Begriffe aus der Wirtschaft
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Term | Definition |
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Bankers' Acceptances | Bankers' sind auf eine Bank bezogene und von ihr akzeptierte Wechsel mit einer Laufzeit von 90 Tagen, manchmal auch von 180 Tagen. In der Regel sind solche Wechsel von amerikanischen Grossbanken akzeptiert und lauten daher meistens auf US-Dollars. |
Ausschüttungsfonds und Wertzuwachsfonds | Für die Beurteilung der Steuerfolgen von Investitionen in Anlagefonds ist zu unterscheiden zwischen, Ausschüttungsfonds und Wertzuwachsfonds (= Thesaurierungsfonds; |
Ausländische Hedge Funds | Hedge Funds betreiben eine nicht-traditionelle, 'atypische', teils aggressive Anlagepolitik. Sie wollen anders sein als alle anderen, eine Alternative zu 'Standardfonds'. Sie investieren in nicht-traditionelle Anlagen wie z.B. in Derivate, Rohstoffe wie Weizen oder Kupfer, oder in Fremdwährungen, oder sie setzen Kredite zur Erzielung von Leverage Effekten ein, oder tätigen Leerverkäufe. Damit eignen sich Hedge Funds primär zur Diversifikation, als Gegengewicht zu Fonds, deren Erfolg sich im wesentlichen parallel zum Verlauf bestimmter Märkte verhält. Der Begriff 'Hedge Fund' ist allerdings etwas irreführend. Die 'Absicherung' besteht in der tiefen oder allenfalls sogar negativen Korrelation der Renditen der Hedge Funds im Vergleich zu den traditionellen Anlagen. Hedge Funds sind eigenwillige Vehikel. Ihre nicht-traditionelle Anlagepolitik können sie nur verfolgen, wenn sie keinen Anlagerestriktionen unterstehen. Mehrheitlich sind sie als Closed End Funds strukturiert. Viele verlangen von den Anlegern ein hohes Anlagevolumen (z.B. CHF 0,5 Mio. oder mehr) und setzen eine 'Lock-up Period' von 1 Jahr oder mehr fest, während welcher der Anleger nicht verkaufen kann. Die Performance von Hedge Funds ist erfahrungsgemäss überdurchschnittlich [4], kann aber auch grossen Schwankungen unterliegen. Im Rahmen der Schweizer Anlagefonds-Gesetzgebung können keine inländischen Hedge Funds gegründet werden. Trotzdem gibt es auch für die Schweiz Alternativen:
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Anlagefonds: Sondervermögen | Mit diesem Ausdruck ist gemeint, dass es sich um ein eigenständiges Vermögen handelt. Das Vermögen ist deshalb ein eigenes Rechtssubjekt, aber kein Steuersubjekt (ausser bei den lmmobilienfonds). |
Anlagefonds: sechs wesentliche Elementen | Ein inländischer Anlagefond im Sinne des Anlagefondgesetzes besteht demgemäss aus folgenden sechs wesentlichen Elementen:
Dadurch werden Anlagefonds gesetzlich zwingend zu sogenannt offenen Fonds |
Anlagefonds: Öffentliche Werbung | Der Ausdruck ''öffentliche Werbung'' wird sehr extensiv ausgelegt. Selbst das Anpreisen von Anlagefonds in der eigenen Bankengruppe kann schon als öffentliche Werbung gelten |
Anlagefonds: Kollektive Kapitalanlage | Die Grundidee ist einfach: |
Anlagefonds: Kollektivanlagevertrag | Die Grundkonstruktion der Beziehungen zwischen dem Anleger und der Fondsleitung/Depotbank ist vertraglich ausgestaltet und nicht gesellschaftsrechtlich. |
Anlagefonds: Jederzeitiges Kündigungsrecht | Die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit ist für Nicht-Juristen eine etwas seltsame Formulierung. Gemeint ist eben die Möglichkeit der Kündigung des genannten Kollektiv-Anlagevertrages, d.h. - einfach ausgedrückt - der Anleger kann die Vertragsbeziehung jederzeit kündigen, sprich, die Anteile jederzeit zurückverkaufen. |
Anlagefonds: Grundsatz der Risikoverteilung | Die Risikoverteilung ist ein zentraler Aspekt der meisten Anlagefonds. Besondere gesetzliche Anlagevorschriften stellen diesen Grundsatz sicher. |