Suche nach Begriffen

Lexikon

Begriff Definition
Freizügigkeitsleistung

Freizügigkeitsleistung ist grundsätzlich das bei Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalles bestehende Altersguthaben. Das neue Freizügigkeitsgesetz führt den im obligatorischen Bereich bereits verwirklichten Grundsatz der vollen Freizügigkeit auch für die überobligatorischen Vorsorgelösungen weiter. Die ganze Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ist zwingend auf die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen.

Zugriffe - 428