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Parikurs
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Parität
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Parität bedeutet in der beruflichen Vorsorge, dass sich die leitenden Organe der Personalvorsorgestiftung aus der gleichen Zahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer unabhängig von ihren Beiträgen zusammensetzen müssen. Die Parität gilt für alle registrierten privatrechtlichen Personalvorsorgestiftungen, ungeachtet dessen, ob sie nur die gemäss BVG obligatorischen oder überobligatorischen Leistungen erbringen.
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Partizipationsschein
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Aktienähnliches Wertpapier, beinhaltet im Gegensatz zur Aktie aber keine Mitgliedschaftsrechte, sondern lediglich Vermögens- und gewisse Informationsrechte. Dient zur Beschaffung von Grundkapital. Der Mindestnominalwert beträgt Fr. 10.-. Hat aufgrund des revidierten Aktienrechts an Bedeutung verloren.
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Passiven
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Rechte Seite der Bilanz einer Unternehmung, welche die Schuldner oder Verbindlichkeiten aufzeigt. Die Passiven zeigen auch, wie eine Unternehmung finanziert ist. Gegenstück Aktiven.
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Passivgeschäft
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Mit Passivgeschäft bezeichnet man die Geschäfte, mit denen sich die Banken Gelder beschaffen, um sie auf der Aktivseite in Form von Krediten wieder ausleihen zu können. Die wichtigsten Passivposten sind die Spareinlagen, Festgelder, Kassenobligationen, Pfandbriefe und Anleihensobligationen.
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Personenschäden
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Personenschäden umfassen alle durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verursachten materiellen Einbussen (Bsp.: Arzt- und Heilungskosten, Invaliditätsentschädigungen, Versorgerschäden).
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Personenversicherung
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Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem oder dauerndem Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert ist (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung).
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Pfändbarkeit
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Ansprüche auf Vorsorgeleistungen gegen eine Personalvorsorgeeinrichtung sind nur nach Eintritt der Fälligkeit der Leistung beschränkt pfändbar.
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Pfandrecht
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Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten.
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