Versicherungsglossar
Begriffe aus der Welt der Versicherungen
Glossaries
Term | Definition |
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Privat-Haftpflichtversicherung | Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten gegen Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen ihn erhoben werden. Geschützt ist der Versicherte als Privatperson, als Familienvater, als Hundehalter, als Wohnungsmieter, Wehrmann und Sportausübender usw. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte als Lenker oder Halter eines Motorfahrzeuges oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht. |
Privatbankier | Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt. |
projiziertes Altersguthaben | Das hypothetische Altersguthaben im reglementarisch vorgesehenen Schlussalter, für das projizierte Altersguthaben wird davon ausgegangen, dass sich die Verhältnisse im Berechnungszeitpunkt bis zum Schlussalter nicht verändern (insbesondere Lohnhöhe, Koordinationsabzug, Verzinsung). |
Provisorische Deckung | siehe Deckungszusage, vorläufige |
Raiffeisenbank | Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis. |
Rechtsschutz-Versicherung | Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen den Schaden (finanzieller Aufwand), der aus der Inanspruchnahme einer Rechtshilfe entsteht.Die Leistung der Rechtsschutzversicherung erfolgt in der Form von Dienstleistungen oder in Form einer Entschädigung.Häufig wird unterschieden zwischen Privat-, Verkehrs-, oder Berufs-Rechtsschutzversicherung. |
Regionalbank | Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden. |
Regress | Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen aus verschiedenen Rechtsgründen für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden verursacht, für den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages aufzukommen hat. Soweit der Versicherer dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, kann jener die geleistete Zahlung vom Schädiger zurückfordern. In der Sachversicherung ist das Regressrecht des Versicherers nur gegeben, wenn der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers verursacht wurde. |
Rendite | Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode. |
Rente |
Als Rente bezeichnet man eine periodisch wiederkehrende Leistung. Sie kann zeitlich begrenzt sein: Todesfall-Zeitrente, Erwerbsausfallsrente; sie kann auch auf die Lebenszeit der versicherten Person geschuldet sein: Altersrente.
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Rentenbonus | Bei aufgeschobenen Renten sammelt sich während der Aufschubszeit nach dem ersten Versicherungsjahr der sogenannte Rentenbonus an, der dann (nach der Aufschubszeit) in Form einer Bonusrente (zusammen mit der Grundrente und der Überschussrente) ausbezahlt wird. |
Rentenwert | Einmaleinlage für eine sofort beginnende Rente. |
Risiko | Als Risiko bezeichnet man die Möglichkeit des Eintrittes eines bestimmten Ereignisses, das einen Schaden verursacht oder einen Bedarf auslöst. Der Eintritt dieses Ereignisses ist dabei ungewiss und zufällig. Wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens des versicherten Ereignisses und die Schadenhöhe von den an der Versicherung beteiligten Personen nicht beeinflusst werden können, sprechen wir von einem objektiven Risiko. Die Gefahren, die sich jedoch aus dem Verhalten der an der Versicherung beteiligten Personen ergeben, sowie besonders auch der Umstand, dass der Eintritt des Versicherungsfalles und die Höhe der Leistung vom Interesse der beteiligten Personen an dieser Leistung beeinflusst werden können, werden als subjektive Risiken bezeichnet. |
Risiko-Versicherung | Bei einer Risikoversicherung wird der Versicherer überhaupt nicht leistungspflichtig, wenn sich das versicherte Risiko während der Vertragsdauer nicht verwirklicht hat. Im Gegensatz zu einer Erlebensfall-Versicherung, ist sie nicht mit einem Sparvorgang verbunden. |
Risikoprüfung | Prüfung des medizinischen Zustandes und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, um entscheiden zu können, ob eine Versicherung überhaupt, und wenn ja, ob zu normalen oder zu erschwerten Bedingungen, angenommen werden kann. |
Rückgewähr | Rückgewähr siehe Prämienrückgewähr |
Rückgriff | Rückgriff (oder Regress) bedeutet Rückforderung von einem anderen Ersatzpflichtigen. |
Rückkauf | Der Rückkauf ist eine besondere Art, den Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer vorzeitig aufzulösen. Das Rückkaufsbegehren des Versicherungsnehmers bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrages. Der Versicherer hat den Rückkaufswert zu ermitteln und zu entrichten. Voraussetzung ist, dass die Prämien (Leben) für drei Jahre oder mindestens für 1/10 der vereinbarten Prämienzahlungsdauer entrichtet worden sind. |
Rückkaufswert | Rückkaufswert besitzen nur Versicherungen, die mit einem Sparvorgang verbunden sind und daher ein Deckungskapital ansammeln. Der Rückkaufswert wird aufgrund des Deckungskapitals berechnet. Auf jeden einzelnen Lebensversicherungsvertrag, der an der Bildung eines Deckungskapitals beteiligt ist, entfällt ein bestimmter Anteil, der Rückkaufswert genannt wird. Warum werden nicht einfach die eingezahlten Prämien (Leben) zurückerstattet? Von jeder für eine vermögensbildende Versicherung bezahlten Prämie legt die Gesellschaft einen wesentlichen Teil als Sparprämie zinstragend an. Einen anderen Teil der Prämie benötigt sie für die Risikodeckung, einen weiteren Teil für die laufenden Kosten. Die im Vertragsabschluss entstehenden, einmaligen Abschlusskosten werden auf alle folgenden Prämien verteilt; sie sind daher erst am Ende der Prämienzahlungsdauer getilgt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten die Regeln, nach denen der Rückkaufswert berechnet wird. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Zweifelsfall die Richtigkeit der Berechnung durch das Bundesamt für Privatversicherungswesen unentgeltlich überprüfen zu lassen. Wichtig: Es gibt bessere Möglichkeiten, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Versicherungen neuen Verhältnissen anzupassen. |
Rückversicherung | Bei der Rückversicherung geht es darum, das versicherte Risiko in einem bestimmten Verhältnis auf Erst- und Rückversicherer zu verteilen. Der Versicherer, der den Vertrag mit dem Publikum abschliesst, wird als Erstversicherer bezeichnet. Wenn er einen Teil seines Geschäftes an den Rückversicherer abgibt, handelt er als Zedent; der das Risiko übernehmende Rückversicherer ist der Zessionar. Denjenigen Teil des Risikos, den der Erstversicherer selbst trägt, nennt man Eigenbehalt, denjenigen Teil, den er weitergibt, Zession oder zweites Risiko. |
Sachschäden | Als Sachschaden wird der durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entstandene finanzielle Schaden bezeichnet.Auch bei Verletzung und Tötung von Tieren liegt ein Sachschaden vor. |
Sachversicherung | Sachversicherung ist wie der Begriff der 'Personenversicherung' ein Sammelbegriff für bestimmte Versicherungsbranchen. Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Fahrhabe oder Gebäude entstehen, werden durch Sachversicherungen entschädigt. Zur Gruppe der Sachversicherungen gehören u.a. die Hausrat- und die Gebäudeversicherung. |
SB | Abkürzung für 'Selbstbehalt' |
Schaden | Schaden ist eine Vermögensverminderung, und zwar die Differenz zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis aufwiese. Grundsätzlich wird jeder Nachteil berücksichtigt, auch der entgangene Gewinn, also eine wegen des Schadens nicht eingetretene Vermögensvermehrung. Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden.Achtung das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet nicht zwischen Personenschäden und Sachschäden. Im SVG werden Vermögensschäden, die als Folge von Personenschäden oder Sachschäden entstanden sind, zu den Personen- bzw. Sachschäden gezählt und dementsprechend entschädigt. |
Schadenfeuer | Ein Schadenfeuer hat, im Gegensatz zum Nutzfeuer oder Sengschaden, seinen bestimmungsmässigen Herd verlassen, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden angerichtet. (z.B. ein auf den Teppich vor dem Cheminée übergreifendes Feuer, eine den Vorhang in Brand setzende Kerzenflamme, etc.) |
Scharfe Kausalhaftung | Siehe Kausalhaftung. |
Schneedruck | Überlast durch Schnee mit schädigender Wirkung auf Dach oder Wände. |
Selbstbehalt | Bei verschiedenen Versicherungen trägt der Versicherte einen Teil des Schadens selbst, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages. Mit einem Selbstbehalt (SB) wird vermieden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden.Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe 'Selbstbeteiligung' und 'Franchise'. |
Sengschaden | Zum Beispiel durch Funkenwurf des Cheminées oder glühende Zigarettenasche hervorgerufene Schäden (immer ohne Flamme). |
Sicherheitsfonds | Der Sicherheitsfonds ist eine nationale Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung. Er hat die Aufgabe, Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen auszurichten, die eine ungünstige Alterstruktur aufweisen. Ausserdem stellt er die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sicherheitsfonds wird von den Vorsorgeeinrichtungen finanziert. Massgebend für den Finanzierungsanteil ist die Summe der koordinierten Löhne aller Versicherten, die für die Altersleistungen Beiträge zu entrichten haben. |
Sicherungsfonds | Die Lebensversicherungseinrichtungen sind verpflichtet bei der Betriebsaufnahme eine Anfangsgarantie von Fr. 500'000.- zu leisten, welche in einem Sicherungsfonds geäufnet werden muss. Der Sicherungsfonds soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus den abgeschlossenen Lebensversicherungen decken. Der Sollbetrag entspricht den technischen Rückstellungen einer Lebensversicherungsunternehmung. |
Sichtguthaben | Bankguthaben, über die sofort, d.h. ohne vorherige Kündigung verfügt werden kann. |
Skala 44 | Bei einer vollständigen Beitragsdauer für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird eine Vollrente ausbezahlt. Die Höhe dieser Vollrente kann der Skala 44 entnommen werden. Bei Beitragslücken kommt eine Teilrente nach den Skalen 1 bis 43 zur Auszahlung. |
Solidarhaftung | Solidarhaftung liegt dann vor, wenn mehrere Ersatzpflichtige für denselben Schaden gemeinsam einstehen müssen. Jeder einzelne Ersatzpflichtige haftet für die ganze Entschädigung.Der Geschädigte kann sich mit seinen Forderungen an den Ersatzpflichtigen seiner Wahl halten.Die Ersatzpflichtigen regeln die Aufteilung des Schadenersatzes unter sich (Rückgriff). |
Sondermassnahmen | Jede Vorsorgeeinrichtung hat grundsätzlich eine bestimmte jährliche Summe (1 Prozent der koordinierten Löhne aller Versicherten, die Sparbeiträge zu entrichten haben) bereitzustellen. Dies sind die Mittel für die Sondermassnahmen, die insbesondere für die Verbesserung der Leistungen der Eintrittsgeneration sowie für die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung zu verwenden sind. |
Sorgfaltspflicht | Unser Zivilrecht geht davon aus, dass jeder von seinen Mitmenschen ein bestimmtes Mass von Sorgsamkeit und Aufmerksamkeit erwarten darf. So ist jeder Versicherungsnehmer zur Sorgfalt verpflichtet. Die schuldhafte Verletzung von selbstverständlichen Schadenverhütungsregeln kann zu einer Herabsetzung der Versicherungsleistung führen. Richtet jemand einen Schaden an, weil er die durchschnittliche Sorgfalt nicht aufgewendet hat, so spricht man von einer Sorgfaltspflichtverletzung. |
Sparprämie | Bei den Versicherungen, die mit einem Sparvorgang verbunden sind, dient ein Teil der gesamten Prämie (Leben) als Sparprämie. Diese ist so zusammengesetzt, dass ihr Total zusammen mit Zins und Zinseszins bei Ablauf des Vertrages die vereinbarte Versicherungssumme ausmacht. Bei dieser Art von Versicherungen hat der Versicherer grundsätzlich selbst dann eine Leistung zu erbringen, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird, d.h. bevor ein Versicherungsfall eingetreten ist. |
SPI | Abkürzung für 'Swiss Performance Index' |
SSV | Abkürzung für 'Schweizerischer Sachversicherungsverband' |
Sterbetafel | Die Sterbetafel liefert die statistischen Erfahrungswerte für alle versicherungstechnischen Berechnungen in Verbindung mit dem Todes- und Erlebensfall (Todeswahrscheinlichkeit/Lebenserwartung). |
Steuerabzug | Die Prämien (Leben) für eine Lebensversicherung der Säule 3b (Versicherung, freie) können zusammen mit den Prämien für andere Versicherungen (z.B. für die Krankenkasse) bis zu einem gewissen Betrag vom Einkommen abgezogen werden. Die Prämien für eine gebundene Vorsorge-Police können vollständig vom Einkommen abgezogen werden, sofern die maximalen Abzugslimiten nicht überschritten werden. |
Steuerprivileg | Steuervorteil, der z.B. aus dem Abschluss einer Lebensversicherung resultiert. Man unterscheidet punkto Privilegierung die Säulen 3a (Versicherung, gebundene) und 3b (Versicherung, freie). |
Stiftungsrat | Oberstes Verwaltungsorgan der Stiftung. Im Rahmen von Gesetz und Stiftungsurkunde entscheidet er frei und endgültig. Er trägt auch die Verantwortung für die Stiftung, insbesondere für die Anlage des Stiftungsvermögens. |
Strolch | Der Strolch zeichnet sich dadurch aus, dass er ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet. |
Stromwirkungsschaden | Ein Stromwirkungsschaden kann an elektrischen Apparaten durch Überspannung oder Kurzschluss entstehen. Er wird wie ein Schaden durch ein Nutzfeuer behandelt und ist in der Regel nicht versichert. Eine Ausnahme bildet der Blitzschlag. |
Stundungsfrist | Zeitraum, der zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart wird und den Zweck hat, die Fälligkeit einer Forderung um eine gewisse Dauer hinauszuschieben. |
Sturm | Sturm ist in der Hausratversicherung Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume entwurzelt oder Gebäude abdeckt. |
SVG | Abkürzung für 'Bundesgesetz über den Strassenverkehr' vom 12. Dezember 1958. |
SVV | Abkürzung für 'Schweizerischer Versicherungsverband' |
Swiss Market Index (SMI) | Der SMI ist ein free float kapitalgewichteter, nicht dividenden-korrigierter Index. Er umfasst als Selektion aus dem SPI maximal die 30 liquidesten Titel hochkapitalisierter Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein (sog. Blue Chips). Der SMI®wird nach jedem Abschluss (on exchange) in einem SMI-Titel realtime aktualisiert und über den Swiss Market Feed (SMF) publiziert. Zur Wahrung einer hohen Kontinuität findet ein spezielles Aufnahme- und Ausschlussverfahren Anwendung. Dieses stellt hauptsächlich auf die Faktoren Börsenkapitalisierung und Liquidität ab. Anpassungen in der Indexzusammensetzung finden in der Regel einmal pro Jahr statt. Der SMI deckt mehr als 80% der Gesamtkapitalisierung des Schweizer Markts ab und wird als Referenz für mehrere Finanzprodukte verwendet (z.B.: SMI Futures und Options on Eurex, SMI Warrants, ETF SMI). |
Swiss Performance Index | Der Swiss-Performance-Index (SPI) wurde nach der Sitzung vom 1. Juni 1987 mit einem Stand von 1000 Punkten eingeführt. Der SPI umfasst alle an den Börsen von Zürich, Genf und Basel gehandelten Aktien, Partizipationsscheine und Genussscheine sowie die Titel der Nebenbörsen von insgesamt 269 Gesellschaften (Ende 1991). Diese mehr als 450 Titel sind nach ihrer Börsenkapitalisierung gewichtet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Aktienindizes werden hier die Dividendenabgänge dem Index zugeschlagen. |
Tarif | Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. Tarif heisst aber auch die Zusammenfassung der Prämien (Leben), gegliedert nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder Endalter für die einzelnen Versicherungsarten. Sie werden ihrerseits im Tarifbuch zusammengefasst. |
Tarifalter | Das Tarifalter ist das versicherungstechnische Eintrittsalter des Versicherten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
Taschen- / Trickdiebstahl | Diebstahl, bei denen der Täter durch Können, List, Trick oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahlvorgang ablenkt, wird Trick- oder Taschendiebstahl genannt. Er wird wie einfacher Diebstahl behandelt. |
Technischer Zins | Der technische Zins(fuss) ist der für die ganze Vertragsdauer garantierte Mindestzins, mit dem der Sparteil der Prämie (Leben) bei vermögensbildenden Versicherungen aufgezinst wird. Der effektiv erzielte Zinsertrag bei den schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaften lag jedoch bisher immer über dem vorsichtig kalkulierten technischen Zins. Die Differenz erhalten die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung. |
Technischer Zinssatz | Zinssatz, der den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegt. Er muss so angelegt werden, dass der effektiv erzielbare Zins möglichst nie kleiner ist. |