältnissen anzupassen. |
| Rückversicherung | Bei der Rückversicherung geht es darum, das versicherte Risiko in einem bestimmten Verhältnis auf Erst- und Rückversicherer zu verteilen. Der Versicherer, der den Vertrag mit dem Publikum abschliesst, wird als Erstversicherer bezeichnet. Wenn er einen Teil seines Geschäftes an den Rückversicherer abgibt, handelt er als Zedent; der das Risiko übernehmende Rückversicherer ist der Zessionar. Denjenigen Teil des Risikos, den der Erstversicherer selbst trägt, nennt man Eigenbehalt, denjenigen Teil, den er weitergibt, Zession oder zweites Risiko. |