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Lexikon

Begriff Definition
Gesamtberatung

Gesamtberatung in der Lebensversicherung muss den ganzen Bereich der Personenversicherung umfassen. Es genügt nicht mehr, eine «einfache Lebensversicherung» zu erwerben. Vielmehr soll die Lebensversicherung mithelfen, die finanziellen Probleme, die der Einkommensausfall bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, der vorzeitige Tod oder Rücktritt aus dem aktiven Erwerbsleben mit sich bringen, zu lösen und die damit verbundenen Kosten abzudecken. Diese globale Sicherung erfolgt in der Schweiz nach dem Drei-Säulen-Konzept durch das Gemeinwesen (AHV / IV) den Betrieb (berufliche Vorsorge)-, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und die private Vorsorge (Lebensversicherung, Krankenkasse/Krankenversicherung, Unfallversicherung). Alle diese Leistungen sind nicht a priori genau aufeinander abgestimmt. Um den Prämienfranken optimal einzusetzen, braucht es daher eine sorgfältige Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes, eine genaue Abklärung des Vorsorgebedarfs und die Ausarbeitung einer Lösung, die sowohl den Wunschvorstellungen als auch den finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Die Beratung durch den Lebensversicherungsfachmann ist unentgeltlich und in jedem Fall zu empfehlen.

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