Sondermassnahmen

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Sondermassnahmen

Jede Vorsorgeeinrichtung hat grundsätzlich eine bestimmte jährliche Summe (1 Prozent der koordinierten Löhne aller Versicherten, die Sparbeiträge zu entrichten haben) bereitzustellen. Dies sind die Mittel für die Sondermassnahmen, die insbesondere für die Verbesserung der Leistungen der Eintrittsgeneration sowie für die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung zu verwenden sind.