Begriffe aus der Wirtschaft

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Glossaries

Term Definition
Kassenobligation

Je nach Bedarf laufend zur Ausgabe gelangende mittelfristige Schuldverschreibungen der Banken, in runden
Beträgen, meistens mit einer Laufzeit von zwei bist acht Jahren.

Kantonalbank

Das sind Banken, die durch kantonalen gesetzlichen Erlass gegründet wurden und für deren Verbindlichkeiten in der Regel der Kanton haftet. Die meisten Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche
Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital (Dotationskapital genannt) häufig allein vom Kanton zur Verfügung gestellt wird.

Investment-Gesellschaften

Die Anlagepolitik von Investment- oder Anlagegesellschaften ähnelt in der Regel den Anlagegrundsätzen von Anlagefonds.
Daher ist die Diversifikation auch bei den Investment-Gesellschaften in der Regel ein wesentlicher Anlagegrundsatz, obwohl diese Gesellschaften nicht an die Anlagevorschriften des AFG gebunden sind.
In der Regel konzentrieren sich diese Gesellschaften - wie die Anlagefonds - auf ein bestimmtes Anlagethema, sei dies z.B. eine bestimmte Region, eine Branche, oder sei es ein bestimmtes Entwicklungsstadium von Gesellschaften (z.B. Venture Capital).

Investment-Clubs

Es steht jedem Anleger frei, sich an einem sog. ''lnvestment-Club'' zu beteiligen. Es handelt sich dabei um nicht gesellschaftsrechtlich organisierte ''Teams von Anlegern'', welche gemeinsam aufgebrachtes Kapital nach eigenen Regeln anlegen und verwalten.

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit

Inkasso

Einziehung von Geldforderungen

Inhouse-Fonds von Banken

Es kommt (immer noch) recht häufig vor, dass Banken sogenannte  (bank-)interne Sondervermögen führen.  Die Banken können damit auf einfache Weise ganz spezifischen Kundenwünschen entsprechen, ohne den administrativen Aufwand von AFG Fonds in Kauf nehmen zu müssen, denn diese Sondervermögen sind in bezug auf ihre Anlagepolitik dem Anlagefondsgesetz nicht unterstellt, d.h., die Bank ist hier nicht an die Anlagevorschriften des AFG gebunden.

Inhaberaktien

Ein Wertpapier gilt als Inhaberpapier, wenn aus dem Text hervorgeht, dass der jeweilige Inhaber allein durch Besitz der Urkunde als berechtigter Eigentümer gilt. Die Inhaberaktie kann den Eigentümer ohne jede Formalität wechseln; wer sie besitzt, kann auch alle Aktionärsrechte ausüben.

Inhaberaktie

Aktie, die auf den (nicht namentlich bezeichneten) Inhaber lautet. Gegensatz: Namenaktie

Inflation

Steigt die Geldmenge (multipliziert mit der Umlaufsgeschwindigkeit) schneller als die Gütermenge, so entsteht Inflation. Nur wenn Geldmenge (multipliziert mit der Umlaufsgeschwindigkeit) und Gütermenge sich gleichmässig entwickeln, bleibt auch der Geldwert stabil.