Begriffe aus der Wirtschaft
There are 227 entries in this glossary.Glossaries
Term | Definition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Die Ausgabe (Emission) | Der Ausgabepreis der Emission kann zu pari (100 %) erfolgen, liegt jedoch meistens leicht über pari (z.B. 101,5 %), und selten unter pari. Derjenige Teil, welcher die 100 % übersteigt (in unserem Beispiel also 1,5 %) wird als Agio bezeichnet. Ein hohes Agio liegt im Interesse des Schuldners, wird aber von den Anlegern eher ungern gesehen (Renditeverschlechterung; Steuernachteile). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Aufsicht über die Anlagefonds durch die EBK | Die Aufsicht über die dem AFG unterstellten Anlagefonds ist der Eidg. Bankenkommission (EBK) übertragen worden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anlagevorschriften für Effektenfonds | Die Anlagevorschriften sind durch das neue AFG weitgehend gelockert und bei der Kategorie der Effektenfonds dem Recht der EU angepasst worden. Es bestehen hauptsächlich folgende quantitative Vorschriften:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die 8 grössten inländischen Anlagestiftungen |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Devisen | Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | Deutschland besitzt ebenfalls eine gewichtige Fonds - Dienstleistungsbranche. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen | Der Verkauf dieser Produkte erfordert für unabhängige Versicherungsagenten keine Vertriebsbewilligung für Anlagefonds. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Swiss Performance Index (SPI) | Der SPI deckt praktisch sämtliche kotierten Gesellschaften und Titel in der Schweiz ab. In ihm sind nicht nur Inhaber- und Namenaktien enthalten, sondern auch Partizipations- und Genussscheine. Die Hauptsektoren des SPI bilden Titel aus den Bereichen Industrie (63 %) und Dienstleistungen (37 %). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Marchzins | Als Marchzins bezeichnen wir eine angebrochene Zinsperiode. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Depotgeschäft | Beim Depotgeschäft geht es um die Verwahrung der Vermögenswerte der Kunden und um die Vornahme der entsprechenden Verwaltungshandlungen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Depot | Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Schuldnerrisiko | Das Ausfallrisiko steht für den schlimmsten Fall, wenn eine Institution wirtschaftlich bankrott ist oder zumindest Teile des Fremdkapitals nicht mehr zurückzahlen kann. Die Sicherheit einer Anlage ist immer nur so gut wie der Schuldner. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Marktrisiko (Volatilität) | Mit Marktrisiko sind nur die Ausschläge im Rahmen von Kursschwankungen gemeint, nicht jedoch das Schuldnerrisiko |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Courtage | Entschädigung der Börsenagenten für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an der Börse. Die Courtagen sind nicht mehr einheitlich geregelt; jede Bank ist grundsätzlich bei deren Festlegung frei. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CONF Future | Viel populärer als der Swiss Bond Index ist jedoch der Conf Future.Mit ihm wird das langfristige Zinsniveau gemessen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Commercial Papers | Unter Commercial Papers versteht man Eigenwechsel (Notes), die von führenden Finanzgesellschaften (Finance Paper) oder Industrieunternehmen (Industrial Paper) in relativ kleiner Stückelung (ab USD 10'000) auf Diskontbasis ausgestellt werden. Mit der Ausgabe solcher Wechsel haben die Unternehmungen neben dem Bankkredit eine weitere Quelle für die Kapitalaufnahme geschaffen, die vor allem den saisonalen Geldbedarf decken soll. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ceteris paribus | Die Erfahrung zeigt, dass die nachgefragte Menge eines Gutes in der Regel mit sinkendem Preis - ceteris paribus - zunimmt und umgekehrt mit steigendem Preis abnimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Certificates of Deposit (CD) | Um kurzfristige Gelder aus dem Handel, der Industrie, den Pensionsfonds usw. zu erhalten, haben die führenden Handelsbanken in den USA anfangs der 60er Jahre ein neues Geldmarktpapier geschaffen, das dank seiner leichten Handelbarkeit grossen Anklang gefunden hat und heute auf dem internationalen Geldmarkt einen beachtlichen Platz einnimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bonität | Sammelbegriff für verschiedene positiv zu wertende Eigenschaften (wie Zahlungswille, Moral, Charakter etc.) eines Bankkunden oder Anleihensschuldners, die auf seine Kreditwürdigkeit hinweisen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bond-Ratings | Das Rating macht eine Aussage darüber, wie es um die Bonität eines Schuldners steht, bzw. wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Zinszahlungen und die Tilgung der Anleihe fristgerecht erfolgen können. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bilanz | Periodische Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven auf ein bestimmtes Datum hin (meist der 31.12.). Die Bilanz ist stets ausgeglichen, d.h. die Summe der Aktiven entspricht immer der Summe der Passiven. Die Erstellung einer Jahresbilanz ist für gewisse Gesellschaftsformen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) zwingend vorgeschrieben. Für Banken bestehen darüber hinaus noch besonders weitgehende Vorschriften, die im Bankengesetz geregelt sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewilligung für natürliche Person die gewerbsmässig Anteile eines Anlagefonds anbieten oder vertreiben will | Schweizerischer Anlagefondsverband |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewertung von Unternehmungen | Die Dividende wird meistens in Prozent des Nennwertes formuliert. Aber der Aktionär hat die Aktie wahrscheinlich zu einem höheren Kurs bezogen. Deshalb muss ihn eine andere Prozentzahl interessieren: die Rendite, die sich aus der Dividende gemessen am Kaufpreis ergibt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beurteilung: Fonds-Anlagemöglichkeiten | Die Anlage des Kapitals in Geldmarkt- oder Obligationenfonds ist nicht besonders sinnvoll, weil die Rendite solcher Anlagen kaum namhaft höher ist als bei den traditionellen, nicht-fondsgebundenen Sparversicherungen, während andererseits der bei den traditionellen Versicherungen garantierte Mindestertrag wegfällt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beteiligungsgesellschaften | Beteiligungsgesellschaften sind sozusagen ein Spezialfall von lnvestment - Gesellschaften. Sie unterscheiden sich aber von diesen insofern fundamental, als sie eine grundsätzlich andere Anlagestrategie verfolgen als lnvestment - Gesellschaften oder die üblichen Anlagefonds. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beta | Unter Beta versteht man das Verhalten der einzelnen Unternehmungen zu den Bewegungen des Gesamt-Marktes. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besonderheiten des Schweizer Bankgeheimnisses im Vergleich zum Ausland | Auskunftspflicht der Banken nur bei Vergehen, nicht bei blossen Übertretungen. Unvollständige Deklaration gilt nur als Übertretung (deshalb keine Auskunftspflicht). Steuerbetrug ist jedoch ein Vergehen. Hier schützt das Bankgeheimnis nicht; die Bank ist auskunftspflichtig. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besitz von Anteilscheinen (thesaurierend)- Besteuerung | Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besitz von Anteilscheinen (ausschüttend)- Besteuerung | 3.2.2. Besitz von Anteilscheinen 3.2.2.1. Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer Bei den Ausschüttungsfonds wird die Einkommensbesteuerung bei den Begünstigten im Umfang und im Zeitpunkt der jeweiligen Ausschüttung - entsprechend dem Coupon - vorgenommen (vgl. Kreisschreiben Nr. 2 der Eidg. Steuerverwaltung vom 23. November 1989). Sofern die Ausschüttung nur über einen einzigen Coupon erfolgt, bleiben auch die Kapitalgewinne steuerbar. Werden die Kapitalgewinnquote und die Ertragsquote je mit einem Coupon ausgewiesen, sind lediglich die erzielten Vermögenserträge steuerbar. Der Ertrag aus inländischen Anlagefonds und Vermögen ähnlicher Art unterliegt der Verrechnungssteuer von 35 %. Auch für die Erhebung der Verrechnungssteuer ist die Aufteilung der Gewinne in Kapitalgewinne und Erträge wesentlich. Von der Verrechnungssteuer ausgenommen sind ebenfalls die in einem Anlagefonds erzielten Kapitalgewinne, sofern sie über einen gesonderten Coupon ausgerichtet werden (Art. 5 Abs. 1 lit. b VStG). Der in der Schweiz domizilierte Anteilscheininhaber kann die Verrechnungssteuer zurückfordern. Voraussetzung ist, dass er seinen Anteil und den Ertrag in der Steuererklärung deklariert. Der ausländische Anteilsinhaber kann die Verrechnungssteuer von 35 % nur im Umfang der in den von der Schweiz mit zahlreichen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, stellt der Verrechnungssteuerabzug von 35 % eine endgültige - und damit renditeschmälernde - Belastung dar. Unabhängig von Doppelbesteuerungsabkommen können nicht rückforderbare Verrechnungssteuerbelastungen vermieden werden, wenn die Erträge schweizerischer Anlagefonds zu mindestens 80 % aus ausländischen Quellen stammen. In diesen Fällen kann entweder
Eine Bankenerklärung darf nur ausgestellt werden, wenn
Die das Affidavit ausstellenden in- und ausländischen Banken müssen dem Bankengesetz oder einer behördlichen ausländischen Aufsicht unterstehen. Ausländische Banken bedürfen einer Bewilligung der Eidg. Steuerverwaltung. 3.2.2.2. Vermögenssteuer Anteile an Anlagefonds unterliegen der Vermögenssteuer (§ 46 Abs. 3 AG StG; § 38 Abs. 2 ZH StG; Art. 53 Abs. 3 SG StG). Der Steuerwert wird in der von der Eidg. Steuerverwaltung ausgegebenen Kursliste ausgewiesen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei den Immobilienfonds ist die steuerliche Beurteilung von folgender Unterscheidung abhängig: | Immobilienfonds - mit direktem Grundbesitz - mit indirektem Grundbesitz |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bedingte Kapitalerhöhung | Falls Rechte auf den Bezug neuer Aktien eingeräumt werden (bei Wandel- oder Optionsanleihen und Mitarbeiterbeteiligungen), ist nicht bekannt, wieviele Aktien genau benötigt werden. Hier eignet sich die bedingte Kapitalerhöhung (max. 50 % des AK). Die Erhöhung erfolgt dann 'tropfenweise' im Rahmen der Ausübung der entsprechenden Rechte. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bankgeheimnis - Auskunftspflicht bei Verfahren im Ausland | In Strafverfahren im Ausland kann von den Banken in der Schweiz nur Auskunft verlangt werden, wenn das vorgeworfene Delikt auch in der Schweiz als Vergehen strafbar ist (Grundsatz der beidseitigen Strafbarkeit) und die Schweiz sich in einem Staatsvertrag zur Auskunft, das heisst zur Rechtshilfe, verpflichtet hat. Der ausländische Staat hat in jedem einzelnen Fall in der Schweiz einen Gerichtsentscheid zu erwirken, welcher die Bank zur Auskunft verpflichtet. Die Auskunft und/oder die Aktenedition durch die Bank erfolgen immer nur gegenüber der zuständigen schweizerischen Behörde, niemals direkt gegenüber den ausländischen Gerichten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bankers' Acceptances | Bankers' sind auf eine Bank bezogene und von ihr akzeptierte Wechsel mit einer Laufzeit von 90 Tagen, manchmal auch von 180 Tagen. In der Regel sind solche Wechsel von amerikanischen Grossbanken akzeptiert und lauten daher meistens auf US-Dollars. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausschüttungsfonds und Wertzuwachsfonds | Für die Beurteilung der Steuerfolgen von Investitionen in Anlagefonds ist zu unterscheiden zwischen, Ausschüttungsfonds und Wertzuwachsfonds (= Thesaurierungsfonds; |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausländische Hedge Funds | Hedge Funds betreiben eine nicht-traditionelle, 'atypische', teils aggressive Anlagepolitik. Sie wollen anders sein als alle anderen, eine Alternative zu 'Standardfonds'. Sie investieren in nicht-traditionelle Anlagen wie z.B. in Derivate, Rohstoffe wie Weizen oder Kupfer, oder in Fremdwährungen, oder sie setzen Kredite zur Erzielung von Leverage Effekten ein, oder tätigen Leerverkäufe. Damit eignen sich Hedge Funds primär zur Diversifikation, als Gegengewicht zu Fonds, deren Erfolg sich im wesentlichen parallel zum Verlauf bestimmter Märkte verhält. Der Begriff 'Hedge Fund' ist allerdings etwas irreführend. Die 'Absicherung' besteht in der tiefen oder allenfalls sogar negativen Korrelation der Renditen der Hedge Funds im Vergleich zu den traditionellen Anlagen. Hedge Funds sind eigenwillige Vehikel. Ihre nicht-traditionelle Anlagepolitik können sie nur verfolgen, wenn sie keinen Anlagerestriktionen unterstehen. Mehrheitlich sind sie als Closed End Funds strukturiert. Viele verlangen von den Anlegern ein hohes Anlagevolumen (z.B. CHF 0,5 Mio. oder mehr) und setzen eine 'Lock-up Period' von 1 Jahr oder mehr fest, während welcher der Anleger nicht verkaufen kann. Die Performance von Hedge Funds ist erfahrungsgemäss überdurchschnittlich [4], kann aber auch grossen Schwankungen unterliegen. Im Rahmen der Schweizer Anlagefonds-Gesetzgebung können keine inländischen Hedge Funds gegründet werden. Trotzdem gibt es auch für die Schweiz Alternativen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Sondervermögen | Mit diesem Ausdruck ist gemeint, dass es sich um ein eigenständiges Vermögen handelt. Das Vermögen ist deshalb ein eigenes Rechtssubjekt, aber kein Steuersubjekt (ausser bei den lmmobilienfonds). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: sechs wesentliche Elementen | Ein inländischer Anlagefond im Sinne des Anlagefondgesetzes besteht demgemäss aus folgenden sechs wesentlichen Elementen:
Dadurch werden Anlagefonds gesetzlich zwingend zu sogenannt offenen Fonds |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Öffentliche Werbung | Der Ausdruck ''öffentliche Werbung'' wird sehr extensiv ausgelegt. Selbst das Anpreisen von Anlagefonds in der eigenen Bankengruppe kann schon als öffentliche Werbung gelten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Kollektive Kapitalanlage | Die Grundidee ist einfach: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Kollektivanlagevertrag | Die Grundkonstruktion der Beziehungen zwischen dem Anleger und der Fondsleitung/Depotbank ist vertraglich ausgestaltet und nicht gesellschaftsrechtlich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Jederzeitiges Kündigungsrecht | Die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit ist für Nicht-Juristen eine etwas seltsame Formulierung. Gemeint ist eben die Möglichkeit der Kündigung des genannten Kollektiv-Anlagevertrages, d.h. - einfach ausgedrückt - der Anleger kann die Vertragsbeziehung jederzeit kündigen, sprich, die Anteile jederzeit zurückverkaufen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Grundsatz der Risikoverteilung | Die Risikoverteilung ist ein zentraler Aspekt der meisten Anlagefonds. Besondere gesetzliche Anlagevorschriften stellen diesen Grundsatz sicher. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Einteilung nach der Art der Ertragsverwendung | Bei den Ausschüttungsfonds werden die Zins- und Dividendenerträge periodisch - in der Regel jährlich - ausgeschüttet. Dies ist in der Schweiz der Normalfall. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Die Kosten (Zusammenfassung) | Die im Fondsgeschäft insgesamt anfallenden Kosten für den Anleger, resp. Erträge für die Finanz-Branche sind erheblich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Die Kosten | Allgemeines |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Die Erträge | Die jährlichen Zins- und Dividendeneinnahmen werden von den meisten Fonds vollumfänglich an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet (bei einigen Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt; sog. thesaurierende Fonds). Kapitalgewinne hingegen werden nur teilweise an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet. Der Restbetrag wird wieder in den Fonds angelegt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Der Rücknahmepreis | Der Rücknahmepreis entspricht dem Inventarwert pro Anteilschein abzüglich einer allfälligen Rücknahmekommission. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Der lnventarwert | Inventarwert pro Titel = Wert des Fondsvermögens : Anzahl umlaufender Anteilscheine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagefonds: Der Ausgabepreis | Der Ausgabepreis entspricht dem lnventarwert pro Anteilschein, zuzüglich einer allfälligen Ausgabekommission. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlageberatung | Bei der Anlageberatung geht es hauptsächlich um folgende Aufgaben: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebotskurve | Die Angebotskurve zeigt, welche Mengen die Anbieter zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen bereit sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktivgeschäft | Bankgeschäfte, welche ihren Niederschlag auf der Aktivseite Aktiven der Bilanz finden. Insbesondere sind dies alle Arten von Kreditgewährungen wie Blankokredite, gedeckte Kredite, Hypotheken etc. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktiven | In der Bilanz auf der linken Seite aufgeführte Guthaben oder Vermögenswerte einer Unternehmung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktienindex | Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktien der Börse. Die tägliche Veränderung der Aktienkurse und somit der Kennziffer ermöglicht es, die Tendenz an der Börse zu verfolgen. In der Schweiz ist der wichtigste Aktienindex der Swiss Performance Index (SPI). Der wohl berühmteste ausländische Aktienindex ist der Dow Jones Index. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktienfonds | Manager von Aktienfonds können in Aktien oder Wandelanleihen (wenn diese Aktiencharakter erhalten haben) investieren. Das Fondsprospekt definiert oft auch den Sitz der Gesellschaften, deren Wertpapiere für den Fonds gekauft werden dürfen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktien | Die Aktie verkörpert einen Anteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Die AG gehört den Aktionären; und umgekehrt ist der Aktionär (Mit-) Eigentümer der AG. |