Begriffe aus der Wirtschaft

There are 24 entries in this glossary.
Search for glossary terms (regular expression allowed)

Glossaries

Term Definition
Durchschnittsrendite der Bundesobligationen

Während Jahrzehnten war die sog. 'Durchschnittsrendite' der entscheidende Massstab. In der NZZ wurde sie bis Ende 1998 täglich erfasst und im Rahmen einer kleinen Grafik dargestellt.
Die Berechnung dieser Zahl ist sehr einfach. Es handelt sich um den einfachen Durchschnitt der Zinssätze eines Korbes von langfristigen Anleihen der Eidgenossenschaft. Dieser Korb wird jeweils das ganze Jahr lang unverändert gehalten und dann auf den ersten Handelstag im Neuen Jahr angepasst.
Da bei jeder Anpassung jeweils einige kurzläufige Anleihen wegfallen und dafür im letzten Jahr neu emittierte langfristige Anleihen aufgenommen werden, führt dies regelmässig zu einem Zinssprung, der 10 bis 15 Basispunkte ausmachen kann.
Auf Grund dieser 'Helvetismen' ist die Durchschnittsrendite der 'Eidgenossen' im internationalen Quervergleich kein geeigneter Massstab, um das Schweizerische Zinsniveau mit dem ausländischen Zinsgeschehen zu vergleichen. Deshalb ist die Eidgenossen-Rendite ein Auslaufmodell.
An dessen Stelle treten je länger desto mehr sogenannte 'Referenzanleihen'.

Dow Jones Industrie-Index

Der weltweit bekannteste Aktienindex ist der Dow-Jones-Industrial Average der New Yorker Effektenbörse, welcher seit 1897 (mehr als 100 Jahre!) berechnet wird. 

Dividende

Die Dividende wird meistens in Prozent des Nennwertes formuliert. Aber der Aktionär hat die Aktie wahrscheinlich zu einem höheren Kurs bezogen. Deshalb muss ihn eine andere Prozentzahl interessieren: die Rendite, die sich aus der Dividende gemessen am Kaufpreis ergibt.

Diskontpolitik

Die Diskontpolitik ist eines der klassischen geldpolitischen Instrumente. Eine Bank, die Geld benötigt, kann der Nationalbank erstklassige Wechsel verkaufen, d.h. diskontieren lassen. Für die Zeit zwischen dem Diskont- und dem Fälligkeitstag verrechnet die Notenbank einen Zins, den sogenannten Diskontsatz. (Genau genommen handelt es sich dabei um ein Rediskontgeschäft, da die Banken ihre Wechsel bereits Privaten gegenüber diskontiert haben.)

Diskont

Ein Diskont ist der Zinsvorwegabzug für den Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung bis zu deren Fälligkeit.

Die wichtigsten Banken im Private Banking

Die Schweiz kennt zwar das Universalbankensystem. Tatsächlich sind aber nur relativ wenig Institute echte Universalbanken; zu ihnen gehören die Grossbanken. Die meisten Banken konzentrieren sich auf die traditionelle Finanzintermediation im Retailbereich und auf den Zahlungsverkehr (so vor allem die Kantonalbanken und Regionalbanken). Andere widmen sich praktisch ausschliesslich und traditionsgemäss der Vermögensverwaltung. Dies sind vor allem die Privatbanken und die meisten Auslandbanken.

Die Pari Passu-Klausel

Die Pari Passu-Klausel ist oft Bestandteil der Bedingungen internationaler Anleihen, für die keine besonderen Sicherheiten bestellt sind. Sie bedeutet, dass die Schuld (Kapital und Zinsen) jeder anderen bestehenden und künftigen ungedeckten, nicht nachrangigen Anleihensschuld derselben Gesellschaft gleichgestellt ist, insbesondere auch bezüglich der Folgen bei Zahlungsverzug. 
Mit anderen Worten, bei Zahlungsverzug EINER Anleihe werden alle übrigen Verpflichtungen mit Pari Passu-Klausel ebenfalls fällig, so dass alle untereinander gleichgestellt sind.

Die paneuropäischen Anlagefonds (UCITS)

Seit 1985 besteht eine EU-Richtlinie, welche die Liberalisierung des europäischen Fondsmarktes bezweckt und bewirkt hat. Gemäss diesem Erlass haben alle Fonds, die den darin enthaltenen Anforderungen an die Organisation, die Anlagepolitik und die Rechnungslegung entsprechen, Anspruch auf Vertrieb in sämtlichen anderen Staaten der EU (und des EWR). Die Formalitäten beschränken sich auf eine einfache Vertriebsanzeige im betreffenden EU-Land.
Diese Fondsanteile werden üblicherweise mit der englischen Abkürzung UCITS angesprochen. Sie eignen sich besonders für den grenzüberschreitenden Vertrieb und werden in der Regel von denjenigen Finanzplätzen aus lanciert, welche das attraktivste regulatorische Umfeld anbieten, nämlich Luxemburg und Irland.
Zwar werden bisher offenbar nur etwa 20 % aller UCITS tatsächlich in mindestens zwei anderen EU-Mitgliedstaaten vertrieben. Die meisten werden von ihrer ''Offshore-Basis'' in Luxemburg oder Dublin in ihren Heimmarkt (also z.B. in die Schweiz) reimportiert. Trotzdem haben diese Anteilscheine inzwischen eine hohe Bedeutung erlangt, wurden doch bis Ende 1997 bereits für einen Kurswert von ECU 1 800 Mrd. UCITS emittiert.
Für den Vertrieb in der Schweiz spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich z.B. bei einem Luxemburger Fonds um UCITS handelt oder nicht. Ihr Vertrieb in der Schweiz bedarf in jedem Fall der entsprechenden Vertriebsbewilligung durch die EBK.
Für die emittierende Bank hat jedoch die Emission als UCITS den Vorteil, dass ein 'EU-Pass' damit verbunden ist, resp. dass eben diese Anteile ohne weiteres im gesamten EU-Raum vertrieben werden können.

Die Negativ-Klausel

Die Negativ-Klausel ist recht häufig anzutreffen. Es gibt davon mehrere Varianten. In ihrer allgemeinsten Form ist sie die Zusicherung des Emittenten, dass er für keine anderen Anleihen irgendwelche Aktiven verpfändet oder sonst wie belastet, oder andere Sicherungsrechte einräumt, ohne zugleich für die betreffende Anleihe gleiche Sicherheiten einzuräumen. 
'

Die Häufigkeitsverteilung der Rendite von Schweizer Aktien von 1926 bis 1998

In der Schweiz besteht im langfristigen Durchschnitt folgende Ertragserwartung:
Bei Schweizer Aktien kann mit einem Ertrag von 8 bis 10 % pro Jahr gerechnet werden.  In den letzten 72 Jahren resultierte 50 mal (d.h. in knapp 70 % der Jahre) nominell ein positives Ergebnis.
In den 30 % der Jahre, welche mit einem Verlust abschlossen, lag dieser in 2 von 3 Jahren zwischen 1 und 12 %. Der Verlust kann jedoch im Extremfall 30 % oder mehr (1931: 30,1 % und 1974: 33,1 %) ausmachen und es ist möglich, dass während mehreren Jahren nacheinander Verluste resultieren.

Die Besteuerung der SICAV

Die SICAV (Société d'investissement à capital variable) sind Aktiengesellschaften des luxemburgischen Rechts. Im Kreisschreiben Nr. 10 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 6. Mai 1994 werden die Gesellschaftsmerkmale wie folgt beschrieben: 

  • Für die Ausgabe von Aktien bedarf es keines Generalversammlungsbeschlusses.
  • Der Ausgabepreis einer Aktie hängt vom Nettovermögen und von der Anzahl der sich im Umlauf befindenden Aktien ab. 
  • Die Aktien haben keinen Nennwert und sie sind voll zu liberieren.
  • Die SICAV haben die Pflicht, auf Verlangen des Anlegers dessen Aktien zurückzukaufen (Widerrufsrecht).
  • Die Pflicht, gesetzliche Reserven zu bilden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
  • Die Aktiven einer SICAV sind einem Depositär anzuvertrauen.
  • Der Depositär muss eine Bank sein, welche der luxemburgischen Bankenaufsicht untersteht. 
  • Der Depositär hat ausschliesslich nur im Interesse der Anleger zu handeln (Treuepflicht wie Art. 14 AFG). 
  • Die SICAV werden einer speziellen Aufsichtsbehörde unterstellt.  
  • Die Anlagepolitik hat dem Grundsatz der Risikoverteilung zu folgen.

Aus dieser nicht abschliessenden Aufzählung typisch anlagefondsrechtlicher Bestimmungen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung geschlossen, dass die SICAV nach luxemburgischen Recht zu Steuerzwecken wie Anlagefonds und die Aktionäre wie Anteilsinhaber an Anlagefonds zu behandeln sind. Die im Kreisschreiben Nr. 10 vorgenommene steuerliche Würdigung gilt auch für Anteile an anderen analogen ausländischen Fonds. Diese Beurteilung bedeutete eine Praxisänderung, die erst im Mai 1994 bekannt gegeben worden ist. Deshalb wurden erst ab 1994 erzielte Erträgnisse (Datum des Geschäftsabschlusses ist massgebend) der neuen Praxis unterstellt.

Die Ausgabe (Emission)

Der Ausgabepreis der Emission kann zu pari (100 %) erfolgen, liegt jedoch meistens leicht über pari (z.B. 101,5 %), und selten unter pari. Derjenige Teil, welcher die 100 % übersteigt (in unserem Beispiel also 1,5 %) wird als Agio bezeichnet. Ein hohes Agio liegt im Interesse des Schuldners, wird aber von den Anlegern eher ungern gesehen (Renditeverschlechterung; Steuernachteile).
Durch die sorgfältige Festlegung des Emissionspreises auf Kommastellen werden Feinkorrekturen an der Rendite der Obligation vorgenommen. Der Emissionspreis ist der Wert, zu welchem das Emissionssyndikat der Banken die Anleihe fest übernommen hat. Der Platzierungspreis kann davon abweichen (vgl. Kapitel 5 zum Grauen Markt).

Die Aufsicht über die Anlagefonds durch die EBK

Die Aufsicht über die dem AFG unterstellten Anlagefonds ist der Eidg. Bankenkommission (EBK) übertragen worden.
Die EBK ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, deren Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden. Der BR hat jedoch kein Weisungsrecht gegenüber der EBK.

Die Anlagevorschriften für Effektenfonds

Die Anlagevorschriften sind durch das neue AFG weitgehend gelockert und bei der Kategorie der Effektenfonds dem Recht der EU angepasst worden. Es bestehen hauptsächlich folgende quantitative Vorschriften:

  • Die Grundsätze der Risikoverteilung müssen zwingend eingehalten werden. Konkret bestehen z.B. folgende Restriktionen:     
    • Es dürfen höchstens 10 % des Fondsvermögens beim gleichen Unternehmen angelegt werden.     
    • Die Beteiligung an einzelnen Unternehmungen darf höchstens 10 % der Stimmrechte dieses Unternehmens ausmachen.
  • Optionen, d.h. in der Regel Warrants, dürfen höchstens 15 % des Fondsvermögens ausmachen.
  • Es dürfen höchstens 10 % des Fondsvermögens in Anteilen anderer Effektenfonds angelegt werden. 
  • Es dürfen für höchstens 10 % des Fondsvermögens vorübergehend Kredite aufgenommen werden.
Die 8 grössten inländischen Anlagestiftungen

Bank/Versicherung

Name 

Vermögen   per 31.12.97

Zuwachs   seit 31.12.96

CS

Credit-Suisse-Anlagestiftung   (CS)

7'799   Mio.

+ 78,2   %

SBV

AST   Anlagestiftung für schweiz. PVE

116   Mio.

+ 31,7   %

UBS 

Anlagestiftung   Schweiz. Bankgesellschaft

6'910   Mio.

+ 28,6   %

Kantonalbanken

Prevista   Anlagestiftung für PVE

5'826   Mio.

+ 19,9   %

 

IST   Investmentstiftung für Personalvorsorge

4'003   Mio.

+ 19,9   %

'Winterthur'

AWI   Anlagestiftung 'Winterthur' für Pers.vorsorge

1'264   Mio.

+ 31,4   %

Bank Sarasin

Sarasin-Anlagestiftung

465   Mio.

+ 63,4   %

Bâloise

Bâloise-Anlagestiftung

330   Mio.

+ 53,9   %

Total

 

33'713   Mio.

 
Devisen

Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken).

Deutschland

Deutschland besitzt ebenfalls eine gewichtige Fonds - Dienstleistungsbranche.
Wichtig ist bei den deutschen Fonds für Anleger mit Domizil Deutschland die Unterscheidung nach zugelassenen und nicht zugelassenen Fonds, weil nur bei den zugelassenen Fonds die Kursgewinne für private Anleger in Deutschland steuerfrei sind (falls die Spekulationsfrist von 6 Monaten berücksichtigt wird, d.h. Kursgewinne können erst nach einer Frist von mehr als 6 Monaten steuerfrei realisiert werden).

Der Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Verkauf dieser Produkte erfordert für unabhängige Versicherungsagenten keine Vertriebsbewilligung für Anlagefonds.
Das Anlagefondsgesetz reguliert zwar das Produkt Anlagefonds, ''bezweckt aber keine generelle Beaufsichtigung der Finanzdienstleistung ''fondsgestützte Vermögensverwaltung'''', wie Dr. Den Otter in seinem Kommentar zum AFG ausdrücklich festhält.

Der Swiss Performance Index (SPI)

Der SPI deckt praktisch sämtliche kotierten Gesellschaften und Titel in der Schweiz ab. In ihm sind nicht nur Inhaber- und Namenaktien enthalten, sondern auch Partizipations- und Genussscheine. Die Hauptsektoren des SPI bilden Titel aus den Bereichen Industrie (63 %) und Dienstleistungen (37 %).

Der Marchzins

Als Marchzins bezeichnen wir eine angebrochene Zinsperiode.

Depotgeschäft

Beim Depotgeschäft geht es um die Verwahrung der Vermögenswerte der Kunden und um die Vornahme der entsprechenden Verwaltungshandlungen.

Depot

Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc.

Das Schuldnerrisiko

Das Ausfallrisiko steht für den schlimmsten Fall, wenn eine Institution wirtschaftlich bankrott ist oder zumindest Teile des Fremdkapitals nicht mehr zurückzahlen kann. Die Sicherheit einer Anlage ist immer nur so gut wie der Schuldner.

Das Marktrisiko (Volatilität)

Mit Marktrisiko sind nur die Ausschläge im Rahmen von Kursschwankungen gemeint, nicht jedoch das Schuldnerrisiko