Begriffe aus der Wirtschaft
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| Durchschnittsrendite der Bundesobligationen | Während Jahrzehnten war die sog. 'Durchschnittsrendite' der entscheidende Massstab. In der NZZ wurde sie bis Ende 1998 täglich erfasst und im Rahmen einer kleinen Grafik dargestellt. |
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| Dow Jones Industrie-Index | Der weltweit bekannteste Aktienindex ist der Dow-Jones-Industrial Average der New Yorker Effektenbörse, welcher seit 1897 (mehr als 100 Jahre!) berechnet wird. |
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| Dividende | Die Dividende wird meistens in Prozent des Nennwertes formuliert. Aber der Aktionär hat die Aktie wahrscheinlich zu einem höheren Kurs bezogen. Deshalb muss ihn eine andere Prozentzahl interessieren: die Rendite, die sich aus der Dividende gemessen am Kaufpreis ergibt. |
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| Diskontpolitik | Die Diskontpolitik ist eines der klassischen geldpolitischen Instrumente. Eine Bank, die Geld benötigt, kann der Nationalbank erstklassige Wechsel verkaufen, d.h. diskontieren lassen. Für die Zeit zwischen dem Diskont- und dem Fälligkeitstag verrechnet die Notenbank einen Zins, den sogenannten Diskontsatz. (Genau genommen handelt es sich dabei um ein Rediskontgeschäft, da die Banken ihre Wechsel bereits Privaten gegenüber diskontiert haben.) |
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| Diskont | Ein Diskont ist der Zinsvorwegabzug für den Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung bis zu deren Fälligkeit. |
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| Die wichtigsten Banken im Private Banking | Die Schweiz kennt zwar das Universalbankensystem. Tatsächlich sind aber nur relativ wenig Institute echte Universalbanken; zu ihnen gehören die Grossbanken. Die meisten Banken konzentrieren sich auf die traditionelle Finanzintermediation im Retailbereich und auf den Zahlungsverkehr (so vor allem die Kantonalbanken und Regionalbanken). Andere widmen sich praktisch ausschliesslich und traditionsgemäss der Vermögensverwaltung. Dies sind vor allem die Privatbanken und die meisten Auslandbanken. |
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| Die Pari Passu-Klausel | Die Pari Passu-Klausel ist oft Bestandteil der Bedingungen internationaler Anleihen, für die keine besonderen Sicherheiten bestellt sind. Sie bedeutet, dass die Schuld (Kapital und Zinsen) jeder anderen bestehenden und künftigen ungedeckten, nicht nachrangigen Anleihensschuld derselben Gesellschaft gleichgestellt ist, insbesondere auch bezüglich der Folgen bei Zahlungsverzug. |
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| Die paneuropäischen Anlagefonds (UCITS) | Seit 1985 besteht eine EU-Richtlinie, welche die Liberalisierung des europäischen Fondsmarktes bezweckt und bewirkt hat. Gemäss diesem Erlass haben alle Fonds, die den darin enthaltenen Anforderungen an die Organisation, die Anlagepolitik und die Rechnungslegung entsprechen, Anspruch auf Vertrieb in sämtlichen anderen Staaten der EU (und des EWR). Die Formalitäten beschränken sich auf eine einfache Vertriebsanzeige im betreffenden EU-Land. |
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| Die Negativ-Klausel | Die Negativ-Klausel ist recht häufig anzutreffen. Es gibt davon mehrere Varianten. In ihrer allgemeinsten Form ist sie die Zusicherung des Emittenten, dass er für keine anderen Anleihen irgendwelche Aktiven verpfändet oder sonst wie belastet, oder andere Sicherungsrechte einräumt, ohne zugleich für die betreffende Anleihe gleiche Sicherheiten einzuräumen. |
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| Die Häufigkeitsverteilung der Rendite von Schweizer Aktien von 1926 bis 1998 | In der Schweiz besteht im langfristigen Durchschnitt folgende Ertragserwartung: |
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| Die Besteuerung der SICAV | Die SICAV (Société d'investissement à capital variable) sind Aktiengesellschaften des luxemburgischen Rechts. Im Kreisschreiben Nr. 10 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 6. Mai 1994 werden die Gesellschaftsmerkmale wie folgt beschrieben:
Aus dieser nicht abschliessenden Aufzählung typisch anlagefondsrechtlicher Bestimmungen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung geschlossen, dass die SICAV nach luxemburgischen Recht zu Steuerzwecken wie Anlagefonds und die Aktionäre wie Anteilsinhaber an Anlagefonds zu behandeln sind. Die im Kreisschreiben Nr. 10 vorgenommene steuerliche Würdigung gilt auch für Anteile an anderen analogen ausländischen Fonds. Diese Beurteilung bedeutete eine Praxisänderung, die erst im Mai 1994 bekannt gegeben worden ist. Deshalb wurden erst ab 1994 erzielte Erträgnisse (Datum des Geschäftsabschlusses ist massgebend) der neuen Praxis unterstellt. |
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| Die Ausgabe (Emission) | Der Ausgabepreis der Emission kann zu pari (100 %) erfolgen, liegt jedoch meistens leicht über pari (z.B. 101,5 %), und selten unter pari. Derjenige Teil, welcher die 100 % übersteigt (in unserem Beispiel also 1,5 %) wird als Agio bezeichnet. Ein hohes Agio liegt im Interesse des Schuldners, wird aber von den Anlegern eher ungern gesehen (Renditeverschlechterung; Steuernachteile). |
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| Die Aufsicht über die Anlagefonds durch die EBK | Die Aufsicht über die dem AFG unterstellten Anlagefonds ist der Eidg. Bankenkommission (EBK) übertragen worden. |
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| Die Anlagevorschriften für Effektenfonds | Die Anlagevorschriften sind durch das neue AFG weitgehend gelockert und bei der Kategorie der Effektenfonds dem Recht der EU angepasst worden. Es bestehen hauptsächlich folgende quantitative Vorschriften:
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| Die 8 grössten inländischen Anlagestiftungen |
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| Devisen | Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken). |
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| Deutschland | Deutschland besitzt ebenfalls eine gewichtige Fonds - Dienstleistungsbranche. |
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| Der Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen | Der Verkauf dieser Produkte erfordert für unabhängige Versicherungsagenten keine Vertriebsbewilligung für Anlagefonds. |
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| Der Swiss Performance Index (SPI) | Der SPI deckt praktisch sämtliche kotierten Gesellschaften und Titel in der Schweiz ab. In ihm sind nicht nur Inhaber- und Namenaktien enthalten, sondern auch Partizipations- und Genussscheine. Die Hauptsektoren des SPI bilden Titel aus den Bereichen Industrie (63 %) und Dienstleistungen (37 %). |
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| Der Marchzins | Als Marchzins bezeichnen wir eine angebrochene Zinsperiode. |
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| Depotgeschäft | Beim Depotgeschäft geht es um die Verwahrung der Vermögenswerte der Kunden und um die Vornahme der entsprechenden Verwaltungshandlungen. |
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| Depot | Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc. |
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| Das Schuldnerrisiko | Das Ausfallrisiko steht für den schlimmsten Fall, wenn eine Institution wirtschaftlich bankrott ist oder zumindest Teile des Fremdkapitals nicht mehr zurückzahlen kann. Die Sicherheit einer Anlage ist immer nur so gut wie der Schuldner. |
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| Das Marktrisiko (Volatilität) | Mit Marktrisiko sind nur die Ausschläge im Rahmen von Kursschwankungen gemeint, nicht jedoch das Schuldnerrisiko |