Versicherungsbescheinigung
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Versicherungsdauer
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Versicherungsfall
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Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.
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Versicherungsjahr
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Entspricht nicht (unbedingt) einem Kalenderjahr. Wurde eine Versicherung im April abgeschlossen, so dauert ihr Versicherungsjahr vom 1.4. des einen Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres. Einzig das erste Versicherungsjahr kann mitten im Monat beginnen. Bei einem solchen Fall endet das letzte Versicherungsjahr ebenfalls Mitte eines Monats.
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Versicherungsleistungen
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Im Sinne eines wesentlichen Bestandteiles des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer eine Leistung zu erbringen (Versicherungsleistung), die an die Bedingung des Eintrittes des versicherten Ereignisses geknüpft ist. Die Versicherungsleistung kann an einen Schaden gebunden (Schadensversicherung) oder von ihm losgelöst sein (Summenversicherung). Die Versicherungsleistung kann in Geld oder in Natura (z.B. Beratung oder Vertretung vor Gericht durch eigenes Personal des Versicherers). In der Lebensversicherung umfassen die Versicherungsleistungen die im Versicherungsvertrag summenmässig umschriebenen Kapital- oder Rentenleistungen im Erlebens- oder Todesfall sowie bei Erwerbsunfähigkeit. Dazu gehören aber auch die Ausschüttungen aus der Überschussbeteiligung sowie die Umwandlungswerte und die Rückkaufswerte aus vorzeitig aufgelösten Verträgen.
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Versicherungsnachweis
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Versicherungsnehmer/in
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Versicherungsnehmer (VN) ist diejenige Vertragspartei, die durch den Abschluss des Versicherungsvertrages für sich selbst und/oder für andere Personen Versicherungsschutz erhält. Er ist der Prämienschuldner.
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Versicherungsort
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Sachen sind an dem /den in der Police bezeichneten Ort/Orten versichert. Hausrat kann sich auch ausserhalb des bezeichneten Standortes befinden, in der Regel jedoch höchstens für ein bis zwei Jahre (je nach Versicherungsvertrag). Dies ist wichtig bei Militärdienst, Reisen etc. Der Leistungsumfang ist dabei jedoch beschränkt (Limiten).
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Versicherungspflicht
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Bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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Versicherungspolice
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Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie (Nicht-Leben) und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen. Die Gesellschaft kann den Inhaber der Police als bezugsberechtigt betrachten.
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