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Lexikon

Begriff Definition
Versicherung, freie

Eine freie Versicherung (Säule 3b) ist im Gegensatz zu einer gebundenen Versicherung (Versicherung, gebundene, / Säule 3a) ein Vertrag, der steuerlich nur mässig privilegiert ist, über den der Kunde dafür aber frei verfügen kann. Siehe auch Vorsorge.

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