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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

Es wurden 438 Einträge gefunden
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Lexikon

Begriff Definition
Personenversicherung

Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem oder dauerndem Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert ist (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung).

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Pfändbarkeit

Ansprüche auf Vorsorgeleistungen gegen eine Personalvorsorgeeinrichtung sind nur nach Eintritt der Fälligkeit der Leistung beschränkt pfändbar.

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Pfandrecht

Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten.

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Pfändung

Amtliche Beschlagnahmung einzelner Vermögenswerte des Schuldners aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls, die letztlich der Sicherstellung eines Anspruchs des Gläubigers dient.

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Pflichtteil

Derjenige Teil des Vermögens, über das der Erblasser testamentarisch nicht verfügen kann.

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Police

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit "Police" der Versicherungsvertrag bezeichnet.Die Police dient als Beweisurkunde für den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie ist kein Wertpapier und nicht Voraussetzung für das Zustandekommen der Versicherung.

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Pool

Um die Versicherungskapazität für besondere Risiken zu vergrössern, schliessen sich mehrere Versicherer in einem sogenannten Pool zusammen, an dem sie mit einer bestimmten Quote beteiligt sind. Überschüsse und Verluste werden auf die Mitglieder des Pools nach Massgabe ihrer Quoten verteilt (Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken, Schweizer Pool für die Luftfahrtversicherungen, Schweizer Elementarschaden-Pool, Pool Schweizerischer Lebensversicherungsgesellschaften für Freizügigkeitspolicen).

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Prämie (Leben)

Die Prämie ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die Übernahme des Risikos durch den Versicherer. In der Lebensversicherung ist normalerweise (im Gegensatz zu anderen Versicherungen) die Höhe der Prämie für die ganze Vertragsdauer garantiert. Die Prämie wird für eine ganze Versicherungsperiode geschuldet, die im Zweifelsfall den Zeitraum eines Jahres umfasst. Die Parteien können jedoch kürzere Versicherungsperioden vereinbaren. Es ist auch möglich, dass der Versicherungsnehmer seine Gegenleistung durch eine einmalige Prämienzahlung (Einmalprämien, Einmaleinlage) erbringt. Dies ist nicht mit dem Prämiendepot zu verwechseln.  Die unterjährige Periode bedingt einen Prämienzuschlag, da die Preiskalkulation auf vorschüssiger Jahresprämie beruht. Endet der Versicherungsvertrag vorzeitig wegen Kündigung, durch Rücktritt oder von Gesetzes wegen, kann der Versicherer die Prämie für die ganze laufende Versicherungsperiode beanspruchen.

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Prämie (Nicht-Leben)

Die Prämie ist der Preis, den der Versicherungsnehmer dafür entrichtet, dass der Versicherer im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbringt. Die Prämie besteht aus drei Teilen: dem Risikoteil, dem Kostenteil und dem Gewinnteil. Die Prämie ist grundsätzlich für eine ganze Versicherungsperiode (12 Monate) geschuldet, auch wenn andere Zahlungsmodalitäten, z. B. monatliche Zahlung, Einmaleinlage möglich sind.

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Prämienanpassungsklausel

Das VVG und die AVB sehen vor, dass die Versicherungsgesellschaften die Prämien und Selbstbehalte auch während der Vertragsdauer anpassen können. Der Versicherungsnehmer hat dabei ein Kündigungsrecht.

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