Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Prämienbefreiung

Die Parteien können im Versicherungsvertrag die Befreiung der Prämienzahlungspflicht bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherten vorsehen. Technisch entspricht die Prämienbefreiung einer Erwerbsausfallsrente in Höhe der Prämie. Es gelten daher die entsprechenden Regeln für die Leistungspflicht des Versicherers. Die Prämienbefreiung im Todesfall bei einer Versicherung auf mehrere Leben erlaubt den mitversicherten Personen die prämienfreie Weiterführung des Vertrages.

Zugriffe - 514