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Lexikon

Begriff Definition
Verwertbarkeit (bei Konkurs/Pfändung)

Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach vorgängiger Pfändung bzw. im Rahmen des Konkursverfahrens verwertet werden. Das Rückkaufsbegehren stellt das Betreibungs- bzw. das Konkursamt. Mit dem Rückkaufswert werden die Forderungen des/der Gläubiger/s ganz oder teilweise befriedigt. Eine Verwertung kann aber nur erfolgen, wenn der Vertrag nicht durch das Konkursprivileg geschützt ist oder wenn es sich nicht um eine gebundene Vorsorge-Police handelt.

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