Bedingte Kapitalerhöhung

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Term Definition
Bedingte Kapitalerhöhung

Falls Rechte auf den Bezug neuer Aktien eingeräumt werden (bei Wandel- oder Optionsanleihen und Mitarbeiterbeteiligungen), ist nicht bekannt, wieviele Aktien genau benötigt werden. Hier eignet sich die bedingte Kapitalerhöhung (max. 50 % des AK). Die Erhöhung erfolgt dann 'tropfenweise' im Rahmen der Ausübung der entsprechenden Rechte.