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Lexikon

Begriff Definition
Investment-Clubs

Es steht jedem Anleger frei, sich an einem sog. ""lnvestment-Club"" zu beteiligen. Es handelt sich dabei um nicht gesellschaftsrechtlich organisierte ""Teams von Anlegern"", welche gemeinsam aufgebrachtes Kapital nach eigenen Regeln anlegen und verwalten.


Solche Anlageclubs unterstehen nicht dem Anlagefondsgesetz, solange sie sich vor allem an folgende drei Restriktionen halten:
1 .Sie dürfen keine öffentliche Werbung für ihre ""Fonds"" betreiben,
2. es dürfen nicht mehr als 20 Mitglieder sein, und
3. die Ausdrücke ""Anlagefonds"", ""Investmentfonds"" oder ""ähnliche Begriffe, die zu Täuschung oder Verwechslung Anlass geben können"", dürfen nicht verwendet werden. Die Clubs müssen im übrigen ihr Vermögen selbst, nach eigenen Anlagerichtlinien verwalten und dürfen das ""Fondsmanagement"" nicht einem Dritten übergeben.
Natürlich hat es auch die Meinung, dass sich die Club-Mitglieder gegenseitig persönlich kennen und dass es sich alles um natürliche (und nicht um juristische) Personen handelt.
Solange diese Clubs keine selbständige juristische Person - im Vordergrund steht natürlich die AG - gründen, gelten für sie die Regeln für die ""einfache Gesellschaft"". Dies ist für die einzelnen Mitglieder insofern nicht ganz unproblematisch, als bei einfachen Gesellschaften für jeden Teilnehmer eine unbeschränkte solidarische Haftung gegeben ist. Es ist also sorgfältig zu überlegen, mit wem man sich zusammentut!

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