Versicherungsglossar
Begriffe aus der Welt der Versicherungen
Glossaries
Term | Definition |
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Besondere Bedingungen | Zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden in der Police allfällige individuelle Vereinbarungen als Besondere Bedingungen (BB) aufgeführt, die z.B. Zusatzversicherungen oder Ein- und Ausschlüsse besonderer Risiken betreffen. |
Betrieb | Ein Motorfahrzeug ist in Betrieb, wenn es sich im Verkehr befindet und/oder sich seine besonderen Eigenschaften (Motor, Kraft, Masse, Geschwindigkeit und eventuell Licht und Lärm) auswirken. |
Betriebs-Haftpflichtversicherung | Versichert ist die Haftpflicht, die sich aus dem Betrieb eines Unternehmens aufgrund rechtlicher Bestimmungen ergibt (Anlagenrisiko, Betriebsrisiko, Produktrisiko).Versichert sind Betriebsinhaber und deren Mitarbeiter. |
Betriebsgefahr | Die Gefahr aus dem Betrieb eines Motorfahrzeugs besteht im wesentlichen darin, dass durch den Motor Bewegung einer grossen Masse ermöglicht werden. |
Beweislast |
Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet; er hat die Beweislast.
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Bindefrist | Gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum, die der Kunde nach Unterzeichnung des Antrages dem Versicherer gegenüber einhalten muss. |
Bonität | kreditwürdigkeit Quelle: 15.meyerslexikon |
Bonus | Bonus ist eine Form von Überschussbeteiligung; die Überschussanteile werden beim Bonussystem zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. |
Bonussystem | Das Bonussystem ist vor allem in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie in der Motorfahrzeug-Vollkaskoversicherung bekannt. Dieses System erlaubt es, die Prämie zu reduzieren. Wird die Police durch keinen Schadenfall belastet, so wird dem Halter ein Bonus (Rabatt) gewährt. Schon nach einem unfallfreien Jahr setzt das Bonussystem ein. |
BPV | Abkürzung für Bundesamt für das Privatversicherungswesen'. |
Branche | Als Branche werden die Versicherungszweige bezeichnet, die je ein spezielles Risiko einschliessen, wie z. B. die Unfallversicherung oder in der Hausratversicherung die Branchen Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch. |
Brand | Ein Brand ist ein Schadenfeuer, das ohne einen bestimmungsgemässen Herd entsteht oder diesen verlässt, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden anrichtet. |
Brand-Verhütungsdienst | Beim Brandverhütungsdienst für Industrie und Gewerbe handelt es sich um eine Fachgruppe, die in Betrieben Risikoanalysen durchführt, sowie spezielle und allgemeine Empfehlungen für die Brandverhütung ausarbeitet. |
Bruchschaden | Von einem Bruchschaden spricht man, wenn der Schaden an einem Glas, Spiegel oder glasähnlichen Material nicht nur oberflächlich, sondern durchgängig ist. |
Bruttoprämie | Bruttoprämie = Nettoprämie plus Kostenzuschläge. |
BSV | Abkürzung für 'Bundesamt für Sozialversicherung'. |
Bundesamt für Privatversicherungswesen | Das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) ist die vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde über die privaten Versicherungsgesellschaften eingesetzte Behörde. Es prüft die materielle Sicherstellung der versicherten Ansprüche sowie Bedingungen und Tarife der einzelnen Gesellschaften. Ebenso genehmigt es die Pläne für die Überschussbeteiligung der Versicherten. Das BPV gibt aber auch Auskünfte über die Korrektheit der Berechnung von Prämien (Leben) und Prämien (Nicht-Leben), Rückkaufswerten und Überschussanteilen. Das BPV ist dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. Sein Betrieb wird durch die beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften finanziert. |
Bundesamt für Sozialversicherung | Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist analog dem Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherungen eingesetzt. Es untersteht dem Eidg. Departement des Innern (EDI). |
BVD | Abkürzung für 'Brand-Verhütungs-Dienst für Industrie und Gewerbe'. |
BVG | Abkürzung für 'Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge' vom 25. Juni 1982). Siehe auch berufliche Vorsorge. |
Courtage | Entschädigung der Börsenagenten für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an der Börse. Die Courtagen sind nicht mehr einheitlich geregelt; jede Bank ist grundsätzlich bei deren Festlegung frei. |
Darlehenswert | Als Deckungskapital werden die zum technischen Zins aufgezinsten Sparteile der Prämien bezeichnet. Wird der Sparteil der Prämie ohne Berücksichtigung der beim Abschluss entstehenden Kosten aufgezinst, sprechen wir vom Nettodeckungskapital. Wird zum Nettodeckungskapital eine Rückstellung für zukünftige Verwaltungskosten hinzugerechnet, ergibt sich das Inventardeckungskapital. Das Deckungskapital spielt auch bei der Risiko-Versicherung eine gewisse Rolle, weil während der ganzen Vertragsdauer gleichbleibende Prämien erhoben werden, mit zunehmendem Alter das Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiko aber ansteigen. Der Versicherungsnehmer zahlt daher anfänglich zu viel, später zu wenig Risikoprämie. Um auch später der Leistungspflicht nachkommen zu können, müssen die Versicherer die für die Deckung der Risiokoleistungen zuviel erhobenen Prämienanteile in Form von Deckungskapital verzinslich ansammeln. Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird vom Deckungskapital ein Teil der noch nicht getilgten Abschlusskosten für das getragene Risiko abgezogen. Was verbleibt ist der Rückkaufswert. |
Deckungsunterbruch | Bezahlt ein Kunde seine Prämie auch nach Mahnung nicht, ist sein Versicherungsschutz unterbrochen. Dieser bleibt so lange ausgesetzt, bis die Prämie bezahlt ist. Ereignet sich während des Deckungsunterbruchs ein Schadenfall, so wird dieser nicht vergütet. |
Deckungszusage, vorläufige | Vorläufige Deckungszusage liegt vor, wenn der Versicherer bereits Versicherungsschutz verspricht, obwohl er die Annahme des gestellten Versicherungsantrages noch nicht erklärt hat. In der Regel wird die vorläufige Deckung im Rahmen des Antrages gewährt. Sie wird regelmässig befristet: Sie fällt normalerweise dahin, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen oder abgelehnt wird. Die vorläufige Deckungszusage stellt nach herrschender Lehre einen selbständigen Versicherungsvertrag dar, der an keine Form gebunden ist. |
Depot | Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc. |
Devisen | Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken). |
Diebstahl | Diebstahl ist eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. In der Diebstahlversicherung werden Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl versichert.Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: 'Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl.' |
Direktes Forderungsrecht | Sofern (nach SVG) eine Versicherungspflicht besteht, kann der Geschädigte direkt vom Versicherer den vom Schädiger geschuldeten Schadenersatz verlangen. |
Diskontpolitik | Die Diskontpolitik ist eines der klassischen geldpolitischen Instrumente. Eine Bank, die Geld benötigt, kann der Nationalbank erstklassige Wechsel verkaufen, d.h. diskontieren lassen. Für die Zeit zwischen dem Diskont- und dem Fälligkeitstag verrechnet die Notenbank einen Zins, den sogenannten Diskontsatz. (Genau genommen handelt es sich dabei um ein Rediskontgeschäft, da die Banken ihre Wechsel bereits Privaten gegenüber diskontiert haben.)Durch Anhebung des Diskontsatzes verteuert sich für die Banken der Wechselkredit, was tendenziell die Nachfrage nach Wechseln und mithin die Geldmenge verringert. In umgekehrter Richtung wirkt eine Senkung des Diskontsatzes.Zur Zeit der Gründung der Schweizerischen Nationalbank und in den folgenden Jahrzehnten spielte die Diskontpolitik eine relativ wichtige Rolle. Als Folge der schwindenden Bedeutung des Wechsels als Finanzierungsmittel ist auch die Diskontpolitik in neuerer Zeit stark in den Hintergrund gerückt. Diskontsatzänderungen haben aber oft so etwas wie eine Signalwirkung; die Zentralbank (Nationalbank) zeigt z.B. an, dass sie eine restriktivere Geldpolitik zu führen gedenkt. |
Doppelversicherung | Doppelversicherung besteht, wenn dieselbe Sache gegen ein bestimmtes Risiko gleichzeitig bei mehr als einer Versicherungsgesellschaft versichert ist und die Versicherungssumme den effektiven Wert (Ersatzwert) übersteigt. Häufig verspricht sich der Versicherte davon eine mehrfache Entschädigung. |
Dow Jones Index | Ältester und bekanntester Aktienindex der New Yorker Effektenbörse, der den Durchschnittspreis einer Anzahl Aktien wiedergibt. Er wird gesondert für Aktien der Industrie (30 Unternehmungen), der Transportwerte (20 Unternehmungen) und der Versorgungswerte (15 Unternehmungen) berechnet. |
Drei-Säulenkonzept | System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses System ist seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 34 quarter) verankert und ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die AHV / IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die individuelle Vorsorge, die jeder einzelne entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen errichtet. |
Dritte | Der Dritte ist der Geschädigte, der im SVG durch die Kausalhaftung oder Verschuldenshaftung geschützt werden soll. Der Dritte ist z.B. ein Fussgänger, eine Fahrradfahrerin, ein Mitfahrer, ein anderer Autohalter oder der Besitzer eines Gartenzauns. |
Drittlebens-Versicherung | Versicherung, bei welcher Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind und der Versicherungsnehmer nicht versichert ist. |
ECU | Abkürzung für 'European Currency Unit' (Europäische Währungseinheit). Mit der Gründung des Europäischen Währungssystems wurde der ECU zur offiziellen Rechnungseinheit erklärt. Er entspricht einem Wert, der sich aus der Mischrechnung aller Währungen, die in der EU vertreten sind, zusammensetzt. |
EDI | Abkürzung für 'Eidgenössisches Departement des Innern' |
Effekten | Dies sind Wertschriften, die in einer grösseren Anzahl inhaltlich gleicher Stücke in Verkehr gesetzt werden. Die einzelnen Papiere unterscheiden sich lediglich durch eine unterschiedliche Laufnummer. Somit sind die einzelnen Papiere untereinander austauschbar (fungibel), da sie den gleichen Wert verkörpern. |
Eigengut | Eigengut sind von Gesetzes wegen (Art. 198 ZGB):- Gegenstände zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch - Vermögenswerte, die einem Ehegatten schon vor der Ehe oder sonstwie unentgeltlich zufallen- Genugtuungsansprüche- Ersatzanschaffungen für Eigengut |
Einbruchdiebstahl | Einbruchdiebstahl ist eine Art des Diebstahls. Dabei dringt der Täter gewaltsam in den Raum eines Gebäudes ein oder bricht darin ein Behältnis auf.Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung angeeignet hat. |
Einfache Kausalhaftung |
Siehe Kausalhaftung.
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Einfacher Diebstahl | Unter einfachem Diebstahl versteht man die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung von Gewalt (weder an Personen (Beraubung) noch an Sachen (Einbruch)). Bei einfachem Diebstahl stehen dem Täter keine grösseren Hindernisse im Weg (z.B.: die Balkontüre oder ein Fenster stehen offen, der Schlüssel liegt unter der Fussmatte). |
Einmaleinlage / Einmalprämie | Prämie (Leben), die einmalig zur Finanzierung der Versicherung geleistet wird, und zwar zu Beginn der Versicherung. |
Einredenausschluss | Der Versicherer darf gegenüber dem Geschädigten keine Deckungseinschränkung anführen (z.B. Alkoholklausel), welche zu einer Reduktion des Schadenersatzes führen würden. |
Eintrittsalter | Das Eintrittsalter ist massgebend für die Ermittlung der Prämie (Leben) beim Abschluss der Lebensversicherung. Es entspricht der Differenz zwischen Versicherungsbeginn und Geburtstag der versicherten Person. Das Eintrittsalter wird in ganzen Jahren ausgedrückt; Bruchteile von mehr als sechs Monaten werden auf das volle nächste Jahr aufgerundet. |
Eintrittsgeneration | Der Eintrittsgeneration gehören die Personen an, die bei Inkrafttreten des BVG (1. Januar 1985) das 25. Altersjahr vollendet und das Rentenalter noch nicht erreicht hatten. |
Eintrittsprämie | Erste zu entrichtende periodische Prämie (Leben). |
Einzelkapital-Versicherung | Lebensversicherung nach Einzeltarif. Sie bildet während der Vertragsdauer durch den Sparteil der Versicherungsprämie ein Deckungskapital, das während der Vertragsdauer verzinst und spätestens bei Ablauf der Versicherung fällig wird. |
EJPD | Abkürzung für 'Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement' |
Elementarereignis | Unter die Bezeichnung 'Elementarereignis' fallen: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Steinschlag. Schäden durch Elementarereignisse werden über die Feuerversicherung vergütet. |
Elementarschaden | Ein Elementarschaden ist ein Schaden, der durch ein Elementarereignis verursacht wurde. |
ELG | Abkürzung für 'Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV / IV' vom 19. März.1965. |
Endalter | Alter des Versicherten bei Ablauf des Versicherungsvertrages. |
Endtermin | Als Endtermin bezeichnet man den Zeitpunkt, in dem der Lebensversicherungsvertrag abläuft. |
Endwert | Im Gegensatz zum Barwert werden die Prämienzahlungen und Versicherungsleistungen auf den Vertragsablauf mit dem Technischen Zinssatz aufgezinst. |
Entreissdiebstahl | Entreissdiebstahl liegt vor, wenn der Täter dem Opfer Sachen, die dieses auf sich trägt oder in der Hand hält, gewaltsam entreisst. Entreissdiebstahl kann entweder als Beraubung (Anwendung von Gewalt), als einfacher Diebstahl oder als separates Risiko definiert werden. |
EO | Abkürzung für 'Erwerbsersatzordnung' |