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Begriffe aus der Welt der Versicherungen

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Term Definition
Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie (Nicht-Leben) und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen. Die Gesellschaft kann den Inhaber der Police als bezugsberechtigt betrachten.

Versicherungsschutz

Die Frage nach dem Versicherungsschutz ist die Frage, ob und wieweit nach einem konkreten Vertrag Deckung bestehe: - welche Gefahr ist in welchem Umfang versichert (sachlicher Geltungsbereich); - welche Personen sind versichert (persönlicher Geltungsbereich); - für welche Länder soll der Versicherungsvertrag gelten (örtlicher Geltungsbereich); - ab wann und bis wann besteht der Versicherungsschutz nach einem bestimmten Vertrag (zeitlicher Geltungsbereich). Wenn von Versicherungsschutz oder Deckung gesprochen wird, muss stets überlegt werden, in welchem Sinn dieser technische Begriff gemeint ist. Mit der Annahme des Antrages durch die Gesellschaft wird der Versicherungsschutz definitiv. Der Ablauf des Versicherungsschutzes ist für die einzelnen Leistungen in der Police festgelegt. Wird die Prämienzahlung vorzeitig eingestellt, erlischt die Deckung ganz oder teilweise gemäss den Versicherungsbestimmungen der betreffenden Versicherungsart. Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes erstreckt sich in der Lebensversicherung - im Gegensatz zu den meisten anderen Branchen - auf die ganze Welt; unabhängig davon, wo das versicherte Ereignis eingetreten ist. Man spricht daher von einer 'Weltpolice'.

Versicherungssumme

Die in der Versicherungspolice  festgehaltene Summe, die fällig wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungssumme (VS) wird von den Parteien frei vereinbart, richtet sich aber in der Sachversicherung nach dem Wert der Sache.

Versicherungsvertrag

Der (privatrechtliche) Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den die eine Partei, der Versicherungsnehmer, sich gegen Bezahlung eines Entgeltes, der Prämie (Leben) / Prämie (Nicht-Leben), von der anderen Partei, dem Versicherer, eine Leistung für sich oder einen Dritten versprechen lässt für den Fall, dass sich eine Gefahr verwirklicht.Einem Versicherungsvertrag geht im allgemeinen ein Antrag voraus.

Versicherungsvertragsgesetz

Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (VVG), das im Rahmen des Schweizerischen Zivilrechts im wesentlichen die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer regelt.

Versicherungswert

Der Versicherungswert ist der Wert der versicherten Sachen (Hausrat) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Versorgerschäden

Ein Versorgerschaden ist derjenige Schaden, der durch die Tötung oder Verletzung eines Versorgers ( z.B.: Ehemann und -frau, Vater, Mutter) entsteht, weil die unterstützungspflichtigen Personen ihren Versorger verlieren.

Vertragsbeginn

Der Vertragsbeginn wird im Versicherungsvertrag vereinbart und in der Versicherungspolice festgehalten.

Vertragsdauer

Die Vereinbarung einer bestimmten Vertragsdauer oder wenigstens eines Kündigungsrechtes gehört zu den objektiv wesentlichen Punkten des Versicherungsvertrages. Die Vertragsdauer ist vom zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zu unterscheiden. Nachträgliche Änderungen der Vertragsdauer, allenfalls einzelner Bestandteile, sind möglich. Dadurch kann eine Lebensversicherung auch im zeitlichen Ablauf stets den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

Vertreter, gesetzlicher

Diejenige Person, die für eine handlungsunfähige Person (Unmündige, Bevormundete, Entmündigte) die Handlungen vornehmen kann bzw. muss, die letztere zur Begründung von Rechten und Pflichten benötigt.

Verwertbarkeit (bei Konkurs/Pfändung)

Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach vorgängiger Pfändung bzw. im Rahmen des Konkursverfahrens verwertet werden. Das Rückkaufsbegehren stellt das Betreibungs- bzw. das Konkursamt. Mit dem Rückkaufswert werden die Forderungen des/der Gläubiger/s ganz oder teilweise befriedigt. Eine Verwertung kann aber nur erfolgen, wenn der Vertrag nicht durch das Konkursprivileg geschützt ist oder wenn es sich nicht um eine gebundene Vorsorge-Police handelt.

Verzicht

Aufgeben eines Rechts oder eines Anspruchs.

Verzinsung der Altersguthaben

Gemäss Art. 15 Abs. 2 BVG legt der Bundesrat den Mindestzinssatz auf Altersguthaben fest. Er beträgt gegenwärtig (Stand 1998) 4 Prozent (Art. 12 BVV 2).

VN

Abkürzung für 'Versicherungsnehmer'

Vollwertversicherung

Die Hausratversicherung wird als Vollwertversicherung bezeichnet, weil der gesamte Hausrat vollständig versichert werden muss.

Vorauszahlung
Siehe Belehnung.
Vorauszahlungszins

Zins für auf Versicherungspolicen gewährte 'Darlehen'. Er ist vorschüssig zu Beginn des Versicherungsjahres zu bezahlen.

Vorbehalt

Der Versicherer kann mit einem Vorbehalt den Versicherungsschutz für bestimmte gefahrerhöhende Gefahrstatsachen einschränken oder ganz ausschliessen (siehe auch Erschwerungen).

Vormund

Geeignete, amtlich bestellte Person, die die gesetzliche Vertretung einer aus bestimmten, im Gesetz genannten Gründen entmündigten oder bevormundeten Person übernimmt.

Vorschüssig

Vorschüssig heisst, dass eine Leistung vor Beginn einer Zahlungperiode fällig ist.

Vorsorge

1. Freie Vorsorge:Unter freier Vorsorge verstehen wir alle Vorkehren, die im Hinblick auf Vorsorge getroffen werden. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw.2. Gebundene Vorsorge: In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen jedoch ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Den steuerlichen Vergünstigungen stehen andererseits einschränkende Vorschriften bezüglich Abschluss, Gestaltung und Verfügung gegenüber. Die gebundene Vorsorge kann sowohl über die gebundene Lebensversicherung wie auch über Banksparpläne getroffen werden.

Vorsorge-Police

Die Vorsorge-Police ist ein breitgefächertes Angebot der Lebensversicherung im Rahmen der steuerbegünstigten, gebundenen Vorsorge.

Vorsorgeeinrichtung

Das BVG verpflichtet die Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einen verselbständigten Vorsorgeträger, eine sogenannte Vorsorgeeinrichtung, zu schaffen - gewöhnlich Pensionskassen genannt - oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Dahinter steckt die Absicht des Gesetzgebers, das Vorsorgevermögen im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers zu schützen und somit für die Personalvorsorge zu sichern. Die Vorsorgeeinrichtung muss in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen sein und die Rechtsform einer Stiftung, Genossenschaft oder einer Einrichtung des öffentlichen Rechts aufweisen.

Vorsorgefall
Der Vorsorgefall entspricht dem Versicherungsfall im Rahmen des BVG.
VR

Abkürzung für 'Versicherer'

VS

Abkürzung für 'Versicherungssumme'

VVG

Abkürzung für 'Versicherungsvertragsgesetz'

Währungsparität

Offiziell festgesetztes Wertverhältnis einer Währung gegenüber anderen Währungen.

Wärmetauscher

Ein Wärmetauscher ist Bestandteil einer Wärmepumpe. Diese gibt z. B. die Erdwärme oder Sonnenwärme mittels einer Übertragungsflüssigkeit an einen Wasserkreislauf ab, der die Wärme in das Haus trägt. Aus diesem Kreislauf kann austretende Flüssigkeit einen Wasserschaden verursachen, der von der Wasserversicherung - z.T. mit Prämienzuschlag - entschädigt wird.

Wartefrist

Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Gesellschaft liegt. Sie gilt bei den Erwerbsausfallrenten und bei den Taggeldern der Lebensversicherung. Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnanzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden. Nicht verwechselt werden darf die Wartezeit mit der Karenzzeit.

Wasser

'Wasser' bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Die Wasserversicherung übernimmt Schäden, die durch Wasser aus Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten entstehen. Schäden durch Frost, Grundwasser und Rückstau der Kanalisation sind ebenfalls versichert.

Wechselschilder

Mit Wechselschildern kann ein Halter, der zwei Motorfahrzeuge besitzt, die gleichen Kontrollschilder für diese beiden Fahrzeuge verwenden. Er darf aber immer nur ein Fahrzeug verwenden, welches mit den Schildern versehen sein muss.

Wertminderung

Mit zunehmendem Alter und durch Abnützung vermindert sich der Wert eines versicherten Gegenstandes. Je nach Vertragsbestimmungen wird im Schadenfall der Neuwert um die Wertminderung gekürzt und somit nur noch der Zeitwert entschädigt.

Wertsachenversicherung

Die Wertsachenversicherung gehört in die Gruppe der Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden an Schmucksachen, Pelzen, Bildern, Musikinstrumenten und anderen persönlichen Wertsachen infolge von Diebstahl, Feuer und Wasser. Neben den herkömmlichen Risiken können in der Regel auch Beschädigungen und Zerstörung, Abhandenkommen und Verlieren versichert werden.

Wiederinkraftsetzung

Reaktivierung eines ausser Kraft stehenden Vertrages in voller oder reduzierter Höhe.

Wohneigentum, selbst genutzt

Am Wohnsitz des Versicherten durch den Versicherten genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum, Liegenschaft im Allein- oder Miteigentum, selbständiges und dauerndes Wohnrecht).

Zahlungsmodus

Art, wie eine Prämie (Leben) / Prämie (Nicht-Leben) oder eine Rente entrichtet werden kann.

ZB

Abkürzung für 'Zusatzbedingungen' (zu den AVB)

Zeitrenten

Als Zeitrenten werden für eine bestimmte Zeit vereinbarte, regelmässige Rentenzahlungen bezeichnet; im Gegensatz zu lebenslänglichen Renten.

Zeitwert

Als Zeitwert (ZW) wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertminderung infolge von Abnützung, Alter oder anderen Gründen.

ZGB

Abkürzung für 'Zivilgesetzbuch'

Zins

Zins ist eine Entschädigung für die Überlassung von Kapital. Man kann auch sagen, es ist die 'Miete' für das Kapital. Zins wird grundsätzlich in absoluten Beträgen, z.B. Fr. 250.-, ausgedrückt. Wegen der einfacheren Vergleichbarkeit und Berechenbarkeit wird das Verhältnis Zins/Kapital in Prozenten, im Zinssatz, ausgedrückt. Wird der Zins im Verhältnis zum Kapital ausgedrückt, dann ist dies die Rendite.

Zinsmarge

Wird einer Bank Geld anvertraut, dann muss sie dem Gläubiger einen Zins bezahlen (Passivgeschäft). Das gleiche Geld wird durch die Bank in Form von Krediten weiter ausgeliehen (Aktivgeschäft). Dafür verlangt sie einen Zins. Der Aktivzins ist normalerweise höher als der Passivzins, die Differenz der beiden Zinssätze wird Zinsmarge} genannt (Marge).

Zum Gebrauch entwenden

Entwenden bedeutet, eine Sache mit List oder Gewalt gegen den Willen des Eigentümers wegnehmen.Wenn diese Sache, nur für eine beschränkte Zeit verwendet wird, ohne sie behalten zu wollen, wird von Gebrauch gesprochen.

ZW

Abkürzung für 'Zeitwert'

Zwangsverwertung

Bei Konkurs/Pfändung, nicht Verpfändung. Es handelt sich dabei um eine Verwertung, die nicht mehr im Machtbereich des Eigentümers der zu verwertenden Sache, sondern im Machtbereich des Staates liegt.