Swiss Performance Index
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Der Swiss-Performance-Index (SPI) wurde nach der Sitzung vom 1. Juni 1987 mit einem Stand von 1000 Punkten eingeführt. Der SPI umfasst alle an den Börsen von Zürich, Genf und Basel gehandelten Aktien, Partizipationsscheine und Genussscheine sowie die Titel der Nebenbörsen von insgesamt 269 Gesellschaften (Ende 1991). Diese mehr als 450 Titel sind nach ihrer Börsenkapitalisierung gewichtet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Aktienindizes werden hier die Dividendenabgänge dem Index zugeschlagen.
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Tarif
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Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. Tarif heisst aber auch die Zusammenfassung der Prämien (Leben), gegliedert nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder Endalter für die einzelnen Versicherungsarten. Sie werden ihrerseits im Tarifbuch zusammengefasst.
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Tarifalter
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Das Tarifalter ist das versicherungstechnische Eintrittsalter des Versicherten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
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Taschen- / Trickdiebstahl
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Diebstahl, bei denen der Täter durch Können, List, Trick oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahlvorgang ablenkt, wird Trick- oder Taschendiebstahl genannt. Er wird wie einfacher Diebstahl behandelt.
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Technischer Zins
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Der technische Zins(fuss) ist der für die ganze Vertragsdauer garantierte Mindestzins, mit dem der Sparteil der Prämie (Leben) bei vermögensbildenden Versicherungen aufgezinst wird. Der effektiv erzielte Zinsertrag bei den schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaften lag jedoch bisher immer über dem vorsichtig kalkulierten technischen Zins. Die Differenz erhalten die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung.
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Technischer Zinssatz
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Zinssatz, der den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegt. Er muss so angelegt werden, dass der effektiv erzielbare Zins möglichst nie kleiner ist.
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Teilrückkauf
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Änderung am Vertrag, wobei nicht der ganze Rückkaufswert, sondern nur ein Teil davon, ein sogenannter Teilrückkaufswert, zur Auszahlung gelangt. Durch die Verminderung der Substanz der Versicherung (Rückkaufswert, Deckungskapital) werden die versicherten Leistungen herabgesetzt.
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Teilverzicht
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Herabsetzung der versicherten Leistungen, ohne dass dabei ein Teilrückkaufswert frei wird. Bei Hauptversicherungen, die noch keinen Rückkaufswert aufweisen. Dies ist in der Regel der Fall, solange die Prämien (Leben) für die ersten beiden Versicherungsjahre noch nicht fällig geworden und bezahlt sind. Bei der Herabsetzung von Zusatzversicherungen spricht man ebenfalls von Teilverzicht.
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Temporäre Leibrenten
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Diese Versicherungsform (auch zeitliche Leibrente genannt) gewährleistet die Auszahlung einer zum voraus festgelegten Anzahl jährlicher Renten, unter Voraussetzung, dass der Versicherte lebt. Die Rentenzahlungen enden unmittelbar mit dem Tode des Versicherten, bzw. nach Auszahlung der festgelegten Anzahl jährlicher Renten. Die Finanzierung dieser Versicherung kann über periodische Prämien (Leben) oder durch eine Einmaleinlage erfolgen. Die temporäre Leibrenten-Versicherung interessiert Personen, die sich nur für den Erlebensfall, und dies für einen begrenzten Zeitabschnitt, ein Einkommen sichern wollen. (Beispiel: finanzielle Brücke zwischen einer vorzeitigen Pensionierung und der Fälligkeit der AHV-Leistungen.)
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Termin-Versicherung
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Bei der Termin-Versicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten erst zu dem im voraus bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt. Diese Versicherungsart wird daher auch Versicherung auf festen Termin genannt oder in Anlehnung an den französischen Ausdruck, Termefix-Versicherung. Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, entfallen die für die restliche Dauer noch geschuldeten Prämien.Trotzdem wird aber die vereinbarte Versicherungssumme im festgesetzten Zeitpunkt voll ausbezahlt. Mit dieser Versicherung können planmässig auf einen im voraus festgesetzten Zeitpunkt Mittel bereitgestellt werden. Sie eignet sich daher besonders in der Kombination mit der Kinderversicherung (Ausbildungs- und Aussteuerversicherung). Ein besonderes Augenmerk ist bei der Termin-Versicherung der Regelung der Begünstigung zu widmen.Da in der Regel Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind, kann bei vorzeitigem Tod des Versicherten (der zugleich Versicherungsnehmer ist) die Begünstigung nachträglich nicht mehr geändert werden, da dazu nur der Versicherungsnehmer berechtigt ist. Die Terminfix-Versicherung ist eine vermögensbildende Versicherung. Sie hat daher grundsätzlich auch einen Rückkaufswert.
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