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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Lexikon

Begriff Definition
Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren besteht darin, dass Ausgaben, die aus bestimmten Rechtsverhältnissen künftig zu erwarten sind, durch Bereitstellung entsprechender Kapitalien voraus finanziert werden. Es führt zur Bildung von Fonds, im Gegensatz zu Umlageverfahren, wo die Ausgaben gleichsam Zug um Zug durch die Einnahmen gedeckt werden.

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Kapitaloption

Die reglementarischen Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge können vorsehen, dass die Anspruchsberechtigten anstelle einer Alters-, Witwen- oder Invalidenrente eine Kapitalabfindung verlangen können. Für die Altersleistung hat der Versicherte mindestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs eine Erklärung abzugeben.

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Kapitalversicherung

Form der Versicherung, bei welcher die versicherte Leistung in der Auszahlung eines bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals (= einmaliger Beitrag) besteht.

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Karenzzeit

Als Karenzzeit bezeichnet man jene Zeit, während welcher die Gesellschaft in einem Ereignisfall ab Vertragsbeginn keine Leistungen zu erbringen hat. Die Karenzzeit kommt nur einmal zum Zuge, nämlich ab Vertragsbeginn für die vereinbarte Dauer. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Wartefrist. Karenzzeiten kennt man in der Lebensversicherung kaum mehr (ausser z.B. Selbsttötung).

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Kaskoversicherung

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Ereignisses. Bei Teilkasko sind u. a. folgende Schadenursachen gedeckt: Brand, Blitz, Explosion, Kurzschluss, Elementarereignisse, Diebstahl, Glasbruch, Tiere. Bei Vollkasko kommt die Kollision hinzu.

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Kassenobligation

Je nach Bedarf laufend zur Ausgabe gelangende mittelfristige Schuldverschreibungen der Banken, in runden Beträgen, meistens mit einer Laufzeit von zwei bist acht Jahren.

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Kassenschrank

Verschliessbarer Behälter, in welchem vor allem Geldwerte oder Schmuck aufbewahrt wird. Entspricht dieser bestimmten Anforderungen, können Werte mit einer höheren Versicherungssumme versichert werden. Die Prämie (Nicht-Leben) wird in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Kassenschrankes berechnet.

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Kausalhaftung

Kausalhaftung heisst, dass eine Haftung auch ohne Verschulden besteht.Das Haftpflichtrecht unterscheidet die milde (einfache) Kausalhaftung von der scharfen Kausalhaftung (Gefährdungshaftung).

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Kleinmotorrad

Kleinmotorräder sind einplätzige Motorräder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum bis zu 50 cm3.

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Konkursprivileg

Im Konkursfall ist eine Zwangsverwertung nicht möglich, wenn die Begünstigten der begünstige Ehegatte oder die direkten Nachkommen sind. Die Personalvorsorgeeinrichtungen haben ein Konkursprivileg für Forderungen der Berufsvorsorge gegen den Arbeitgeber.

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