Haftbare
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Haftpflicht
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Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen.Wir haften aus verschiedenen Gründen; weil wir schuldhaft gehandelt oder weil wir eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Besonders streng wird die Haftpflicht nach dem Strassenverkehrsgesetz, die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgelegt.
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Haftpflichtige
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Der Haftpflichtige ist derjenige, der für den einem Dritten zugefügten Schaden einstehen muss.
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Haftpflichtversicherung
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Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, den der Versicherungsnehmer dadurch erlitten hat, dass er berechtigte Ansprüche Dritter befriedigen muss. Sie lehnt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion).
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Haftung
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Haftung bedeutet, einstehen müssen für den, einem Dritten zugefügten, Schaden.
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Haftungsprivileg
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Der Schädiger ist gegenüber seinen UVG-versicherten Arbeitnehmern, bzw. Familienangehörigen von der Haftung befreit, sofern er den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (UVG 44).
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Halter
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Nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt derjenige als Halter, welcher tatsächlich über das Motorfahrzeug verfügt und dieses in seinem Interesse und auf seine Kosten benützt.In der Praxis gilt derjenige als Halter, dessen Name im Fahrzeugausweis eingetragen ist.
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Halterwechsel
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Von Halterwechsel spricht man, wenn das Motorfahrzeug auf einen neuen Halter übergeht (Handänderung des Motorfahrzeuges).
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Hausrat
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Alle beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenstände des Haushalts, die nicht Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen sind, gelten als Hausrat. Zum Hausrat gehören das Mobiliar, Kleidung, Gästeeffekten, Sportgeräte etc.
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Hausratindex
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