Das Prämiendepot ist ein Konto bei der Lebensversicherungs-Gesellschaft. Es dient der Vorauszahlung eines Teiles oder aller künftiger Prämien. Das Depot ist ein Guthaben des Versicherungsnehmers und wird deshalb verzinst. Die Prämien werden jeweils bei Fälligkeit abgebucht. Das Depot kann während der Vertragsdauer weiter geäufnet werden, jedoch nicht über den für die restlichen Prämien nötigen Bestand hinaus (unter Berücksichtigung des Zinses). Reicht das Depot nicht zur Deckung der Prämien bis zum Ablauf der Prämienzahlungsdauer, so muss die laufende Prämienzahlung wieder aufgenommen oder das Depot erhöht werden. Stirbt die versicherte Person vorzeitig oder wird sie erwerbsunfähig und hat Prämienbefreiung mitversichert, so wird der nicht verbrauchte Teil des Depots zusätzlich zur Versicherungsleistung zurückerstattet. Dasselbe gilt auch, wenn bei Ablauf der Versicherung ein Restbetrag auf dem Depot verbleibt. Der Zinsertrag aus dem Prämiendepot ist verrechnungssteuerfrei. Er unterliegt jedoch der Einkommenssteuer. Der Saldo des Prämiendepots ist als Vermögen zu deklarieren. Das Depot kann (unwiderruflich) nur zur Bezahlung der Prämien benutzt werden. Ein vorzeitiger gänzlicher oder teilweiser Rückzug ist nicht möglich. Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeit, ein widerrufliches Depot (Prämienkontokorrent) zu errichten. Dieses dient grundsätzlich dem gleichen Zweck, im Unterschied zum Prämien(sperr)depot können aber auch Rückzüge getätigt werden. Es wird daher steuerlich wie ein entsprechendes Bankkonto behandelt. Seine Erträge unterliegen also auch der Verrechnungssteuer.