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Lexikon

Begriff Definition
Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit nach den Regeln der Lebensversicherungsgesellschaften liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens vorübergehend oder dauernd nicht mehr imstande ist, ihren angestammten Beruf oder eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. Als zumutbar ist dabei eine Tätigkeit anzusehen, die den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. Bei den Erwerbsausfallversicherungen wird ein Leistungsanspruch davon abhängig gemacht, dass tatsächlich ein Einkommensausfall aus Erwerbsunfähigkeit eintritt. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird bei Erwerbstätigen anhand des effektiven Verdienstausfalls berechnet. Dabei wird das Erwerbseinkommen der versicherten Person vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit demjenigen Einkommen verglichen, das diese nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in ihrem Beruf oder einer anderen zumutbaren Erwerbstätigkeit noch erzielt oder allenfalls erzielen könnte. Die Differenz, in Prozenten des Einkommens ausgedrückt, ergibt den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Für Nichterwerbstätige (z.B. Hausfrauen und Jugendliche) wird das Ausmass der Einschränkung im Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der versicherten Person herangezogen. Insbesondere unselbständig Erwerbende müssen darauf achten, dass durch entsprechende Wartefristen bei Erwerbsausfall-Renten Lohnzahlungspflicht (gesetzliche oder vertragliche) und Beginn der Rentenzahlung koordiniert werden.

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