Begriffe aus der Wirtschaft

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Glossaries

Term Definition
Sichtguthaben

Bankguthaben, über die sofort, d.h. ohne vorherige Kündigung verfügt werden kann.

SICAV - Die Besteuerung der Anteilsinhaber

Aus der unterschiedlichen Qualifikation der SICAV als Anlagefonds bzw. juristische Personen ausländischen Rechts ergibt sich eine von der steuerlichen Zugehörigkeit (steuerlicher Wohnsitz) der Anteilsinhaber abhängige Besteuerung. Es ergibt sich folgende Einteilung:

SICAV

-       Besteuerung als Anlagefonds

  • Bund und alle Kantone ausser AR, BE, GR, SG und ZH

-       Besteuerung als juristische Person

  • AR, BE, GR, SG und ZH

Für die direkte Bundessteuer und Steuern derjenigen Kantone, die dem Kreisschreiben Nr.10 folgen, ist auf die vorne beschriebenen Grundsätze abzustellen: Es ist zwischen Thesaurierungsfonds und Ausschüttungsfonds zu unterscheiden. 

Schweizerische Nationalbank

Hauptaufgabe der Nationalbank ist gemäss Bundesverfassung (Art. 99 neue BV):'Die schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient.

Schweizer Bankgeheimnis

Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator oder Kommissionär einer Bank, als Beobachter der Bankenkommission, als Organ oder Angestellter einer anerkannten Revisionsstelle anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft  wahrgenommen hat, wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis mit bis zu 6 Monaten oder mit Busse bis zu 50'000 Franken bestraft.
Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis 30'000 Franken.
Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses oder der Berufsausübung strafbar.
Vorbehalten bIeiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.

Renditevergleich Obligationen, Aktien und Immobilien

Mit Sachwerten, d.h. Aktien und Immobilien, lassen sich langfristig die grössten Renditen erzielen.
Immobilien liegen in ihrer (Gesamt-) Rendite zwischen den Obligationen und den Aktien, aber näher bei den Obligationen. Die Volatilität der Immobilienerträge ist eher kleiner als bei den Obligationen.
Für den Kleinanleger sind Anlagen in Immobilienfonds-Anteilen eine Alternative. Statistische Erhebungen haben gezeigt, dass auch die Rendite von Immobilienfonds-Anteilen zwischen derjenigen von Obligationen und Aktien liegt.

Rendite und Risiko von Aktienanlagen

Grundsatz: Höheres Risiko bringt höhere Rendite
Solange unsere Wirtschaftsordnung intakt ist, können wir weiterhin davon ausgehen, dass Aktienkurse langfristig eine höhere Gesamtrendite erbringen als weniger riskante Anlagen, wie z.B. Obligationen.

Rendite und Risiko bei Aktien

Wir können bei Schweizer Aktien mit einem durchschnittlichen Ertrag von 8 bis 10 % pro Jahr rechnen.
In den letzten 72 Jahren resultierte 50 mal (d.h. in knapp 70 % der Jahre) nominell ein positives Ergebnis. 
In den rund 30 % der Jahre, welche mit einem Verlust abschlossen, lag dieser in 2 von 3 Jahren zwischen 0,1 und 12 %.
Der Verlust kann jedoch im Extremfall 30 % oder mehr ausmachen und es ist möglich, dass während mehreren Jahren nacheinander Verluste resultieren.

Rendite

Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode.

Regionalbank

Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden.

Referenzanleihen

Je länger desto mehr basieren internationale Zinsvergleiche auf den Zinssätzen sogenannter Referenzanleihen. 

Das System ist bestechend einfach. Es wird eine Benchmark-Anleihe (d.h. eine möglichst grosse und damit auch liquide Emission) eines erstklassigen öffentlichrechtlichen Schuldners mit einer Restlaufzeit von möglichst genau 10 Jahren herbeigezogen, welche dann während einem Jahr als Referenzanleihe bezeichnet wird.

Raiffeisenbank

Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis.

Prospekt und Fondsreglement

Die Fondsleitung muss über jeden Fonds einen Prospekt veröffentlichen. Dieser enthält das Fondsreglement und andere ergänzende Angaben über den Fonds.
Das Fondsreglement muss von der Aufsichtsbehörde - der Eidg. Bankenkommission (EBK) - genehmigt werden.
Das Fondsreglement regelt die Beziehungen zwischen dem Anleger einerseits und der Fondsleitung sowie der Depotbank andererseits. Juristisch handelt es sich um einen standardisierten, für alle Anleger gleichen sog. Kollektivanlagevertrag (typischer Formularvertrag). Der minimale, zwingend vorgeschriebene Inhalt dieses Forrnularvertrages ist gesetzlich geregelt (Art. 7 AFG). So müssen beispielsweise die Richtlinien für die Anlagepolitik und alle Kommissionen an die Fondsleitung und an die Depotbank im Fondsreglement aufgeführt sein.
Jeder Anleger hat Anspruch auf kostenlose Aushändigung des Prospektes

Private Banking

Unter Private Banking verstehen wir die Geschäftssparte 'Anlageberatung und Vermögensverwaltung', inkl. Depotführung.

Privatbankier

Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt.

Prioritätsaktien

Prioritätsaktien sind Aktien mit Vorzugsrechten, sei es in Bezug auf die Vermögensrechte (vor allem die Dividende) oder die Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht).

Preiselastizität des Angebots

Veränderung der angebotenen Menge in %
--------------------------------------
Veränderung des Preises in %

Preiselastizität der Nachfrage


Veränderung der nachgefragten Menge in %
----------------------------------------
Veränderung des Preises in %

Pfändung

Amtliche Beschlagnahmung einzelner Vermögenswerte des Schuldners aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls, die letztlich der Sicherstellung eines Anspruchs des Gläubigers dient.

Pfandrecht1

Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten.

Passivgeschäft

Mit Passivgeschäft bezeichnet man die Geschäfte, mit denen sich die Banken Gelder beschaffen, um sie auf der Aktivseite in Form von Krediten wieder ausleihen zu können. Die wichtigsten Passivposten sind die Spareinlagen, Festgelder, Kassenobligationen, Pfandbriefe und Anleihensobligationen.

Passiven

Rechte Seite der Bilanz einer Unternehmung, welche die Schuldner oder Verbindlichkeiten aufzeigt. Die Passiven zeigen auch, wie eine Unternehmung finanziert ist. Gegenstück Aktiven.

Partizipationsschein

Einfach gesagt ist der PS als stimmrechtslose Aktie resp. Aktie nur mit Vermögensrechten ausgestaltet worden. Der Partizipationsschein verleiht dem Inhaber keine Mitbestimmungs-, sondern nur Vermögensrechte, also Miteigentum am Unternehmungskapital und Anspruch auf Teilhabe am Gewinn.

Parikurs

Kurs, der bei Wertpapieren dem Nennwert, bei Devisen der Währungsparität entspricht.

Orderpapier

Durch Indossament übertragbares Wertpapier: entweder geborenes Orderpapier, wie Check und Wechsel oder Wertpapier, das erst durch Beifügung der Orderklausel oder an Order zum Orderpapier wird. Bei Blankoindossierung entspricht das Orderpapier praktisch dem Inhaberpapier.

Ordentliche Kapitalerhöhung

Der Verwaltungsrat wird beauftragt, eine Kapitalerhöhung in einem bestimmten Umfang innert drei Monaten durchzuführen, und zwar zu bestimmten, von der GV festgelegten Bedingungen.

Optionsanleihen

Bei der Optionsanleihe (Warrant Bonds) können zusätzlich zur Obligation Aktien erworben werden.
Bei Optionsanleihen werden Aktien nicht durch Umtausch erworben, sondern in Ergänzung zur Obligation, welche auch bei Erwerb der Aktien bestehen bleibt. Das Optionsrecht, resp. der Bezugsschein, führt also ein Eigenleben, unabhängig von der Anleihe.

Option - Rechte und Pflichten bei Calls und Puts
 

Käufer

Verkäufer
  (resp.   Schreiber)

CALLs

DARF kaufen

MUSS verkaufen
  (resp. liefern)

Erwartung betr. Kursentwicklung

Der Käufer ist Optimist, erwartet   steigende Kurse, sodass der Wert seiner Calls überdurchschnittlich steigen   wird.

Der Schreiber ist Pessimist, will die   Prämie (d.h. den Preis für die Option) einkassieren, ohne die Titel effektiv   liefern zu müssen, sodass er die Performance verbessern kann.

PUTs

DARF verkaufen

MUSS kaufen
  (resp. übernehmen)

Erwartung betr. Kursentwicklung

Der Put-Käufer ist Pessimist, er will sich   gegen sinkende Kurse absichern, indem er die Titel dem Schreiber andienen   kann, wenn sie unter den Ausübungspreis fallen.

Der Put-Schreiber ist Optimist, er   erwartet gleichbleibende oder steigende Kurse, sodass er die Prämie   einkassieren kann, ohne dass er beim erwarteten Anstieg der Kurse (oder bei   einer Seitwärtsbewegung) die Titel übernehmen muss.

Option

Das   Recht, einen Basiswert zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu erwerben oder zu verkaufen, aber keine Verpflichtung

Call   bedeutet hier holen, abrufen oder eben erwerben, kaufen.

Put   heisst hier abstossen, weggeben, losbringen oder eben verkaufen.

Der   Verkäufer oder Schreiber ist die Gegenpartei des Optionskäufers

Eselsleiter für Unterscheidung. Amerikanisch = alle Tage Die Optionen auf einzelne Titel an der EUREX beispielsweise sind amerikanische Optionen. 

Der   Käufer einer Option erwirbt das Recht, aber nicht die Pflicht,

      
  • eine festgelegte Menge  
  • eines bestimmten Produktes (Basiswert)
  • während einer bestimmten Laufzeit (Verfalltermin)  
  • zu einem vereinbarten Preis (Ausübungspreis; strike)  
  • zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

Wir   unterscheiden zwischen der Call-Option, die dem Käufer ein Kaufsrecht gewährt, und der Put-Option, die dem Käufer ein Verkaufsrecht gibt. 

Den   Preis, den der Käufer für dieses Recht bezahlt, nennt man Prämie.

Für den   Verkäufer der Option besteht die Verpflichtung, die bestimmte Ware zum fixierten Preis (Ausgabepreis) zu liefern oder entgegenzunehmen, wenn dies   die Gegenpartei wünscht.

Wir   unterscheiden zwischen europäischen und amerikanischen Optionen. Der Unterschied dieser beiden Optionsarten besteht in der Ausübung:

  • Eine europäische Option kann nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden.  
  • Eine amerikanische Option kann während der ganzen Laufzeit jederzeit ausgeübt werden.
OGAW

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

offshore Private Banking

Die grenzüberschreitende Anlageberatung und Vermögensverwaltung wird auch als Offshore (Private) Banking bezeichnet.

offene oder geschlossene Fonds

Offen bedeutet, dass sowohl neue Anteilscheine nach Massgabe der Zeichnung durch Anleger herausgegeben werden können, als auch dass Anteile jederzeit zurückgegeben werden können. Gesetzlich zwingend ist dabei in der Schweiz nur das jederzeitige Rückgaberecht. Geschlossen bedeutet, dass - wie bei einer AG - das Anlagekapital nicht kontinuierlich erhöht oder reduziert werden kann, sondern nur im Rahmen besonderer Erhöhungs- oder Herabsetzungsverfahren.
Solche geschlossene Vehikel dürfen nicht in der Form eines Anlagefonds gemäss AFG geführt werden. Hingegen können sie als Investment-, Anlage- oder Beteiligungsgesellschaften in der Form einer AG bestehen.

Obligationenfonds (Bond Funds)

Die Mittel eines Obligationenfonds werden in Obligationen mit oder ohne Coupon (Zerobonds), Wandel- und Optionsanleihen sowie in (Floating Rate) Notes angelegt. Die Laufzeit der festverzinslichen Anlagen muss mehr als ein Jahr betragen.
Obligationenfonds sind für mittel- bis langfristig agierende Investoren geeignet, die auf ein regelmässiges Einkommen durch Zinsertrag angewiesen sind.
Obligationenfonds lassen sich weiter nach Währung, Schuldnerqualität und Restlaufzeit (Duration) unterteilen. weit verbreitet.

Obligationen mit variablem Zinssatz

Obligationen mit variablem Zinssatz, auch Floating Rate Bonds genannt, sind Anleihen mit hoher Kursstabilität
Als Basiszinssatz wird die London Interbank Offered Rate (LIBOR) benützt.
Der LIBOR ist der Zinssatz, zu welchem erstklassige Banken in London Blanko-Kredite aufnehmen können.
Floating Rate Bonds sind ein Substitut für Geldmarktanlagen

Obligationen im Quervergleich zu anderen Anlageinstrumenten

Obligationen guter Schuldner sind zwar relativ sicher, aber ertragsschwach, vor allem bei der Beurteilung nach Steuern. Wenn es im Einzelfall möglich ist, festverzinsliche Anlagen in der Form von Lebensversicherungen zu tätigen, ist dies steuerlich deutlich attraktiver.
Im Vergleich zu Aktien sind Obligationen nur im kurz- bis mittelfristigen Bereich konkurrenzfähig

Obligation

Wertpapier, das eine Geldleistung zum Inhalt hat. Obligationen werden in der Regel zum Zweck der mittel- bis langfristigen Aufnahme von Kapital ausgegeben. Die Verzinsung ist während der Laufzeit gleich (es gibt aber einige wenige Ausnahmen) und richtet sich nach der Höhe des aktuellen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt, der Laufzeit der Obligation und der Bonität des Schuldners. Das Wertpapier selbst wird Obligation genannt und verkörpert einen Teil der gesamten Kapitalaufnahme (Anleihe). Im generellen Sprachgebrauch versteht man unter Obligation auch eine Verpflichtung zwischen zwei oder mehreren Personen, wobei die eine Seite den Schuldner und die andere Seite den Gläubiger darstellt.

Notes und Kassascheine

Notes sind mittelfristige Schuldverschreibungen in- und ausländischer Schuldner   Notes und Kassascheine sind Wertpapiere, die im Rahmen von Privatplazierungen herausgegeben werden. Diese sind unter institutionellen Anlegern und grossen Privatanlegern recht beliebt.
Als Notes bezeichnet man Privatplazierungen ausländischer Schuldner. Wie bei den Obligationen ausländischer Schuldner besteht hier kein Verrechnungssteuerabzug auf den Zinsen.
Privatplazierungen inländischer Schuldner werden häufig als Kassascheine bezeichnet. Kassascheine sind verrechnungssteuerpflichtig.

Nennwert

Der auf Wertpapieren angegebene (nominelle) Forderungsbetrag im Unterschied zum effektiven Kurswert / Marktwert

Nationalbank1

Die Schweizerische Nationalbank ist die Zentralbank. Der Bund hat ihr das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten gegeben. Die Hauptaufgaben sind: den Geldumlauf des Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und eine im Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen (Geldmenge).

Namenaktien

Die Namenaktie lautet auf den Namen des Aktionärs. Sie ist ein Order-Papier.
Der Namenaktionär hat die gleichen Rechte wie der Besitzer von Inhaberaktien, mit zwei Vorbehalten:
Zusätzlich zur Übergabe bedarf es bei der Namenaktie einer schriftlichen Abtretungserklärung (Indossament oder Zession) des Verkäufers. Bei kotierten Gesellschaften wird diese Formalität in der Praxis dadurch überbrückt, dass der Aktionär der Bank eine Übertragungsvollmacht erteilt, in der Regel bereits auf dem Eintragungsformular. Beim Verkauf kann dann die Bank die Abtretungserklärung ausfüllen. Damit erhält der neue Aktionär sämtliche Vermögensrechte.
Seine Mitwirkungsrechte kann der Erwerber jedoch erst ausüben, wenn er in das Aktienbuch (eigentlich ein 'Aktionärs'-Buch) der Gesellschaft eingetragen worden ist. Dadurch hat die Gesellschaft jederzeit eine weitgehende Kontrolle über den Aktionärskreis.

Namenaktie

Aktie, die auf den Namen lautet und deren Eigentümer oder Nutzniesser im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist. Dies erschwert den Handel mit solchen Titeln. Namenaktien können aber trotzdem an den Effektenbörsen kotiert und gehandelt werden.
Gegensatz: Inhaberaktie.

Nachfragekurve

Die Nachfragekurve zeigt, welche Mengen die Nachfrager zu unterschiedlichen Preisen zu kaufen bereit sind.

Modell der vollkommenen Konkurrenz
  1. Die angebotenen Birnen sind völlig homogen, d.h. die Birnen der einzelnen Anbieter sind völlig gleich, sie lassen sich voneinander nicht unterscheiden.
  2. Es gibt eine grosse Anzahl von Marktteilnehmern, sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfragerseite. Der einzelne Marktteilnehmer kann mit seinem Verhalten das Marktgeschehen nicht beeinflussen.
  3. Ein freier Zutritt zum Markt ist gewährleistet. Es bestehen also keinerlei Marktzutrittsbeschränkungen, weder durch administrative noch durch gesetzliche Hemmnisse.
  4. Die Marktteilnehmer sind bezüglich Preisen und Mengen der Birnen vollständig informiert. Die Anbieter können deshalb die identischen Birnen nicht zu unterschiedlichen Preisen verkaufen.
Merkmale von Obligationen

Obligationen sind Geldwerte
Der Anleger übernimmt ein Schuldnerrisiko (Ausfallrisiko).
Im Emissionsinserat, das in der Presse veröffentlicht wird, sind die Konditionen aufgeführt. Es zeigt gleichzeitig die verschiedenen Merkmale von Obligationen an.

Merkblatt über die steuerliche Behandlung von inländischen lnvestment-Clubs

1. Im Allgemeinen werden lnvestment-Clubs durch Sparer gebildet, welche sich zusammen schliessen, um gemeinsam mit verhältnismässig bescheidenen Mitteln Wertpapiere nach eigener Wahl zu erwerben. Die Mitglieder solcher Clubs verpflichten sich in der Regel, periodisch einen vereinbarten Betrag in die gemeinsame Kasse zu bezahlen. Diese Mittel werden laufend in Wertpapiere angelegt. Daher sind die lnvestment-Clubs meistens einfach organisierte Gebilde mit einem relativ kleinen gemeinschaftlichen Vermögen. Sie verzichten auf eine öffentliche Werbung und geben auch keine Anteilscheine aus. Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Anlagefonds (AFG) vom 18.März 1994 sind sie nicht zu den Anlagefonds zu zählen. 2. Haben sich nicht mehr als zwanzig Personen vertragsmässig miteinander als lnvestment-Club verbunden, um gemeinsam Anlagen in Wertpapieren zu tätigen und zu verwalten, so kann ihnen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) aufgrund von Art. 60 Abs. 1 der Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966 zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStV) unter den von ihr festzulegenden Bedingungen und Auflagen gestatten, die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, die vom Ertrag der Wertpapiere abgezogen wurde, durch gemeinsamen Antrag beim Bund geltend zu machen (Details s. Ziffer 5).
3.  Mitgliedern enge persönliche Beziehungen bestehen. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass jedes Mitglied etwas zum Erreichen des angestrebten Zweckes beiträgt (gemeinsame Verwaltung) und dass sich die Mitgliedertätigkeit nicht nur darauf beschränkt, die monatlichen Kapitaleinzahlungen zu leisten, die Ausschüttungen entgegenzunehmen, die Jahresversammlungen zu besuchen oder ein Vorstandsmandat anzunehmen.
4. Bei den direkten Steuern kann ein lnvestment-Club nicht als Steuersubjekt gelten. Somit haben die Mitglieder in ihren persönlichen Steuererklärungen ihren Anteil am Clubvermögen und dessen Ertrag (unabhängig von einer allfälligen Ausschüttung) zu deklarieren.
5. Hinsichtlich der Rückforderung der Verrechnungssteuer, des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA oder der ausländischen Quellensteuern ist Folgendes zu beachten:
5.1 - Grundregel: Dem Club steht als einfache Gesellschaft grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der vorerwähnten Steuern zu. Diese Ansprüche sind primär von den einzelnen Mitgliedern persönlich, gemäss ihrem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen und an dessen Ertrag, bei der für sie zuständigen Verrechnungssteuerbehörde geltend zu machen. Zu diesem Zweck hat der Clubkassier jedem Mitglied jährlich eine Bescheinigung mit folgenden Angaben auszuhändigen: Name und Wohnadresse des Beteiligten; seinen Anteil am Vermögen und effektiv realisierten Ertrag (unabhängig von einer allfälligen Ausschüttung); anteilmässige Belastung der Verrechnungssteuer und des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA mit den in den Rückerstattungsanträgen anzugebenden Bruttoerträgen. Auf der Bescheinigung ist zudem zu vermerken, dass sie als Beleg dem Rückerstattungsantrag beizulegen ist.
5.2. Vereinfachtes Verfahren: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kann auf Grund von Art. 60, Abs. 1 der Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966 zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStV) den Mitgliedern mit Wohnsitz in der Schweiz unter den nachstehenden Bedingungen gestatten, die Rückforderung der Verrechnungsteuer durch gemeinsamen Antrag (Form 25), laufend auf den Namen des lnvestment-Clubs, beim Bund geltend zu machen:
Der Club muss sich verpflichten, der ESTV jedem jährlich einzureichenden Rückerstattungsantrag unaufgefordert die entsprechende Jahresrechnung mit einem Wertschriftenverzeichnis (inkl. allfällige ausl. Valoreri) sowie eine Mitgliederliste, mit folgenden Angaben beizulegen:
Name und Wohnadresse, Kantonsinitialen, Anteil am Vermögen und effektiv realisierten Ertrag pro Mitglied (unabhängig von einer allfälligen Ausschüttung).
Der Club hat der ESTV das Recht zur Überprüfung der Clubbuchhaltung einzuräumen.  Die gemäss Buchstabe a) gemeldeten Verhältnisse werden den zuständigen Steuerbehörden bekannt gegeben, damit diese die Deklarationen der beteiligten Mitglieder für die direkten Steuern überprüfen können.
Das vereinfachte Verfahren kann auch für die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA sowie der Quellensteuern aus Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, und Schweden angewendet werden, soweit diese Steuern gemäss den von der Schweiz mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen rückerstattbar sind. Der Anspruch erstreckt sich selbstverständlich nur auf den Anteil der Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Rückerstattungsanträge und die Belege müssen der ESTV und nicht den kantonalen Steuerämtern zur Weiterleitung an die ausländischen Fiskalbehörden eingereicht werden.
Die übrigen Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, lehnen dieses vereinfachte Verfahren ab. Für die in diesen Staaten erhobenen Quellensteuern hat jeder Gesellschafter das Recht, einen persönlichen Antrag auf Rückerstattung der auf seinem Ertragsanteil erhobenen Steuer bei der für ihn zuständigen Steuerbehörde einzureichen.
6. Pauschale Steueranrechnung Ein lnvestment-Club hat grundsätzlich kein Anrecht auf pauschale Steueranrechnung. Daran ändert nichts, dass der Club gemäss den vorerwähnten Abmachungen als Antragsteller für die Rückforderung gewisser ausländischer Quellensteuern auftreten kann. Sofern die nicht rückforderbare Steuer den Betrag von Fr. 30.- pro Antragsteller übersteigt, hat hingegen das einzelne Clubmitglied die Möglichkeit, seinen Anteil an den begrenzten ausländischen Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen mit Formular DA-1 bei der für ihn zuständigen kantonalen Steuerbehörde zu beantragen.

Marge

Differenz zwischen Aktiv- und Passivzinssätzen (Aktiven, Passiven) der Bank sowie zwischen den An- und
Verkaufspreisen von ausländischen Währungen, Devisen und Edelmetallen.
Sicherheitsspanne in der Belehnung von Wertpapieren bei der Gewährung von Lombardkrediten. Die Marge dient als Vorsicht vor allfälligen Kursveränderungen nach unten.

Mahnfrist

Zeitraum, den der Gläubiger oder das Gesetz dem Schuldner zur Bezahlung einer Forderung ansetzt.

Luxemburg

Der einzige steuerliche Nachteil in Luxemburg liegt in der sog.Taxe d'abonnement, einer Steuer von 0,06 % p.a. auf dem Fondsvermögen.
Luxemburg hat der Schweiz klar den Rang abgelaufen.  Die Hauptgründe liegen in der liberaleren Steuersituation des Landes,  indem weder eine Quellensteuer (im Sinne unserer Verrechnungssteuer)  noch eine Umsatzabgabe erhoben wird, und im von Luxemburg her gewährten ''EU-Pass'' (vgl. oben die Ausführungen über die UCITS) für den Vertrieb Iuxembourgischer Fonds.
Einzelne Probleme der Schweiz sind zwar durch das neue AFG aufgehoben worden. Insbesondere wurden die Anlagevorschriften für die Effektenfonds dem europäischen Standard angepasst. Die Kategorie der ''Effektenfonds'' gemäss AFG entsprechen im wesentlichen den UCITS. Im Rahmen der Kategorie der sog. ''übrigen Fonds'' bietet die Schweiz sogar mehr Freiheit als die EU.
Es ist aber trotzdem nicht zu erwarten, dass es zu einem namhaften Rückfluss von Anlagefonds in der Schweiz kommt, weil die Hauptprobleme, nämlich die Steuern und der fehlende EU-Pass, nach wie vor bestehen. Dabei geht es im Gebiet der Steuern nicht nur um die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgaben, sondern auch um die höhere Besteuerung der Fondsmanagement-Gesellschaften.
In Luxemburg dominiert der Fonds in Gesellschaftsform (im Gegensatz zur für AFG-Fonds zwingenden vertraglichen Struktur in der Schweiz).Die Struktur der Gesellschaftsform führt dazu, dass eben auch jährlich eine Generalversammlung durchgeführt wird, an welcher sich die Anleger, welche gleichzeitig auch Aktionäre dieser Gesellschaft sind, mit Stimm- und Wahlrecht äussern können.

Lombardpolitik

Die Lombardpolitik gehört zu den klassischen Instrumenten der Geldpolitik. Gegen Hinterlegung von
erstklassigen Wertpapieren können Banken zur Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses bei der Zentralbank (Nationalbank) Geld aufnehmen. Der Zins, der für diesen Lombardkredit bezahlt werden muss, heisst Lombardsatz. Durch Erhöhung oder Senkung des Lombardsatzes, Beschränkung oder
Erweiterung der Lombardkontingente oder Änderung der qualitativen Anforderungen an lombardfähige Wertpapiere kann die Notenbank die Liquidität der Geschäftsbanken und damit den Preis für Kredite beeinflussen, was sich beispielsweise über die Investitionstätigkeit auf die Konjunkturlage auswirken kann. Die Lomardpolitik spielt in der Schweiz eine untergeordnete Rolle. Hauptinstrument der schweizerischen Geldpolitik bildet der An- und Verkauf von Devisen.

Lombardkredite

In Notfällen können die Banken ihre Liquiditätsengpässe auch mit Lombardkrediten überbrücken. Einen solchen Kredit gewährt die SNB gegen Hinterlegung von bestimmten Wertpapieren. Gewährt sie einen Lombardkredit, steigt die Notenbankgeldmenge; wird der Kredit zurückbezahlt, sinkt sie wieder. Lombardkredite werden zum offiziellen Lombardsatz gewährt.

Lombardkredit

Bankkredit, wobei die Wertschriften des Kreditnehmers der Bank als Sicherheit verpfändet werden.

Liechtenstein und andere Standorte

Im Verlauf von 1996 ist auch in Liechtenstein die Möglichkeit der Emission von Anlagefonds geschaffen worden.
Da jedoch Vaduz bei weitem nicht über die Ressourcen von Luxemburg verfügt, ist nicht zu erwarten, dass hier ein neuer Boom ausbricht.
Zu den weiteren attraktiven Standorten für Fonds ist vor allem Irland mit Hauptstandort Dublin zu erwähnen. Auch dort wird die Fondsindustrie bewusst durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen gefördert.
Der interessanteste Standort dürfte aber Luxemburg bleiben.

Leasing

Leasing ist das Vermieten von Gütern, wobei die Mietzahlungen bei einem eventuellen späteren Kauf angerechnet werden können.

Kurswert / Marktwert

Grundsätzlich ist der Kurswert / Marktwert einer Anleihe von zwei Einflusskategorien abhängig:

  1. Wertpapierspezifischen Faktoren wie Zinscoupon, (Rest-) Laufzeit,Tilgungsbetrag, Schuldnerqualität usw. und
  2. dem aktuellen Marktzinssatz und damit dem fundamentalökonomischen Umfeld.
Kursveränderung / Kapitalveränderung

Gewinne oder Verluste (real oder buchmässig) werden wie folgt berechnet: Tageskurs oder Verkaufspreis minus investiertes Kapital.

Korrelationskoeffizient

Korrelation bedeutet hier die Abhängigkeit mehrerer Anlagen zu resp. voneinander.
Ein Korrelationskoeffizient von 1 bedeutet perfekte Parallelität, also ein genau gleichlaufendes Verhalten mehrerer Titel.
Ein Korrelationskoeffizient von 0 bedeutet, dass überhaupt kein Zusammenhang zwischen den verschiedenen Anlagen besteht.
Ein Korrelationskoeffizient von - 1 besagt, dass sich die Anlagen genau gegenläufig verhalten.

Konjunkturschwankungen

Schwankungen im Auslastungsgrad des Produktionspotentials nennt man Konjunkturschwankungen.