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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 438 Einträge gefunden
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Lexikon

Begriff Definition
Obligatorium

Von Gesetzes wegen müssen Personen oder Sachen gegen bestimmte Risiken versichert werden. Die Versicherung erfolgt durch staatliche Institutionen mit oder ohne Monopol oder durch private Gesellschaften (z.B.: Kantonale Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, etc.).

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OR

Abkürzung für "schweizerisches Obligationenrecht"

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Orderpapier

Durch Indossament übertragbares Wertpapier: entweder geborenes Orderpapier, wie Check und Wechsel oder Wertpapier, das erst durch Beifügung der Orderklausel oder an Order zum Orderpapier wird. Bei Blankoindossierung entspricht das Orderpapier praktisch dem Inhaberpapier.

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PAK

Abkürzung für "Prämienanpassungsklausel"

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Parikurs

Kurs, der bei Wertpapieren dem Nennwert, bei Devisen der Währungsparität entspricht.

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Parität

Parität bedeutet in der beruflichen Vorsorge, dass sich die leitenden Organe der Personalvorsorgestiftung aus der gleichen Zahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer unabhängig von ihren Beiträgen zusammensetzen müssen. Die Parität gilt für alle registrierten privatrechtlichen Personalvorsorgestiftungen, ungeachtet dessen, ob sie nur die gemäss BVG obligatorischen oder überobligatorischen Leistungen erbringen.

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Partizipationsschein

Aktienähnliches Wertpapier, beinhaltet im Gegensatz zur Aktie aber keine Mitgliedschaftsrechte, sondern lediglich Vermögens- und gewisse Informationsrechte. Dient zur Beschaffung von Grundkapital. Der Mindestnominalwert beträgt Fr. 10.-. Hat aufgrund des revidierten Aktienrechts an Bedeutung verloren.

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Passiven

Rechte Seite der Bilanz einer Unternehmung, welche die Schuldner oder Verbindlichkeiten aufzeigt. Die Passiven zeigen auch, wie eine Unternehmung finanziert ist. Gegenstück Aktiven.

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Passivgeschäft

Mit Passivgeschäft bezeichnet man die Geschäfte, mit denen sich die Banken Gelder beschaffen, um sie auf der Aktivseite in Form von Krediten wieder ausleihen zu können. Die wichtigsten Passivposten sind die Spareinlagen, Festgelder, Kassenobligationen, Pfandbriefe und Anleihensobligationen.

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Personenschäden

Personenschäden umfassen alle durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verursachten materiellen Einbussen (Bsp.: Arzt- und Heilungskosten, Invaliditätsentschädigungen, Versorgerschäden).

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