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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 438 Einträge gefunden
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Lexikon

Begriff Definition
Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten gegen Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen ihn erhoben werden. Geschützt ist der Versicherte als Privatperson, als Familienvater, als Hundehalter, als Wohnungsmieter, Wehrmann und Sportausübender usw. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte als Lenker oder Halter eines Motorfahrzeuges oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht.

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Privatbankier

Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt.

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projiziertes Altersguthaben

Das hypothetische Altersguthaben im reglementarisch vorgesehenen Schlussalter, für das projizierte Altersguthaben wird davon ausgegangen, dass sich die Verhältnisse im Berechnungszeitpunkt bis zum Schlussalter nicht verändern (insbesondere Lohnhöhe, Koordinationsabzug, Verzinsung).

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Provisorische Deckung
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Raiffeisenbank

Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis.

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Rechtsschutz-Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen den Schaden (finanzieller Aufwand), der aus der Inanspruchnahme einer Rechtshilfe entsteht.Die Leistung der Rechtsschutzversicherung erfolgt in der Form von Dienstleistungen oder in Form einer Entschädigung.Häufig wird unterschieden zwischen Privat-, Verkehrs-, oder Berufs-Rechtsschutzversicherung.

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Regionalbank

Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden.

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Regress

Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen aus verschiedenen Rechtsgründen für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden verursacht, für den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages aufzukommen hat. Soweit der Versicherer dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, kann jener die geleistete Zahlung vom Schädiger zurückfordern. In der Sachversicherung ist das Regressrecht des Versicherers nur gegeben, wenn der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers verursacht wurde.

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Rendite

Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode.

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Rente
Als Rente bezeichnet man eine periodisch wiederkehrende Leistung. Sie kann zeitlich begrenzt sein: Todesfall-Zeitrente, Erwerbsausfallsrente; sie kann auch auf die Lebenszeit der versicherten Person geschuldet sein: Altersrente.
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