Schweizerischer Anlagefondsverband
sie kann sich ausweisen:
einen guten Ruf
eine Fachausbildung (z.B. Banklehre oder gleichwertige Ausbildung);
mehrjährige Erfahrung im Finanzbereich;
den Abschluss einer ihrer Geschäftstätigkeit angemessenen Berufshaftpflichtversicherung, welche ihre Tätigkeit als Vertriebsträger umfasst, oder die Hinterlegung einer angemessenen Kaution;
zulässige Vertriebsmodalitäten; und
einen schriftlichen Vertriebsvertrag mit einer Fondleitung sowie der Depotbank bzw. dem Vertreter eines ausländischen Anlagefonds, in welchem ihr die Entgegennahme von Zahlungen zum Erwerb von Anteilen ausdrücklich untersagt ist.