Begriffe aus der Wirtschaft
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Term | Definition |
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Raiffeisenbank | Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis. |
Prospekt und Fondsreglement | Die Fondsleitung muss über jeden Fonds einen Prospekt veröffentlichen. Dieser enthält das Fondsreglement und andere ergänzende Angaben über den Fonds. |
Private Banking | Unter Private Banking verstehen wir die Geschäftssparte 'Anlageberatung und Vermögensverwaltung', inkl. Depotführung. |
Privatbankier | Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt. |
Prioritätsaktien | Prioritätsaktien sind Aktien mit Vorzugsrechten, sei es in Bezug auf die Vermögensrechte (vor allem die Dividende) oder die Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht). |
Preiselastizität des Angebots | Veränderung der angebotenen Menge in % |
Preiselastizität der Nachfrage |
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Pfändung | Amtliche Beschlagnahmung einzelner Vermögenswerte des Schuldners aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls, die letztlich der Sicherstellung eines Anspruchs des Gläubigers dient. |
Pfandrecht1 | Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten. |
Passivgeschäft | Mit Passivgeschäft bezeichnet man die Geschäfte, mit denen sich die Banken Gelder beschaffen, um sie auf der Aktivseite in Form von Krediten wieder ausleihen zu können. Die wichtigsten Passivposten sind die Spareinlagen, Festgelder, Kassenobligationen, Pfandbriefe und Anleihensobligationen. |