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Lexikon

Begriff Definition
Prämienrückgewähr

Die Prämienrückgewähr trifft man vor allem bei den Altersrenten an. Sie bedeutet, dass beim Tode der versicherten Person die eingezahlten Prämien (Leben) bzw. Einmalprämien (ohne Zins) abzüglich allenfalls bereits bezogener Renten, an die im Vertrag begünstigte Person (Begünstigung) zurückbezahlt werden. Prämienrückgewähr kennt man aber auch in der Erlebensfall-Versicherung. Beim Tod der versicherten Person werden die bis dahin eingezahlten Prämien, ebenfalls ohne Zins, zurückerstattet.

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