Verschulden
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Als Verschulden wird ein rechtlich tadelnswürdiges, menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen) bezeichnet, das Ursache eines Schadens ist.
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Verschuldenshaftung
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Als Verschuldenshaftung bezeichnet man diejenige Art der Haftung, bei welcher man für einen selbst verschuldeten Schaden einstehen muss. Vorausgesetzt wird immer ein persönliches Verschulden. Im Obligationenrecht heisst es: "Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet."
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Versicherer
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Versicherer ist jene Vertragspartei, welche sich dem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, im Versicherungsfall Leistungen zu erbringen.
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Versicherte Person
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Als versicherte Person wird diejenige Person bezeichnet, auf deren Leben der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die versicherte Person muss der Gesellschaft über ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und den Versicherungsantrag mit dem Versicherungsnehmer zusammen unterschreiben. Anderseits entstehen für die versicherte Person aber weder Rechte noch Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag.
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Versicherter
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Versichertes Gebiet bei Umzug
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Als "versichertes Gebiet" werden während des Umzuges die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione verstanden.
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Versicherung
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Versicherung, freie
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Eine freie Versicherung (Säule 3b) ist im Gegensatz zu einer gebundenen Versicherung (Versicherung, gebundene, / Säule 3a) ein Vertrag, der steuerlich nur mässig privilegiert ist, über den der Kunde dafür aber frei verfügen kann. Siehe auch Vorsorge.
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Versicherung, gebundene
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Die gebundene Vorsorge-Police (Säule 3a) ist steuerlich stark privilegiert, die Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers über einen solchen Vertrag ist allerdings auch sehr stark eingeschränkt. Siehe auch Vorsorge.
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Versicherung, prämienfreie
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Eine prämienfreie Versicherung ist ein Vertrag, für den der Kunde keine Prämien mehr bezahlt. Bei der Prämienfreistellung wird der vorhandene Rückkaufswert dazu verwendet (als Einmaleinlage), die Versicherungssumme neu (normalerweise tiefer als zu Beginn) zu bestimmen.
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