Versicherungsglossar

Begriffe aus der Welt der Versicherungen

There are 13 entries in this glossary.
Search for glossary terms (regular expression allowed)

Glossaries

Term Definition
Darlehenswert

Als Deckungskapital werden die zum technischen Zins aufgezinsten Sparteile der Prämien bezeichnet. Wird der Sparteil der Prämie ohne Berücksichtigung der beim Abschluss entstehenden Kosten aufgezinst, sprechen wir vom Nettodeckungskapital. Wird zum Nettodeckungskapital eine Rückstellung für zukünftige Verwaltungskosten hinzugerechnet, ergibt sich das Inventardeckungskapital. Das Deckungskapital spielt auch bei der Risiko-Versicherung eine gewisse Rolle, weil während der ganzen Vertragsdauer gleichbleibende Prämien erhoben werden, mit zunehmendem Alter das Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiko aber ansteigen. Der Versicherungsnehmer zahlt daher anfänglich zu viel, später zu wenig Risikoprämie. Um auch später der Leistungspflicht nachkommen zu können, müssen die Versicherer die für die Deckung der Risiokoleistungen zuviel erhobenen Prämienanteile in Form von Deckungskapital verzinslich ansammeln. Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird vom Deckungskapital ein Teil der noch nicht getilgten Abschlusskosten für das getragene Risiko abgezogen. Was verbleibt ist der Rückkaufswert.

Deckungsunterbruch

Bezahlt ein Kunde seine Prämie auch nach Mahnung nicht, ist sein Versicherungsschutz unterbrochen. Dieser bleibt so lange ausgesetzt, bis die Prämie bezahlt ist. Ereignet sich während des Deckungsunterbruchs ein Schadenfall, so wird dieser nicht vergütet.

Deckungszusage, vorläufige

Vorläufige Deckungszusage liegt vor, wenn der Versicherer bereits Versicherungsschutz verspricht, obwohl er die Annahme des gestellten Versicherungsantrages noch nicht erklärt hat. In der Regel wird die vorläufige Deckung im Rahmen des Antrages gewährt. Sie wird regelmässig befristet: Sie fällt normalerweise dahin, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen oder abgelehnt wird. Die vorläufige Deckungszusage stellt nach herrschender Lehre einen selbständigen Versicherungsvertrag dar, der an keine Form gebunden ist.

Depot

Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc.

Devisen

Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken).

Diebstahl

Diebstahl ist eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. In der Diebstahlversicherung werden Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl versichert.Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: 'Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl.'

Direktes Forderungsrecht

Sofern (nach SVG) eine Versicherungspflicht besteht, kann der Geschädigte direkt vom Versicherer den vom Schädiger geschuldeten Schadenersatz verlangen.

Diskontpolitik

Die Diskontpolitik ist eines der klassischen geldpolitischen Instrumente. Eine Bank, die Geld benötigt, kann der Nationalbank erstklassige Wechsel verkaufen, d.h. diskontieren lassen. Für die Zeit zwischen dem Diskont- und dem Fälligkeitstag verrechnet die Notenbank einen Zins, den sogenannten Diskontsatz. (Genau genommen handelt es sich dabei um ein Rediskontgeschäft, da die Banken ihre Wechsel bereits Privaten gegenüber diskontiert haben.)Durch Anhebung des Diskontsatzes verteuert sich für die Banken der Wechselkredit, was tendenziell die Nachfrage nach Wechseln und mithin die Geldmenge verringert. In umgekehrter Richtung wirkt eine Senkung des Diskontsatzes.Zur Zeit der Gründung der Schweizerischen Nationalbank und in den folgenden Jahrzehnten spielte die Diskontpolitik eine relativ wichtige Rolle. Als Folge der schwindenden Bedeutung des Wechsels als Finanzierungsmittel ist auch die Diskontpolitik in neuerer Zeit stark in den Hintergrund gerückt. Diskontsatzänderungen haben aber oft so etwas wie eine Signalwirkung; die Zentralbank (Nationalbank) zeigt z.B. an, dass sie eine restriktivere Geldpolitik zu führen gedenkt.

Doppelversicherung

Doppelversicherung besteht, wenn dieselbe Sache gegen ein bestimmtes Risiko gleichzeitig bei mehr als einer Versicherungsgesellschaft versichert ist und die Versicherungssumme den effektiven Wert (Ersatzwert) übersteigt. Häufig verspricht sich der Versicherte davon eine mehrfache Entschädigung.

Dow Jones Index

Ältester und bekanntester Aktienindex der New Yorker Effektenbörse, der den Durchschnittspreis einer Anzahl Aktien wiedergibt. Er wird gesondert für Aktien der Industrie (30 Unternehmungen), der Transportwerte (20 Unternehmungen) und der Versorgungswerte (15 Unternehmungen) berechnet.

Drei-Säulenkonzept

System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses System ist seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 34 quarter) verankert und ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die AHV / IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die individuelle Vorsorge, die jeder einzelne entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen errichtet.

Dritte

Der Dritte ist der Geschädigte, der im SVG durch die Kausalhaftung oder Verschuldenshaftung geschützt werden soll. Der Dritte ist z.B. ein Fussgänger, eine Fahrradfahrerin, ein Mitfahrer, ein anderer Autohalter oder der Besitzer eines Gartenzauns.

Drittlebens-Versicherung

Versicherung, bei welcher Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind und der Versicherungsnehmer nicht versichert ist.