Haftungsprivileg
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Haftungsprivileg | Der Schädiger ist gegenüber seinen UVG-versicherten Arbeitnehmern, bzw. Familienangehörigen von der Haftung befreit, sofern er den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (UVG 44). |