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Lexikon

Begriff Definition
Güterrechtliche Auseinandersetzung

Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt im Zeitpunkt der Beendigung der Ehe, sei dies durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners oder bei Wechsel des Güterbestandes. In diesem Moment hat die Verteilung des dannzumals vorhandenen Vermögens der Ehepartner unter Berücksichtigung des anwendbaren Güterstandes (ordentlicher Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung) und allfälliger Eheverträge zu erfolgen.

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