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Lexikon

Begriff Definition
Skala 44

Bei einer vollständigen Beitragsdauer für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)  wird eine Vollrente ausbezahlt. Die Höhe dieser Vollrente kann der Skala 44 entnommen werden. Bei Beitragslücken kommt eine Teilrente nach den Skalen 1 bis 43 zur Auszahlung.

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