Mit Erschwerungen können auch Versicherungen abgeschlossen werden, die ein erhöhtes oder anomales Risiko beinhalten. Die erschwerten Bedingungen können in einer abgekürzten Versicherungsdauer bestehen (bei jüngerem Endalter ist das Risiko im allgemeinen kleiner und auch statistisch besser berechenbar), oder in einer gegenüber der Tarifprämie erhöhten Prämie (Leben) / Prämie (Nicht-Leben). Der Prämienzuschlag kann für die ganze Vertragsdauer oder nur für eine bestimmte Zeit vereinbart werden. Räumt die Gesellschaft eine Revisionsmöglichkeit ein, kann die versicherte Person später aufgrund einer neuen Gesundheitsprüfung den Wegfall oder die Reduktion des Zuschlages beantragen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Staffelung der Todesfallsumme, indem zum Beispiel bei Tod im ersten Versicherungsjahr nur ein Teil und in jedem weiteren Versicherungsjahr weitere Teile der Versicherungssumme ausbezahlt werden. Die Art des Risikos kann auch eine Kombination der verschiedenen Erschwerungen bedingen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, besondere Risiken oder die Folgen einer durchgemachten Erkrankung oder eines erlittenen Unfalls von der Deckung auszuschliessen (Vorbehalt).