Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie (Nicht-Leben) und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen. Die Gesellschaft kann den Inhaber der Police als bezugsberechtigt betrachten.

Zugriffe - 469