Begriffe aus der Wirtschaft

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Glossaries

Term Definition
Ausschüttungsfonds und Wertzuwachsfonds

Für die Beurteilung der Steuerfolgen von Investitionen in Anlagefonds ist zu unterscheiden zwischen, Ausschüttungsfonds und Wertzuwachsfonds (= Thesaurierungsfonds; 
lat. thesaurus = Schatz, reicher Vorrat, Schatzkammer)

Ausländische Hedge Funds

Hedge Funds betreiben eine nicht-traditionelle, 'atypische', teils aggressive Anlagepolitik. Sie wollen anders sein als alle anderen, eine Alternative zu 'Standardfonds'.

Sie investieren in nicht-traditionelle Anlagen wie z.B. in Derivate, Rohstoffe wie Weizen oder Kupfer, oder in Fremdwährungen, oder sie setzen Kredite zur Erzielung von Leverage Effekten ein, oder tätigen Leerverkäufe. 
Oberstes Ziel der Hedge Fonds ist die Erzielung einer (möglichst stabilen) absoluten Rendite. Nicht nur 'relativ gut' sein, sondern absolut, jederzeit[3].
Sie wollen vor allem dann gut abschneiden, wenn es zu Rückschlägen an der Börse kommt. Sie suchen daher Anlagen, welche nicht 'mit dem Markt schwimmen', verfolgen also z.B. entweder eine aggressive Anlagepolitik mit Hebelwirkungen, oder - im Gegenteil - Absicherungsstrategien durch Verkäufe in Aktienindex- oder Zinsfutures.

Damit eignen sich Hedge Funds primär zur Diversifikation, als Gegengewicht zu Fonds, deren Erfolg sich im wesentlichen parallel zum Verlauf bestimmter Märkte verhält.

Der Begriff 'Hedge Fund' ist allerdings etwas irreführend. Die 'Absicherung' besteht in der tiefen oder allenfalls sogar negativen Korrelation der Renditen der Hedge Funds im Vergleich zu den traditionellen Anlagen.

Hedge Funds sind eigenwillige Vehikel. Ihre nicht-traditionelle Anlagepolitik können sie nur verfolgen, wenn sie keinen Anlagerestriktionen unterstehen. Mehrheitlich sind sie als Closed End Funds strukturiert. Viele verlangen von den Anlegern ein hohes Anlagevolumen (z.B. CHF 0,5 Mio. oder mehr) und setzen eine 'Lock-up Period' von 1 Jahr oder mehr fest, während welcher der Anleger nicht verkaufen kann.

Die Performance von Hedge Funds ist erfahrungsgemäss überdurchschnittlich [4], kann aber auch grossen Schwankungen unterliegen.

Im Rahmen der Schweizer Anlagefonds-Gesetzgebung können keine inländischen Hedge Funds gegründet werden. Trotzdem gibt es auch für die Schweiz Alternativen:

  • Schweizer Anleger haben      neuerdings die Möglichkeit, Aktien von Beteiligungsgesellschaften zu      erwerben, welche ihre Mittel ihrerseits in mehrere Hedge Funds      investieren. Die Aktien dieser HedgeFunds-Gesellschaften sind an der Börse      kotiert und können damit so einfach wie 'gewöhnliche' Aktien      erworben werden. Damit können die den Hedge Funds eigenen Nachteile      (grosse Beträge, Sperrfrist bis zur Veräusserung) umgangen werden. Es sind      dies zur Zeit die Aktien folgender Gesellschaften, welche zusammen      gegenwärtig etwas mehr als CHF 600 Mio verwalten:
    • Die Crelnvest (Bank Julius       Bär),
    • Castle Alternative Invest (LGT       Bank in Liechtenstein), 
    • und Altin (Banque Syz).
  • Im Nov. 97 ist die Gründung      eines Schweizer Anlagefonds (Kategorie 'übrige Fonds mit besonderem      Risiko') bewilligt worden, welcher seinerseits in ausländische Hedge      Funds investiert (Fund of Funds-Konstruktion). 
Anlagefonds: Sondervermögen

Mit diesem Ausdruck ist gemeint, dass es sich um ein eigenständiges Vermögen handelt. Das Vermögen ist deshalb ein eigenes Rechtssubjekt, aber kein Steuersubjekt (ausser bei den lmmobilienfonds).

Anlagefonds: sechs wesentliche Elementen

Ein inländischer Anlagefond im Sinne des Anlagefondgesetzes besteht demgemäss aus folgenden sechs wesentlichen Elementen:

  1. Ein Fond ist ein Sondervermögen
  2. das von den Anlegern zum Zwecke der kollektiven Kapitalanlage
  3. auf Grund öffentlicher Werbung aufgebracht worden ist,
  4. das durch die Fondleitung als treuhänderischer Eigentümerin gemäss den Bestimmungen des Kollektivanlagevertrages auf Rechnung der Anleger
  5. in der Regel nach dem Grundgesetz der Risikoverteilung  geführt wird,
  6. wobei der Anleger grundsätzlich jederzeit das Recht hat, seine Anteile dem Fonds zurückzuverkaufen. Dieses Recht wird als sog. jederzeitiges Kündigungsrecht bezeichnet.

Dadurch werden Anlagefonds gesetzlich zwingend zu sogenannt offenen Fonds

Anlagefonds: Öffentliche Werbung

Der Ausdruck ''öffentliche Werbung'' wird sehr extensiv ausgelegt. Selbst das Anpreisen von Anlagefonds in der eigenen Bankengruppe kann schon als öffentliche Werbung gelten

Anlagefonds: Kollektive Kapitalanlage

Die Grundidee ist einfach:
Es wird ein Sammelvermögen gebildet, an welchem der einzelne Anleger einen seiner Einlage entsprechenden Anteil besitzt. Eine persönliche Haftung der Anleger ist ausgeschlossen.

Anlagefonds: Kollektivanlagevertrag

Die Grundkonstruktion der Beziehungen zwischen dem Anleger und der Fondsleitung/Depotbank ist vertraglich ausgestaltet und nicht gesellschaftsrechtlich.
Diese Konzeption hat vor allem steuerliche Auswirkungen. Weil der Fonds keine neue Gesellschaft (und damit auch kein neues Steuersubjekt) ist, bleibt steuerrechtlich die Situation gleich, wie wenn der Anleger direkte Anlagen getätigt hätte. Das Fondsvermögen ist damit eine Art treuhänderisches Gebilde auf Grund des sog. 'Kollektiv-Anlagevertrages' zwischen dem Anleger und der Fondsleitung/Depotbank.
Im Ausland dagegen sind die gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen häufiger. Dies bedeutet, dass der Fonds eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein eigenes Steuersubjekt ist. Hauptbeispiel: die Luxemburger Fonds.

Anlagefonds: Jederzeitiges Kündigungsrecht

Die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit ist für Nicht-Juristen eine etwas seltsame Formulierung. Gemeint ist eben die Möglichkeit der Kündigung des genannten Kollektiv-Anlagevertrages, d.h. - einfach ausgedrückt - der Anleger kann die Vertragsbeziehung jederzeit kündigen, sprich, die Anteile jederzeit zurückverkaufen.
Eine Ausnahme besteht höchstens in bezug auf das ''jederzeit''. Bei beschränkter Marktgängigkeit - z.B. bei Immobilien - können Einschränkungen vorgesehen werden.

Anlagefonds: Grundsatz der Risikoverteilung

Die Risikoverteilung ist ein zentraler Aspekt der meisten Anlagefonds. Besondere gesetzliche Anlagevorschriften stellen diesen Grundsatz sicher.
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Risikoverteilung besteht bei der Kategorie der sog. 'Übrigen Fonds'. Dort finden die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften keine Anwendung.

Anlagefonds: Einteilung nach der Art der Ertragsverwendung

Bei den Ausschüttungsfonds werden die Zins- und Dividendenerträge periodisch - in der Regel jährlich - ausgeschüttet. Dies ist in der Schweiz der Normalfall.
Bei den thesaurierenden Fonds wird der Ertrag immer gerade wieder angelegt, d.h. es gibt keine Ausschüttungen, sondern der Kurswert steigt entsprechend an.

Anlagefonds: Die Kosten (Zusammenfassung)

Die im Fondsgeschäft insgesamt anfallenden Kosten für den Anleger, resp. Erträge für die Finanz-Branche sind erheblich.
Die gesamten laufenden Kosten (d.h. ausgewiesene und verdeckte Kosten) dürften im Durchschnitt mindestens 2 % der Fondsvermögen pro Jahr ausmachen, wobei die Kosten bei den Aktienfonds namhaft höher sind (sowohl höhere Management Fee als auch höhere Transaktionsspesen; Gesamtkosten um die 3 %) als bei den Obligationen- oder Geldmarktfonds. Dies bedeutet, dass schon nur für die in der Schweiz geführten Anlagefonds, welche ein Vermögen von rund CHF 50 Mrd. ausmachen, - bei der Annahme von durchschnittlich 2 % Kosten - Erträge von rund CHF 1 Mrd. anfallen.
Zusätzlich verbleibt natürlich auch bei den im Ausland geführten Fonds, welche in der Schweiz verkauft werden und die in Schweizer Depots geführt werden, ein namhafter Ertrag in der Schweiz.

Anlagefonds: Die Kosten

Allgemeines
Als Grundsatz gilt, dass dem Fonds nur solche Kosten belastet werden dürfen, welche im Fondsreglement ausdrücklich aufgeführt sind. Dabei ist es zulässig, im Reglement Maximalsätze festzuhalten, die - was in der Regel der Fall ist - in der Praxis dann nicht voll ausgeschöpft werden.
In bezug auf die Kostenarten ist zwischen einmaligen und wiederkehrenden oder laufenden Kosten zu unterscheiden. Die einmaligen Kosten verringern zwar die Anlagesumme, haben aber keinen Einfluss auf die Performance des Anlagefonds.

Anlagefonds: Die Erträge

Die jährlichen Zins- und Dividendeneinnahmen werden von den meisten Fonds vollumfänglich an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet (bei einigen Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt; sog. thesaurierende Fonds). Kapitalgewinne hingegen werden nur teilweise an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet. Der Restbetrag wird wieder in den Fonds angelegt.
Die Ertragsausschüttungen von schweizerischen Anlagefonds unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer, ausser die Erträge des betreffenden Fonds würden zu mindestens 80 % aus dem Ausland stammen. In diesem Fall kann den ausländischen Anlegern gegen die sog. ''Bankenerklärung'' der Ertrag brutto (d.h. ohne Abzug der Verrechnungssteuer) gutgeschrieben werden. Der Anlagefonds hat die Möglichkeit, realisierte Kapitalgewinne mit einem separaten Coupon an die Anteilscheininhaber auszuschütten. Diese Ausschüttungen unterstehen nicht der Verrechnungssteuer.
Bei den ausländischen Fonds wird ebenfalls keine eidg. Verrechnungssteuer erhoben, denn massgebend sind die Steuervorschriften des Fondsdomizillandes. Luxemburg z.B. erhebt keine Quellensteuern, während beispielsweise bei amerikanischen Fonds die sog. Withholding Tax anfällt.

Anlagefonds: Der Rücknahmepreis

Der Rücknahmepreis entspricht dem Inventarwert pro Anteilschein abzüglich einer allfälligen Rücknahmekommission.

Anlagefonds: Der lnventarwert

Inventarwert pro Titel = Wert des Fondsvermögens : Anzahl umlaufender Anteilscheine

Anlagefonds: Der Ausgabepreis

Der Ausgabepreis entspricht dem lnventarwert pro Anteilschein, zuzüglich einer allfälligen Ausgabekommission.

Anlageberatung

Bei der Anlageberatung geht es hauptsächlich um folgende Aufgaben:
die Ermittlung der individuellen Kundenwünsche (sog. Kundenprofil, das die finanzielle Ausgangslage, die Anlageziele und die Risikobereitschaft, sowie die Risikofähigkeit des Kunden aufzeigen soll), die Ableitung eines optimalen Anlagekonzeptes und die Umsetzung in einen Vorschlag für eine konkrete, massgeschneiderte Portfoliostruktur.

Angebotskurve

Die Angebotskurve zeigt, welche Mengen die Anbieter zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen bereit sind.

Aktivgeschäft

Bankgeschäfte, welche ihren Niederschlag auf der Aktivseite Aktiven der Bilanz finden. Insbesondere sind dies alle Arten von Kreditgewährungen wie Blankokredite, gedeckte Kredite, Hypotheken etc.

Aktiven

In der Bilanz auf der linken Seite aufgeführte Guthaben oder Vermögenswerte einer Unternehmung.
Gegenstück Passiven.

Aktienindex

Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktien der Börse. Die tägliche Veränderung der Aktienkurse und somit der Kennziffer ermöglicht es, die Tendenz an der Börse zu verfolgen. In der Schweiz ist der wichtigste Aktienindex der Swiss Performance Index (SPI). Der wohl berühmteste ausländische Aktienindex ist der Dow Jones Index.

Aktienfonds

Manager von Aktienfonds können in Aktien oder Wandelanleihen (wenn diese Aktiencharakter erhalten haben) investieren. Das Fondsprospekt definiert oft auch den Sitz der Gesellschaften, deren Wertpapiere für den Fonds gekauft werden dürfen.

Aktien

Die Aktie verkörpert einen Anteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Die AG gehört den Aktionären; und umgekehrt ist der Aktionär (Mit-) Eigentümer der AG.
Die Aktie ist ein Wertpapier[1] und gewährt dem Eigentümer Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Als Miteigentümer hat der Aktionär Anspruch auf Beteiligung am erwirtschafteten Gewinn, trägt aber auch im Rahmen seines Aktienanteils am Geschäftsrisiko mit. Arbeitet die Aktiengesellschaft erfolgreich, steigt der Wert der Aktien und der Aktionär erhält eine Gewinnausschüttung (Dividende). Arbeitet sie nicht erfolgreich, verliert die Aktie an Wert, die Gewinnausschüttung muss gekürzt werden oder fällt sogar aus.

Abtretung

Auch Zession genannt. Die Abtretung ist ein (schriftlicher) Vertrag zwischen altem und neuem Gläubiger,
die, wenn sie wirksam ist, zum Gläubigerwechsel führt. An Stelle des bisherigen Gläubigers tritt ein anderer.

Abschreibungsbetrag

Betrag, um welchen der Neuwert eines Gegenstandes infolge Abnützung oder Alterung gekürzt wird.

Abgrenzung Geschäftsvermögen/Privatvermögen

Anteile im Geschäftsvermögen
Für die Besteuerung der Anteilsinhaber ist entscheidend, ob diese die Anteilscheine in ihrem Privatvermögen oder in ihrem Geschäftsvermögen halten. Im Geschäftsvermögensbereich unterliegt jeweils die Differenz zwischen dem An- und Verkauf oder die buchmässige Aufwertung der Besteuerung (sog. Buchwertprinzip).