Unterversicherung
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Unterversicherung | Unterversicherung (UV) liegt vor, wenn die Versicherungssumme viel tiefer liegt, als der Wert des Hausrates (inkl. Gästeeffekten, geleaste/ gemietete/anvertraute Sachen und einem Neuanschaffungszuschlag). Sie hat für den Versicherungsnehmer in der Regel unangenehme Folgen, wie z. B. Leistungskürzungen. |