Anlagefonds: Grundsatz der Risikoverteilung

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Anlagefonds: Grundsatz der Risikoverteilung

Die Risikoverteilung ist ein zentraler Aspekt der meisten Anlagefonds. Besondere gesetzliche Anlagevorschriften stellen diesen Grundsatz sicher.
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Risikoverteilung besteht bei der Kategorie der sog. 'Übrigen Fonds'. Dort finden die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften keine Anwendung.