Begriffe aus der Wirtschaft

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Glossaries

Term Definition
Finanzdienstleister ohne Bankenstatus und das Bankgeheimnis

Finanzdienstleister ohne Bankenstatus können sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen.
Hingegen sind diese Finanzdienstleister (wie alle anderen Berufe) an die Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) gebunden. Dabei handelt es sich allerdings nur um ein Antragsdelikt.
Bei internationalen Rechtshilfebegehren ist jedoch der Finanzdienstleister ohne Bankenstatus genau gleich gut vor Auskunftsbegehren aus dem Ausland geschützt wie die Banken, denn die genannten Grundsätze der Rechtshilfe gelten für alle Berufe gleichermassen.

Festhypothek

Hypothek mit festem, unveränderlichen Zinssatz während der gesamten zwischen der Bank und dem
Kreditnehmer vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt in der Regel drei bis acht Jahre. Die Hypothek ist während der Laufzeit von beiden Seiten unkündbar. Für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er während der Laufzeit seine Zinsbelastung im voraus kalkulieren und budgetieren kann.

Festgeldanlagen bei Banken

Unter Festgeldern versteht man grössere Guthaben auf Festgeldkonten bei einer Bank. Der Anleger investiert eine Summe fest für 3 bis 12 Monate und erhält dafür einen zu Beginn der Laufzeit festgesetzten Zins. Das Geld kann weder vorzeitig zurückgezogen noch gekündigt, wohl aber belehnt werden.
Für Festgelder bestehen keine besonderen Sicherheiten. Das angelegte Geld ist so sicher wie die Bank, die dafür haftet.
Wenn eine grössere Summe für einige Monate angelegt werden kann und der Zinssatz über demjenigen des Kontokorrentes oder Depositenkontos liegt, kann eine Festgeldanlage empfohlen werden.
Auf Zinsen von Festgeldanlagen wird die Verrechnungssteuer erhoben. Es werden jedoch keine Kommissionen/Spesen und keine Emissionsabgabe belastet.

Festgeld

Auf Termin, d.h. auf einen bestimmten festen Verfalltag bei einer Bank angelegtes kurz- oder mittelfristiges Guthaben, das eine höhere Verzinsung abwirft als z.B. ein Sichtguthaben.

Ewige Anleihen

Obligationen ohne festen Verfall, aber mit Kündigungsmöglichkeiten.

Ertragswert

Durch den Ertragswert soll der (zukünftige) Erfolg einer Unternehmung erfasst und bewertet werden. Die dahinter stehende Substanz wird dabei nicht berücksichtigt.
Bei den Ertragswert-Methoden wird also ausschliesslich auf die in Zukunft dem Anleger (d.h. in der Regel: dem Aktionär) zufliessenden Erträge im Sinne von Einnahmen-, resp. Einzahlungsüberschüssen abgestellt.
Nach dem Ertragskriterium kann der Unternehmungswert als Barwert aller dem Investor in Zukunft zufliessenden Einnahmen (z.B. Dividenden, Kapitalrückzahlungen, aber auch Steigerungen des Kurswertes usw.) umschrieben werden.

Ertragsgesetz

Wird der Einsatz eines Produktionsfaktors bei Konstanz der Menge der übrigen Faktoren erhöht, so nimmt der Output (Ertrag) zunächst mit steigenden, dann mit fallenden Grenzerträgen zu, bis schliesslich der Output sinkt, der Grenzertrag also negativ wird.

EOG

Abkürzung für 'Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung' für Wehr- und Zivilschutzpflichtige vom 3.Oktober.1975.

EO

Abkürzung für 'Erwerbsersatzordnung'

Emission

Ausgabe und Unterbringung von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt