Versicherungsglossar
Begriffe aus der Welt der Versicherungen
Glossaries
Term | Definition |
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Haftbare |
siehe Haftpflichtige.
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Haftpflicht | Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen.Wir haften aus verschiedenen Gründen; weil wir schuldhaft gehandelt oder weil wir eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Besonders streng wird die Haftpflicht nach dem Strassenverkehrsgesetz, die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgelegt. |
Haftpflichtige | Der Haftpflichtige ist derjenige, der für den einem Dritten zugefügten Schaden einstehen muss. |
Haftpflichtversicherung | Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, den der Versicherungsnehmer dadurch erlitten hat, dass er berechtigte Ansprüche Dritter befriedigen muss. Sie lehnt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion). |
Haftung | Haftung bedeutet, einstehen müssen für den, einem Dritten zugefügten, Schaden. |
Haftungsprivileg | Der Schädiger ist gegenüber seinen UVG-versicherten Arbeitnehmern, bzw. Familienangehörigen von der Haftung befreit, sofern er den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (UVG 44). |
Halter | Nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt derjenige als Halter, welcher tatsächlich über das Motorfahrzeug verfügt und dieses in seinem Interesse und auf seine Kosten benützt.In der Praxis gilt derjenige als Halter, dessen Name im Fahrzeugausweis eingetragen ist. |
Halterwechsel | Von Halterwechsel spricht man, wenn das Motorfahrzeug auf einen neuen Halter übergeht (Handänderung des Motorfahrzeuges). |
Hausrat | Alle beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenstände des Haushalts, die nicht Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen sind, gelten als Hausrat. Zum Hausrat gehören das Mobiliar, Kleidung, Gästeeffekten, Sportgeräte etc. |
Hausratindex | Der Hausratindex beziffert die Teuerung der Hausratgegenstände. Er wird jährlich zum 30. September vom Sachversicherungsverband (SSV) berechnet. Die automatische Summenanpassung orientiert sich am Hausratindex. |
Hausratversicherung | Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen. |
Heredität | Erblichkeit der zu versichernden Person, um das Gesundheitsrisiko abzuschätzen. |
Hochwasser | Von Hochwasser spricht man, wenn Wasser als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen auftritt, sich aber innerhalb der ihm von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen bewegt. |
Höhere Gewalt | Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches und vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht.Höhere Gewalt sind z.B. extreme Sturmwinde, Felsstürze oder Überschwemmungen. |
Hohlglas | Geblasene oder gegossene Gläser, z.B. Trinkgläser, Vasen, Beleuchtungskörper, etc. |
Implosion | Eine Implosion ist eine schlagartige Zertrümmerung eines Hohlkörpers durch äusseren Überdruck (z.B. bei Bildschirmröhren von Fernsehgeräten oder Computern). |
Index | Statistische Kennziffer, die aufgrund einer in der Vergangenheit bestimmten Basisgrösse periodisch (z.B. stündlich, täglich, wöchentlich etc.) neu berechnet wird und welche in ihrer zeitlichen Veränderung eine Tendenz widerspiegelt Aktienindex, Dow Jones Index, Swiss Performance Index. |
Indexgebundene Lebensversicherung | Bei indexgebundenen Versicherungen wird im Erlebens- und im Todesfall eine Min-destleistung garantiert. Die effektiv ausbezahlte Leistung hängt indessen direkt von derWertentwicklung des der Versicherung zu Grunde liegenden Indexes ab. Die gängig-sten Produkte auf dem Schweizer Markt sind mit dem SMI (Swiss Market Index) ver-bunden. Bei guter Börsenentwicklung ist die Rendite dementsprechend höher als beieiner klassischen gemischten Versicherung. Bei Börseneinbrüchen besteht die Sicher-heit in einem garantierten Erlebensfallkapital und dem garantierten Todesfallschutz.Die Finanzierung erfolgt in der Regel mit einer Einmalprämie. |
Indifferentes Geschäft | Bankgeschäfte, die keinen Niederschlag in der Bankbilanz sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank finden. Gegenstück sind Zinsdifferenzgeschäfte, d.h. Bankgeschäfte, bei denen die Bank entweder einen Zins erhält oder einen Zins bezahlen muss. Zu den Indifferenten Geschäften gehören der Zahlungsverkehr, das Börsen- und Depotgeschäft, der Devisen- und Edelmetallhandel etc. |
Indirekte Amortisation | Methode zur Amortisation von Hypotheken. Statt direkter Amortisation der Hypothek mittels laufend erbrachten Teilrückzahlungen wird eine Spar-/Risikoversicherung geäufnet und die Hypothek mit Ablauf des Versicherungsvertrags bzw. mit der Auszahlung des Erlebensfallkapitals in einem Betrag amortisiert. Die steuerlichen Vor- oder Nachteile dieser Methode sind umstritten. |
Indossament | Schriftliche und unterzeichnete Erklärung auf einem Orderpapier, womit der Inhaber alle Eigentumsrechte an dieser Urkunde überträgt. |
Inhaberaktie | Aktie, die auf den (nicht namentlich bezeichneten) Inhaber lautet. Gegensatz: Namenaktie |
Inkasso | Einziehung von Geldforderungen |
Innere Unruhe | Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult begangen werden. |
Insolvenz | Zahlungsunfähigkeit |
Integritätsentschädigung | Die Integritätsentschädigung stellt eine Geldleistung an einen Behinderten dar. Sie will damit einen gewissen Ausgleich bieten für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Lebensgenusses und ähnliche Ursachen seelischen Unbehagens. |
Invalidenversicherung | Zusammen mit der AHV stellt die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Wie die AHV ist auch die IV obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz Wohnhaften, diejenigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind. Das Gesetz über die eidgenössische Invalidenversicherung trat am 1. Januar 1960 in Kraft.Erster Zweck der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung des invalid gewordenen Versicherten.Anspruch auf Invalidenrente besteht nach erfolgtem Eingliederungsverfahren und wenn die Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen während 365 Tagen bestand. Die Höhe der Invalidenrente hängt u. a. vom Grad der Invalidität ab. Neben den einfachen und Ehepaar-Invalidenrenten richtet die IV auch Zusatzrenten für die Ehefrau sowie Kinderrenten aus. |
Invalidität | Invalidität wird vielfach gleichgesetzt mit Erwerbsunfähigkeit. Im engeren Sinne bedeutet Invalidität jedoch eine dauernde Beeinträchtigung der Gesundheit (teilweise oder gänzlich) zufolge Krankheit oder Unfall. Ein Erwerbsausfall muss nicht unbedingt damit verbunden sein. In der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen dauernder und vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Eine Leistungspflicht der Gesellschaft liegt nur dann vor, wenn zufolge der Krankheit oder des Unfalls tatsächlich eine Einkommensminderung resultiert und die versicherte Person ihren Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. |
Inventarblatt für Hausrat | Ein Formular, auf welchem sämtliche Hausratgegenstände einzeln oder in Gruppen aufgeführt werden. Es dient zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme. |
IV | Abkürzung für 'Invalidenversicherung' |
Kantonalbank | Das sind Banken, die durch kantonalen gesetzlichen Erlass gegründet wurden und für deren Verbindlichkeiten in der Regel der Kanton haftet. Die meisten Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital (Dotationskapital genannt) häufig allein vom Kanton zur Verfügung gestellt wird. |
Kantonale Gebäudeversicherung | Versicherungseinrichtung, bei der - teilweise obligatorisch, teilweise freiwillig - Gebäude (z.T. auch Fahrhabe) versichert werden müssen oder können. Sie hat, im Gegensatz zu den privaten Versicherern, keinen werbenden Aussendienst. |
Kapitaldeckungsverfahren | Das Kapitaldeckungsverfahren besteht darin, dass Ausgaben, die aus bestimmten Rechtsverhältnissen künftig zu erwarten sind, durch Bereitstellung entsprechender Kapitalien voraus finanziert werden. Es führt zur Bildung von Fonds, im Gegensatz zu Umlageverfahren, wo die Ausgaben gleichsam Zug um Zug durch die Einnahmen gedeckt werden. |
Kapitaloption | Die reglementarischen Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge können vorsehen, dass die Anspruchsberechtigten anstelle einer Alters-, Witwen- oder Invalidenrente eine Kapitalabfindung verlangen können. Für die Altersleistung hat der Versicherte mindestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs eine Erklärung abzugeben. |
Kapitalversicherung | Form der Versicherung, bei welcher die versicherte Leistung in der Auszahlung eines bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals (= einmaliger Beitrag) besteht. |
Karenzzeit | Als Karenzzeit bezeichnet man jene Zeit, während welcher die Gesellschaft in einem Ereignisfall ab Vertragsbeginn keine Leistungen zu erbringen hat. Die Karenzzeit kommt nur einmal zum Zuge, nämlich ab Vertragsbeginn für die vereinbarte Dauer. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Wartefrist. Karenzzeiten kennt man in der Lebensversicherung kaum mehr (ausser z.B. Selbsttötung). |
Kaskoversicherung | Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Ereignisses. Bei Teilkasko sind u. a. folgende Schadenursachen gedeckt: Brand, Blitz, Explosion, Kurzschluss, Elementarereignisse, Diebstahl, Glasbruch, Tiere. Bei Vollkasko kommt die Kollision hinzu. |
Kassenobligation | Je nach Bedarf laufend zur Ausgabe gelangende mittelfristige Schuldverschreibungen der Banken, in runden Beträgen, meistens mit einer Laufzeit von zwei bist acht Jahren. |
Kassenschrank | Verschliessbarer Behälter, in welchem vor allem Geldwerte oder Schmuck aufbewahrt wird. Entspricht dieser bestimmten Anforderungen, können Werte mit einer höheren Versicherungssumme versichert werden. Die Prämie (Nicht-Leben) wird in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Kassenschrankes berechnet. |
Kausalhaftung | Kausalhaftung heisst, dass eine Haftung auch ohne Verschulden besteht.Das Haftpflichtrecht unterscheidet die milde (einfache) Kausalhaftung von der scharfen Kausalhaftung (Gefährdungshaftung). |
Kleinmotorrad | Kleinmotorräder sind einplätzige Motorräder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum bis zu 50 cm3. |
Konkursprivileg | Im Konkursfall ist eine Zwangsverwertung nicht möglich, wenn die Begünstigten der begünstige Ehegatte oder die direkten Nachkommen sind. Die Personalvorsorgeeinrichtungen haben ein Konkursprivileg für Forderungen der Berufsvorsorge gegen den Arbeitgeber. |
Kontrollschilder | Kontrollschilder werden umgangssprachlich auch Nummernschilder oder Autonummern genannt. Sie dienen u.a. der Identifizierung des Halters und der obligatorischen Haftpflichtversicherung. |
Kontrollstelle | Organ, welches die jährliche Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage einer Vorsorgeeinrichtung prüft; sie muss unabhängig von der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber sein. |
Koordinationsabzug |
Lohnteil der im BVG-Obligatorium nicht zu versichern ist. Er entspricht der maximalen einfachen AHV-Rente.
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Koordinierter Lohn | Lohnanteil der gemäss BVG zu versichern ist. Der Teil des Jahreslohnes, der zwischen 100% der maximalen einfachen AHV-Rente (Koordinationsabzug) und 300% der maximalen einfachen AHV-Rente liegt. Ist der Jahreslohn grösser als 100% der maximalen einfachen AHV-Rente, aber der verbleibende koordinierte Lohn kleiner als 1/8 (=12,5%) des Koordinationsabzuges, so wird er auf diesen Betrag aufgerundet. |
Kosten | Unter Kosten versteht man die effektiven Ausgaben, die einem Versicherungsnehmer im Schadenfall durch zusätzliche Lebenshaltung, Notverglasung, Nottüre oder -schlösser, sowie Schlossänderungs- und Räumungsarbeiten entstehen. Die Erstattung der Kosten ist in der Regel summenmässig limitiert. |
Kulanz | Entgegenkommende Behandlung eines Geschäftspartners aus kaufmännischen Erwägungen z.B. Regulierung von Schäden (z.B. volle Entschädigung auch bei Unterversicherung). Die Kulanzleistung stellt rechtlich keine Schenkung dar, sondern erfolgt nach der Grundlage des Versicherungsvertrages. |
Kursveränderung / Kapitalveränderung | Gewinne oder Verluste (real oder buchmässig) werden wie folgt berechnet: Tageskurs oder Verkaufspreis minus investiertes Kapital. |
Kurswert / Marktwert | Grundsätzlich ist der Kurswert / Marktwert einer Anleihe von zwei Einflusskategorien abhängig: 1. Wertpapierspezifischen Faktoren wie Zinscoupon, (Rest-) Laufzeit, Tilgungsbetrag, Schuldnerqualität usw. und 2. dem aktuellen Marktzinssatz und damit dem fundamentalökonomischen Umfeld. |
Leasing | Leasing ist das Vermieten von Gütern, wobei die Mietzahlungen bei einem eventuellen späteren Kauf angerechnet werden können. |
Lebenserwartung | Statistisch erhobene Lebensdauer für Personen eines bestimmten Alters. |
Leibrente | Auf Lebenszeit der berechtigten Person verteilte Zahlungen. Der Vertrag zur Begründung einer Leibrente bedarf der Schriftlichkeit. Vielfach werden die aufgeschobenen Altersrenten als Leibrenten, die sofort beginnenden als Altersrenten bezeichnet. In der Praxis werden beide Begriffe synonym gebraucht. Als Rentenversicherung ist sie von der Leibrente nach Obligationenrecht (OR) zu unterscheiden. |
Leistungsprimat | Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nach Leistungsprimat aufgebaut sind, richtet sich die Höhe der einzelnen Beiträge nach den vorgesehenen Leistungen. Die Leistungen werden dabei in Prozenten des versicherten Lohnes festgesetzt oder seltener nach Versichertenkategorien in festen Beträgen. Die zu erhebenden Beiträge werden für die Leistungen hierauf individuell aufgrund der Tarife unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten berechnet. Leistungsprimatkassen kennen Einkaufsgelder, Nachzahlungen bei Lohnerhöhungen oder höhere Durchschnittsprämien, da sich die Leistung meistens auf den letzten Lohn bemisst. |
Lenker | Lenker ist, wer ein Motorfahrzeug führt. Er kann gleichzeitig Halter sein oder auch nicht. |
Limite / Limitierung | Eine Limitierung ist eine summenmässige Leistungsbegrenzung, die unter der festgelegten Versicherungssumme liegt. Im Schadenfall wird nur bis zum festgesetzten Höchstbetrag vergütet, auch wenn die Schadensumme höher liegt. |