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Lexikon

Begriff Definition
Grobe Fahrlässigkeit(Grobfahrlässigkeit)

Grobfahrlässig handelt, wer eine elementare Vorsichtspflicht verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängt. Wird durch grobe Fahrlässigkeit ein Schaden herbeigeführt, so kann die Versicherungsleistung reduziert werden.

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