Ein inländischer Anlagefond im Sinne des Anlagefondgesetzes besteht demgemäss aus folgenden sechs wesentlichen Elementen:
- Ein Fond ist ein Sondervermögen
- das von den Anlegern zum Zwecke der kollektiven Kapitalanlage
- auf Grund öffentlicher Werbung aufgebracht worden ist,
- das durch die Fondleitung als treuhänderischer Eigentümerin gemäss den Bestimmungen des Kollektivanlagevertrages auf Rechnung der Anleger
- in der Regel nach dem Grundgesetz der Risikoverteilung geführt wird,
- wobei der Anleger grundsätzlich jederzeit das Recht hat, seine Anteile dem Fonds zurückzuverkaufen. Dieses Recht wird als sog. jederzeitiges Kündigungsrecht bezeichnet.
Dadurch werden Anlagefonds gesetzlich zwingend zu sogenannt offenen Fonds