Kapitaloption

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Kapitaloption

Die reglementarischen Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge können vorsehen, dass die Anspruchsberechtigten anstelle einer Alters-, Witwen- oder Invalidenrente eine Kapitalabfindung verlangen können. Für die Altersleistung hat der Versicherte mindestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs eine Erklärung abzugeben.