Sicherungsfonds
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Sicherungsfonds | Die Lebensversicherungseinrichtungen sind verpflichtet bei der Betriebsaufnahme eine Anfangsgarantie von Fr. 500'000.- zu leisten, welche in einem Sicherungsfonds geäufnet werden muss. Der Sicherungsfonds soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus den abgeschlossenen Lebensversicherungen decken. Der Sollbetrag entspricht den technischen Rückstellungen einer Lebensversicherungsunternehmung. |