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Lexikon

Begriff Definition
Treuhandgeschäft

Transaktion, die der Treuhänder, oft eine Bank, in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, abwickelt. Der Treuhänder nimmt z.B. vom Treugeber Gelder entgegen und legt sie in seinem Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, bei Dritten an.

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